Ordnungsgemäß und zehn Jahre lang. Dies verlangen die Vorgaben der GoBD, der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Ein Ausdruck der E-Mails reicht nicht aus. In den meisten Fällen wird dazu ein E-Mail-Archiv-System nötig sein. Unternehmer sollten aber schnell sein: Buchführungen können formell verworfen werden, wenn die GoBD nicht eingehalten werden.