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Insolvenzantragspflicht

Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei

Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen?

Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der MTG Wirtschaftskanzlei und Dr. Elske Fehl-Weileder von Schultze & Braun erläutern, welche Rechte und Pflichten Unternehmen haben, die Hilfen zurückzahlen müssen und welche Punkte sie beachten sollten.

Andrea Piacquadio, Unsplash

Was Geschäftsleiter seit dem 1. September bei der Insolvenzantragspflicht beachten sollten

Die Lockerung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung gilt zwar qua Gesetz noch bis zum 31. Dezember 2023, sie büßt aber bereits ab dem 1. September ihre praktische Relevanz ein. Notwendige Restrukturierungen oder Sanierungen sollten angegangen werden, wenn noch Reserven vorhanden sind – das Insolvenzrecht bietet unterschiedliche Möglichkeiten und Verfahren.

Dr. Jasper Stahlschmidt
Recht und Finanzen

Vorsicht bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Neben den staatlichen Hilfen versucht die Politik, auch durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die Gastronomen und Hoteliers zu unterstützen. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages ist infolge der Corona-Pandemie erneut bis zum 30. April 2021 ausgesetzt worden. Wer allerdings bloß die Überschriften liest, wiegt sich vielleicht zu früh in Sicherheit und es droht ein böses Erwachen. So ist die Aussetzung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt erläutert in diesem Beitrag die Bedingungen und gibt Hilfestellungen für betroffene Unternehmer.

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