Anzeige
Suche

Nach 3 Jahren Einweg-Plastikverboten: Deutsche Umwelthilfe sieht bei Tests „massenhaften Einsatz illegaler Plastikprodukte“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das seit dem 3. Juli 2021 gültige Verbot bestimmter Einweg-Plastikprodukte als weitestgehend wirkungslos. Dies belegen stichprobenartige Tests der DUH in 20 Berliner Imbissen: In 70 Prozent der getesteten Läden wurden eigentlich abgeschaffte Einweg-Burgerboxen und -Plastikbesteck, Plastik-Strohhalme oder kunststoffbeschichtete Pappteller angeboten.
tobiaswahl, Pixabay
Anzeige

Die DUH fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Einweg-Plastikverbote zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden. Zudem müsse die Nutzung von Mehrwegverpackungen durch finanzielle Anreize attraktiver gemacht werden, etwa durch eine Abgabe auf von der Verbotsregelung nicht betroffenes Einweg-Geschirr.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wenn Ordnungsämter das Verbot von Einweg-Plastikprodukten nicht ernst nehmen, dann tun es Imbissläden und Gastronomiebetriebe auch nicht. Das zeigen unsere Testbesuche eindrucksvoll. Es ist dringend notwendig, die Einhaltung der Einweg-Plastikverbote zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren. Der Verdacht liegt nahe, dass sich Händler illegal durch Direktimporte aus dem nicht-europäischen Ausland mit verbotenen Einweg-Plastikprodukten eindecken und diese weiterhin unbehelligt anbieten. Dieser unhaltbare Zustand muss schleunigst beendet werden.“

Statt ökologischer Mehrweg-Alternativen werden zudem vielerorts Einweg-Produkte aus Plastik durch solche aus Papier, Pappe, Holz oder Aluminium ersetzt. Deren Umweltbilanz ist ähnlich schlecht wie die von konventionellen Einweg-Plastikprodukten. Um solchen Ausweichbewegungen entgegenzuwirken, fordert die DUH eine Abgabe auf Einweg-Geschirr von mindestens 20 Cent. Mit den Einnahmen sollten Mehrwegsysteme gestärkt werden, denn auch hier offenbart sich akuter Nachholbedarf.

Besonders besorgniserregend ist laut DUH das zunehmende Angebot von „Fake“-Mehrweg-Besteck in der Gastronomie. Die Hälfte der von der DUH getesteten Imbisse boten dickeres Plastikbesteck als Mehrweg an – allerdings ohne Anreize zur Rückgabe und Wiederverwendung, wie ein Pfand.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Mehrweg sollte nur dann als solches angeboten und gekennzeichnet werden dürfen, wenn durch ein entsprechendes Anreizsystem die Wiederverwendung sichergestellt werden kann. Das war bei unseren Testbesuchen in Berlin nicht der Fall. So landen die dickeren Plastikartikel ebenso im Abfall oder der Natur wie zuvor die verbotenen Einwegprodukte. So werden sogar noch mehr Ressourcen verschwendet und auch die Abfallmengen werden größer!“

Hintergrund:

Die DUH hat im Mai 2024 Testbesuche bei insgesamt 20 Berliner Imbissen durchgeführt. Bei 14 der getesteten Imbisse wurden verbotene Einweg-Produkte gefunden. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung setzt Artikel 5 der EU-Einwegplastik-Richtlinie in nationales Recht um. Darin wird seit dem 3. Juli 2021 der Verkauf von Einweg-Plastikprodukten verboten, die besonders häufig an europäischen Stränden gefunden worden sind – wie Teller, Besteck und Strohhalme. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich. Haftbar sind Anbieter, welche die Produkte erstmals auf dem Markt bereitstellen.

Weitere Artikel zum Thema

David Dolenc
Ob tierfreie Produkte oder die Herkunft von Rohstoffen: Bei Deutschlands Kleinunternehmern und Soloselbstständigen wächst das Bewusstsein für ökologische und soziale Themen. Als Zukunfts-, Wirtschafts- und Kommunikationsthema wird Nachhaltigkeit in vielen Branchen zum wichtigen Wettbewerbsfaktor, der[...]
Nexi DACH
Lediglich 51 Prozent der Transaktionen am Point of Sale wurden 2023 mit Bargeld getätigt – das ist der niedrigste jemals gemessene Wert. Zu diesem Ergebnis kommt die kürzlich erschienene Studie der Deutschen Bundesbank zum Zahlungsverhalten[...]
omada | iStockphoto
Ladesäulen kaufen, aufstellen, Stecker rein und los geht‘s? Entscheiden sich Unternehmen erstmalig, Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge anzubieten, fällt schnell auf: Ganz so simpel gestaltet sich das Vorhaben nicht – jedenfalls nicht, wenn mit nötiger Weitsicht vorgegangen[...]
ChargeOne
Mit einem attraktiven Ladeangebot auf den Parkplätzen im Freien oder in der Tiefgarage schaffen Hotelbetriebe und Gaststätten nicht nur einen wirklichen Mehrwert für ihre E-mobilen Gäste; vielmehr gehört der Ladeservice mittlerweile einfach dazu, um sich[...]
Das Genussmobil zeigt, wie es geht. An zahlreichen Ausgangspunkten in Österreich warten die BMW i3 Flitzer, um dem Gast eine Genusstour der besonderen Art zu bieten.Genussmobil
Gelebte Nachhaltigkeit durch die Kombination von Regionalität und E-Mobilität: Das Genussmobil zeigt, wie es geht.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.