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Arbeitsgenehmigungen für Ferienjobs und Praktika nun digital verfügbar

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre eServices im Bereich der Arbeitsmarktzulassung deutlich erweitert. Seit dem 18. Juli 2024 können Anträge für Ferienbeschäftigungen gemäß § 14 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) sowie für Praktika nach § 15 Nr. 4 und 6 BeschV vollständig digital eingereicht werden. Diese Digitalisierung soll den Prozess für Arbeitgeber und Studierende vereinfachen und beschleunigen.
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Die entsprechenden Antragsformulare stehen im Arbeitgeberportal sowie auf der Website der BA zur Verfügung.

Auch die Vermittlungsbestätigung für Ferienbeschäftigungen wurde visuell überarbeitet. Das neue Design wird spätestens ab dem 2. September 2024 verwendet und kann hier eingesehen werden: Vermittlungsbestätigung Muster, der Upload erfolgt dann über die Website der BA.

Voraussetzungen für Ferienjobs

Um ausländische Studierende als Ferienjobber in Deutschland beschäftigen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Studierenden müssen an einer akkreditierten Hochschule im Ausland eingeschrieben sein.
  • Der Ferienjob darf nur während der offiziellen Semesterferien der Hochschule im Ausland ausgeübt werden.
  • Die maximale Dauer der Beschäftigung beträgt 90 Tage innerhalb eines Jahres.
  • Die Studierenden dürfen nicht älter als 35 Jahre sein​ (Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Bundesagentur für Arbeit​.
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Antragsprozess und Dokumentation

Arbeitgeber können den Antrag und alle erforderlichen Dokumente über das Arbeitgeberportal der BA einreichen. Zu den erforderlichen Dokumenten zählen unter anderem:

  • Eine Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule in deutscher oder englischer Sprache.
  • Eine beglaubigte Übersetzung der Immatrikulationsbescheinigung, falls diese nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegt.
  • Ein Auszug aus dem Informationsportal „anabin“, der den Akkreditierungsstatus der Hochschule bestätigt​.
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Visuelle Anpassungen und Unterstützung

Die Vermittlungsbestätigung für Ferienbeschäftigungen wird ebenfalls überarbeitet und ist ab dem 2. September 2024 in einem neuen Design verfügbar. Arbeitgeber können diese Bestätigung sowie weitere Informationen und Formulare auf der Website der Bundesagentur für Arbeit einsehen und herunterladen.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet zudem Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bewerbern für Ferienjobs an. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) kann passende Studierende vorschlagen und hilft bei der Ausschreibung von Ferienjobs​ (Bundesportal)​.

Themen in diesem Artikel
PersonalentwicklungArbeitsmarktzulassung

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