Suche

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Garant mehr für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 08.09.2021 (Az.: 5 AZR 149/21) einen wegweisenden Beschluss erlassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nunmehr kein Garant mehr für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hat der Arbeitgeber Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit und legt er die hierfür maßgeblichen Umstände konkret dar, kann der Beweiswert der AU entkräftet werden. Stephanie Grezian, Rechtsanwältin bei Ecovis Daehnert Buescher, erläutert die Auswirkungen des Urteils.

Stephanie GrezianStephanie Grezian

Die Hintergründe zur Entscheidung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen das Phänomen: ein Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältnis und lässt sich daraufhin umgehend für die restliche Arbeitszeit krankschreiben. Arbeitgeber müssen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter Lohn zahlen, ohne, dass der Arbeitnehmer hierfür eine Arbeitsleistung erbringt. Ein solches Verhalten wirft daher oft Zweifel auf. Bisher hatten Unternehmen und Betriebe in einem solchen Fall aber kaum eine Handhabe, die Richtigkeit der AU in Frage zu stellen.

Gesetzliche Grundlagen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig erkrankt, gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG sechs Wochen lang einen Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns. Dabei haben Arbeitgeber kein Anrecht darauf zu erfahren, warum jemand arbeitsunfähig ist. Arbeitnehmer sind lediglich verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis darüber, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit besteht, wird mittels einer durch einen anerkannten Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) erbracht. Der Beweiswert dieses „gelben Scheins“ ist hoch. Liegt ein solcher vor, gehen die Arbeitsgerichte sowie das BAG in der Regel davon aus, dass Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeiten konnten. Nur im absoluten Ausnahmefall besteht trotz ärztlicher Krankschreibung Grund zur Annahme, dass objektiv keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In der Vergangenheit lagen solche Situationen dann vor, wenn Arbeitnehmer ankündigten “krankfeiern“ zu wollen. Das geschieht mitunter als Reaktion auf einen nicht bewilligten Urlaub. Ein weiterer Grund ist in der Regel, wenn Arbeitnehmer in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit einer anderen Erwerbstätigkeit nachgingen. Auch Aussagen des Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber können die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer erwähnt, während der Arbeitsunfähigkeit „topfit“ gewesen zu sein und die Arbeitsleistung bewusst vorenthalten zu haben.

Partner aus dem HORECA Scout

Der konkrete Fall

Die Revision des beklagten Arbeitgebers vor dem BAG hatte Erfolg. Richtig ist, dass die Arbeitnehmerin im besagten Zeitraum ihre Arbeitsunfähigkeit zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen hat. Jedoch ist das BAG der Ansicht, dass der Beweiswert des „gelben Scheins“ dann erschüttert sein kann, wenn der Arbeitgeber tatsächliche Umstände darlegt und darüber hinaus möglicherweise beweisen kann, dass ein Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit besteht. Wenn ein ernsthafter Zweifel vorliegt, muss der Arbeitnehmer konkret darlegen und beweisen, dass er tatsächlich im angegebenen Zeitraum arbeitsunfähig war. Ein solcher Beweis kann beispielsweise durch die Vernehmung des behandelnden Arztes unter Entbindung der Schweigepflicht erbracht werden.
Das BAG sieht einen solchen ernsthaften Zweifel dann als gegeben an, wenn sich Arbeitnehmer nach der durch sie erfolgten Kündigung für die gesamte Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen, das Datum der Erstbescheinigung auf das Kündigungsdatum fällt und das Ende der Arbeitsunfähigkeit dem letzten Arbeitstag entspricht.

Lesen Sie auch
GästebadBranche und TrendsAusstattung und Interieur
Das Gastgewerbe bringt Architektur ans Limit: Wand und Boden unter Dauerbelastung

Fazit

Sollten Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt sein und können die Krankheit beweisen, sind Arbeitgeber auch in dem Fall einer Krankmeldung nach erfolgter Kündigung zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Im hiesigen Fall obsiegte der Arbeitgeber vor dem BAG, da die Arbeitnehmerin ihrer Darlegungslast nicht hinreichend konkret nachkam. Sie konnte ihre – vermeintliche – Erkrankung nicht nachweisen.
Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Auswirkungen das Urteil – trotz der Aberkennung des Beweiswerts in diesem Fall – auf die Arbeitswelt haben wird. Denn hier kam der Zweifel an der AU nur deshalb auf, weil es übereinstimmende Daten in Kombination mit der vorausgegangenen Kündigung gab. Dieses Detail lässt sich jedoch leicht umgehen.

Themen in diesem Artikel
Rechtsprechung und UrteileArbeitsrecht

Autoreninfo:

Stephanie Grezian ist Rechtsanwältin bei Ecovis Daehnert Büscher in Köln. Sie berät und vertritt Unternehmen, Betriebe und Führungskräfte im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.

Zur Webseite der Kanzlei

Ideal Work
Ausstattung und Interieur

Das Gastgewerbe bringt Architektur ans Limit: Wand und Boden unter Dauerbelastung

Hotels und Wellnessbetriebe sind Hochleistungsumgebungen. Wand und Boden stehen täglich unter extremer Beanspruchung – und müssen zugleich höchsten gestalterischen Ansprüchen genügen. Nur wenigen Hoteliers und Co ist bewusst, warum Oberflächen heute zu strategischen Entscheidungen in der Hotelarchitektur geworden sind und wie nahtlose Systeme Design und Betrieb verbinden könnten. Die Experten von Ideal Work sehen Boden und Wand als integralen Bestandteil von Gestaltung. Anhand aktueller Projekte wie dem Eriro Alpine Hotel wird deutlich, wie sich Architektur unter Realbedingungen bewähren muss.

Canva
Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

NESTO; Pawel Czerwinski, Pexels
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

KI-gestützte Personalverwaltung: Wie Sprachsteuerung den HR-Alltag in der Gastronomie revolutioniert

Die Nesto Software GmbH präsentiert auf der INTERNORGA 2026 eine KI-gestützte Automatisierungslösung, die Personalverantwortlichen in Gastronomie und Hotellerie zeitaufwändige Routinearbeiten abnimmt. Das System NORA beantwortet HR-Anfragen per Spracheingabe und automatisiert wiederkehrende Verwaltungsprozesse. Was bedeutet das für Betriebe, die täglich mit Schichtplänen, Saisonverträgen und Compliance-Vorgaben jonglieren?

Weitere Artikel zum Thema

Canva
Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell[...]
Canva
Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen.[...]
Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
www.kaboompics.com, Pexels
Viele Hotelbetreiber fragen sich: Reicht mein GEMA-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten? Das OLG München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet – jedenfalls dann, wenn das TV-Signal über eine[...]
www.kaboompics.com, Pexels
Alex Green, Pexels
Eine Kündigung per Messenger ist schnell verschickt – rechtlich aber meist unwirksam. Welche Folgen das für Betriebe hat, warum die gesetzliche Schriftform entscheidend bleibt und welche Fristen dennoch laufen können, zeigt ein aktueller Hinweis der[...]
Alex Green, Pexels
Banerjee & Kollegen
Die Zusammenführung von Betrieben in der Hotellerie und Gastronomie nach einem Kauf erfordert eine vorausschauende Planung, spezialisierte rechtliche Beratung und eine systematische Umsetzung.[...]
Banerjee & Kollegen
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.