Suche
Anzeige

Merkblatt des DEHOGA zur Mehrwertsteuersenkung verfügbar

Ab dem 1. Juli wird die Mehrwertsteuer auf 5 %, bzw. 16% gesenkt, die Senkung ist bis zum 31.12.2020 gültig und wird dann wieder aufgestockt. Wann welche Steuerbeträge gelten und was Gastronomen und Hoteliers beachten müssen, hat der DEHOGA Bundesverband in einem Merkblatt zusammengefasst.
Simon Lehmann, iStockphotoSimon Lehmann, iStockphoto

Mit dem Stand vom 19. Juni können sich alle Gastgewerbetreibenden anhand des ausführlichen Merkblattes zum Thema Mehwertsteuersenkung informieren. Es werden nicht nur die Zeiträume der Gültigkeit für die verschiedenen Mehrwertsteuersätze bis zum 30. juni 2021 aufgeführt, auch weitere Fragen werden beantwortet.

So werden Antworten zur unterschiedlichen Besteuerung bei Bewirtung im Lokal gegenüber Lieferung und Take-away gegeben und auch Sonderfälle beprochen. Denn kaum einer weiß, was zu tun ist, wenn der Hotelgast beispielsweise am 27. Juni ein- und erst nach dem 1. Juli wieder auscheckt. Oder wie ist mit Einzweckgustcheinen zu verfahren?

Alle Antworten finden Sie hier im Merkblatt des DEHOGA Bundesverbandes

Wichtig: Wer den Steuersatz nicht den Fristen entsprechend anpasst, schuldet dem Finanzamt die versäumten Beträge. 

Weitere Artikel zum Thema

Jay Wennington, Unsplash
Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) begrüßt die Äußerung von SPD-Chefin Saskia Esken zur Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie. Nun müssen den Aussagen aber auch Taten folgen,[...]
andresr | iStockphoto
Das Corona-Virus stellt uns und unser Gesundheitssystem vor große Herausforderungen: „Wir müssen unbedingt aber auch auf die Zeit nach der Erkrankung blicken – hier wird einiges auf uns zukommen“, räumt Schlaf- und Gesundheitsexpertin Christine Lenz[...]
Lars Rinkewitz
Während der Corona-Pandemie haben viele Gastronomiebetriebe Überbrückungshilfen I, II, III oder III Plus sowie November- und Dezemberhilfen beantragt. Jetzt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entschieden, dass Antragsteller:innen bis spätestens zum 30. Juni[...]
Keine Bildrechte?
Die Inanspruchnahme von KfW-Krediten ist für viele Gastronomie- und Hotelbetriebe eine vorläufige wirtschaftliche Stütze in der Corona-Krise. Allerdings kann bereits bei der Antragsstellung einiges schiefgehen, was strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Daher ist beim[...]
Nicole Mutschke
Zahlreiche Betriebe aus der Gastronomie haben die staatliche Corona-Soforthilfe für Selbstständige und Kleinbetriebe in Anspruch genommen. Einige Unternehmen haben in letzter Zeit schon Post bekommen und wurden - für sie mitunter überraschend - zur Rückzahlung[...]