Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com, die umstrittenen Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen europaweit aufzugeben. Nach langem Ringen und erheblichem Druck seitens der EU-Kommission, die das Unternehmen als „Gatekeeper“ eingestuft hat, informiert Booking.com nun seine Partner über die Abschaffung der Ratenparitätsklauseln. Dies markiert einen bedeutenden Sieg für kleinere Hotelanbieter, die nun ihre Preise frei gestalten können, und stellt einen Meilenstein in der Regulierung dominanter Online-Plattformen dar, wie der Hotelverband Deutschland (IHA) meldet.