Anzeige
Suche

Warnung vor unwirksamen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Der DEHOGA weist darauf hin, dass derzeit möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) im Umlauf seien. Diese Bescheinigungen könnten über Online-Anbieter erworben werden, die unter anderem eine „AU ohne Arztgespräch“ anböten.
Andrea Piacquadio, Pexels

Bekannt sind zum Beispiel die Webseiten www.dransay.com und www.au-schein.de.Hierbei würden AU-Bescheinigungen nach einem Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ ausgestellt. Solche AUs entsprächen nicht den deutschen rechtlichen Anforderungen, die einen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzten, und berechtigten daher nicht zu einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Auffällig sei, dass diese AU-Bescheinigungen dem früheren „gelben Schein“ ähnelten, jedoch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthielten und nicht als eAU ausgestellt würden. Zudem sei auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über die genannten Plattformen erworben worden seien.

Die folgenden vermeintlichen Ärzte mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in Deutschland seien bekannt:

  • Dr. med Haresh Kumar
  • Ahmad Abdullah
  • Masroor Umar
  • Hassan Zuberi

Diese Personen seien den Ärztekammern nicht bekannt und dort auch nicht registriert. Grundsätzlich könnten Arbeitnehmer entscheiden, welche Ärzte sie für eine Krankschreibung konsultierten, und diese Ärzte müssten nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. Jedoch müssten sie approbierte Ärzte sein und als solche in einer der 17 Landesärztekammern in Deutschland registriert sein. Es sei unklar, ob die oben genannten Personen diese Voraussetzung erfüllten.

Arbeitgebern werde empfohlen, privatärztliche AUs von gesetzlich Versicherten besonders sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Ärztekammern veröffentlichten entsprechende Warnmeldungen, die auf deren Webseiten einsehbar seien.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sammle mögliche Missbrauchsfälle und untersuche diese. Es gebe auch Gespräche zwischen Arbeitgebervertretern, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.

Weitere Artikel zum Thema

chuttersnap, Unsplash
Banerjee & Kollegen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung diskriminierungsfreier Bewerbungsprozesse. Das führt immer häufiger zu Arbeitsrechtsprozessen. Daher stellt sich die Frage, wie Unternehmen Klagen von Bewerbern abwehren.[...]
Gadiel Lazcano, Unsplashh
Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung zu berücksichtigen. Eine Beschäftigtenbefragung dazu ist ein möglicher erster Schritt im Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung. Mitarbeiter können jetzt eine Befragung der BGN durchlaufen[...]
Louis Hansel, Unsplash
Der Deutsche Reiseverband (DRV) startet heute in Kooperation mit der Fachzeitschrift TRVL Counter und der Recruiting-Plattform Stell-mich-ein die neue Plattform „easyboarding“. Das Recruiting- und Employer-Branding-Portal ist speziell für die Tourismusbranche ausgelegt. Das Motto lautet: „easyboarding[...]
tamigo
Das Gastgewerbe hat ein Employer-Branding-Problem, denn unzählige Arbeitskräfte verlassen derzeit die Branche aufgrund von starren Top-Down-Arbeitsbedingungen. Partizipative Dienstplanung hat das Potenzial, dies künftig zu verändern. Doch worum geht es bei diesem neuartigen HR-Konzept aus Skandinavien[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.