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BGN-Sicherheitstipp: Holzkohlegrills in Innenräumen

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat dazu die Information „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Holzkohlegrillanlagen in Innenräumen“ veröffentlicht. Sie soll als Leitlinie und Checkliste dienen, welche Punkte vor dem Betrieb beachtet werden sollten, damit es zu keinen Gefährdungen kommt.
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So kann’s auch drinnen mit der Holzkohle klappen

Grillen mit Holzkohle setzt erhebliche Mengen gesundheitsschädlicher Gase frei. In geschlossenen Räumen kann das zum Problem werden. Geruchs-, Rauch- und Rußentwicklung belasten die Gesundheit. Besonders tückisch: Kohlenmonoxid (CO). Es ist unsichtbar, geruchlos und unterbindet den Sauerstofftransport im Blut. Wer sich beim Holzkohlegrillen in Innenräumen einer erhöhten CO-Konzentration aussetzt, riskiert Kopf und Kragen. Schwindel, Bewusstlosigkeit und sogar tödliche Vergiftungen könne die Folge sein.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat dazu die Information „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Holzkohlegrillanlagen in Innenräumen“ veröffentlicht. Sie soll als Leitlinie und Checkliste dienen, welche Punkte vor dem Betrieb beachtet werden sollten, damit es zu keinen Gefährdungen kommt. Das reicht von Hinweisen auf regionale Vorgaben aus dem Immissionsschutz- und dem Schornsteinfegerrecht wie etwa die Ausführung notwendiger Abgasanlagen, die tunlichst vor Beschaffung und Errichtung des Grills eingeholt werden, über Tipps zum Umgang mit glühender Kohle und deren Entsorgung bis hin zum geeigneten Feuerlöscher. Eine Gefährdungsbeurteilung und die notwendigen Unterweisungen für die Mitarbeiter verstehen sich von selbst.

„Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Holzkohlegrillanlagen in Innenräumen“ findet sich hier zum Download.

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