Suche
Anzeige

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Garant mehr für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 08.09.2021 (Az.: 5 AZR 149/21) einen wegweisenden Beschluss erlassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nunmehr kein Garant mehr für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hat der Arbeitgeber Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit und legt er die hierfür maßgeblichen Umstände konkret dar, kann der Beweiswert der AU entkräftet werden. Stephanie Grezian, Rechtsanwältin bei Ecovis Daehnert Buescher, erläutert die Auswirkungen des Urteils.

Stephanie GrezianStephanie Grezian

Die Hintergründe zur Entscheidung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen das Phänomen: ein Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältnis und lässt sich daraufhin umgehend für die restliche Arbeitszeit krankschreiben. Arbeitgeber müssen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter Lohn zahlen, ohne, dass der Arbeitnehmer hierfür eine Arbeitsleistung erbringt. Ein solches Verhalten wirft daher oft Zweifel auf. Bisher hatten Unternehmen und Betriebe in einem solchen Fall aber kaum eine Handhabe, die Richtigkeit der AU in Frage zu stellen.

Gesetzliche Grundlagen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig erkrankt, gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG sechs Wochen lang einen Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns. Dabei haben Arbeitgeber kein Anrecht darauf zu erfahren, warum jemand arbeitsunfähig ist. Arbeitnehmer sind lediglich verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis darüber, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit besteht, wird mittels einer durch einen anerkannten Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) erbracht. Der Beweiswert dieses „gelben Scheins“ ist hoch. Liegt ein solcher vor, gehen die Arbeitsgerichte sowie das BAG in der Regel davon aus, dass Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeiten konnten. Nur im absoluten Ausnahmefall besteht trotz ärztlicher Krankschreibung Grund zur Annahme, dass objektiv keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In der Vergangenheit lagen solche Situationen dann vor, wenn Arbeitnehmer ankündigten “krankfeiern“ zu wollen. Das geschieht mitunter als Reaktion auf einen nicht bewilligten Urlaub. Ein weiterer Grund ist in der Regel, wenn Arbeitnehmer in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit einer anderen Erwerbstätigkeit nachgingen. Auch Aussagen des Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber können die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer erwähnt, während der Arbeitsunfähigkeit „topfit“ gewesen zu sein und die Arbeitsleistung bewusst vorenthalten zu haben.

Partner aus dem HORECA Scout

Der konkrete Fall

Die Revision des beklagten Arbeitgebers vor dem BAG hatte Erfolg. Richtig ist, dass die Arbeitnehmerin im besagten Zeitraum ihre Arbeitsunfähigkeit zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen hat. Jedoch ist das BAG der Ansicht, dass der Beweiswert des „gelben Scheins“ dann erschüttert sein kann, wenn der Arbeitgeber tatsächliche Umstände darlegt und darüber hinaus möglicherweise beweisen kann, dass ein Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit besteht. Wenn ein ernsthafter Zweifel vorliegt, muss der Arbeitnehmer konkret darlegen und beweisen, dass er tatsächlich im angegebenen Zeitraum arbeitsunfähig war. Ein solcher Beweis kann beispielsweise durch die Vernehmung des behandelnden Arztes unter Entbindung der Schweigepflicht erbracht werden.
Das BAG sieht einen solchen ernsthaften Zweifel dann als gegeben an, wenn sich Arbeitnehmer nach der durch sie erfolgten Kündigung für die gesamte Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen, das Datum der Erstbescheinigung auf das Kündigungsdatum fällt und das Ende der Arbeitsunfähigkeit dem letzten Arbeitstag entspricht.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceFührung, Management und Leadership
Vom blinden Fleck zum Millionenschaden: Mitarbeiterbetrug in der Gastronomie

Fazit

Sollten Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt sein und können die Krankheit beweisen, sind Arbeitgeber auch in dem Fall einer Krankmeldung nach erfolgter Kündigung zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Im hiesigen Fall obsiegte der Arbeitgeber vor dem BAG, da die Arbeitnehmerin ihrer Darlegungslast nicht hinreichend konkret nachkam. Sie konnte ihre – vermeintliche – Erkrankung nicht nachweisen.
Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Auswirkungen das Urteil – trotz der Aberkennung des Beweiswerts in diesem Fall – auf die Arbeitswelt haben wird. Denn hier kam der Zweifel an der AU nur deshalb auf, weil es übereinstimmende Daten in Kombination mit der vorausgegangenen Kündigung gab. Dieses Detail lässt sich jedoch leicht umgehen.

Themen in diesem Artikel
Rechtsprechung und UrteileArbeitsrecht

Autoreninfo:

Stephanie Grezian ist Rechtsanwältin bei Ecovis Daehnert Büscher in Köln. Sie berät und vertritt Unternehmen, Betriebe und Führungskräfte im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.

Zur Webseite der Kanzlei

ACCONSIS
Finanzen und Controlling

Vom blinden Fleck zum Millionenschaden: Mitarbeiterbetrug in der Gastronomie

50 Mitarbeiter, jahrelang unbemerkt, ein sechsstelliger Schaden: Die Razzia in einem Restaurant in München hat eine unbequeme Frage zurück auf die Tagesordnung gebracht – wie gut kennen Gastronomen eigentlich die Abläufe in ihrem eigenen Haus? Steuerberater Christopher Arendt erklärt, wo die typischen Schwachstellen sitzen und warum wachsende Betriebe ihre Kontrollen jetzt mitwachsen lassen müssen.

Robert Bye, Unsplash
Außengastronomie

Terrassengebühren 2026: Wer zahlt wie viel fürs Draußensitzen?

Sommer, Sonne, Außengastronomie – und eine Rechnung, die je nach Standort um den Faktor 60 auseinandergehen kann. Pünktlich zum Start der Hauptsaison hat der Bund der Steuerzahler die Terrassengebühren für rund 200 deutsche Städte erhoben. Das Ergebnis macht deutlich, wie unterschiedlich Städte Außengastronomie bepreisen.

wattline GmbH
Allgemeine Haustechnik

Energieverbrauch im Gastgewerbe: Wo die größten Kostentreiber liegen

Strom, Gas, Heizung – Energiekosten gehören zu den größten Ausgabenposten in Hotels und Restaurants. Doch die Höhe der Rechnung ist alles andere als Zufall: Öffnungszeiten, Gästeaufkommen und die Lage des Betriebs spielen eine ebenso große Rolle wie die technische Ausstattung. Wer weiß, an welchen Stellschrauben sich tatsächlich drehen lässt, kann Kosten senken – ohne dabei auf Qualität zu verzichten. Doch welche Faktoren wiegen am schwersten, und wo verbergen sich die größten Einsparpotenziale?

Canva
Digitalisierung

KI-Inhalte kennzeichnen: Was ab 2. August 2026 gilt

Ein KI-generiertes Zimmerfoto auf der Buchungsseite, der Speisekarten-Text aus ChatGPT, das Instagram-Motiv per Knopfdruck: Ab dem 2. August sind solche Inhalte kennzeichnungspflichtig. Was der EU AI Act konkret fordert, wo die Grenze zur klassischen Bildbearbeitung liegt – und warum Betriebe, die das ignorieren, Abmahnungen und empfindliche Bußgelder riskieren.

Lightspeed, L Seden
Branche und Trends

Nachhaltigkeit in der Gastronomie stößt an die Preisgrenze

Eine aktuelle Verbraucherumfrage von Lightspeed bringt eine unbequeme Wahrheit ans Licht: Deutschlands Restaurantgäste fordern nachhaltige Konzepte – regional, saisonal, müllvermeidend. Doch sobald es ans Bezahlen geht, kippt die Begeisterung. Mehr als die Hälfte akzeptiert maximal fünf Prozent Aufschlag. Für Gastronomiebetriebe wird die grüne Transformation damit zur ökonomischen Gratwanderung.

Gastfreund GmbH
Branche und Trends

Warum Hotels 2026 ohne digitale Gästekommunikation Marktanteile verlieren

Zwei Drittel aller Gäste fordern heute aktiv digitale Kommunikationslösungen, doch viele Hotels hinken weit hinterher. Was einst als Innovation galt, ist längst zur Grunderwartung geworden und wer jetzt nicht handelt, verliert nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern schlicht den Anschluss. Ein aktueller Branchenreport der Gastfreund GmbH zeigt, wo der größte Hebel liegt – und warum die eigentliche Herausforderung nicht Technologie, sondern Integration ist.

Weitere Artikel zum Thema

Firmbee, Unsplash
Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt sorgt für Klarheit – und Handlungsbedarf. Negative Google-Bewertungen können für Hotels und Restaurants existenzbedrohend sein. Kein Wunder also, dass viele Betriebe Agenturen beauftragen, die versprechen, unliebsame Bewertungen bei Google[...]
Firmbee, Unsplash
Poster POS, Unsplash
Arbeitsschutz, Kassennachschau, Online-Bewertungen: Was wie drei getrennte Baustellen wirkt, folgt 2026 einem gemeinsamen Prinzip. Betriebe müssen jederzeit belegen können, was sie wissen, was sie tun und wer wofür verantwortlich ist. Digitale Dokumentation wird damit vom[...]
Poster POS, Unsplash
johannes86, iStockphoto
Bis Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen betreffen Betriebe jeder Größe und bringen weitreichende Änderungen im Umgang mit Gehältern. Wer sich jetzt vorbereitet, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung[...]
johannes86, iStockphoto
ColiN00B, Pixabay
Ab September 2026 gelten europaweit verbindliche Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels, Restaurants und Pensionen müssen ihre Kommunikation grundlegend überprüfen – sonst drohen Abmahnungen und Vertrauensverlust.[...]
ColiN00B, Pixabay
Pexels, Pixabay
Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2026 entschieden, dass die deutsche Aufteilungspraxis bei der Umsatzsteuer im Hotelgewerbe grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness dürfen weiterhin mit dem Regelsteuersatz[...]
Pexels, Pixabay
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.