Mit dem Stand vom 19. Juni können sich alle Gastgewerbetreibenden anhand des ausführlichen Merkblattes zum Thema Mehwertsteuersenkung informieren. Es werden nicht nur die Zeiträume der Gültigkeit für die verschiedenen Mehrwertsteuersätze bis zum 30. juni 2021 aufgeführt, auch weitere Fragen werden beantwortet.
So werden Antworten zur unterschiedlichen Besteuerung bei Bewirtung im Lokal gegenüber Lieferung und Take-away gegeben und auch Sonderfälle beprochen. Denn kaum einer weiß, was zu tun ist, wenn der Hotelgast beispielsweise am 27. Juni ein- und erst nach dem 1. Juli wieder auscheckt. Oder wie ist mit Einzweckgustcheinen zu verfahren?
Alle Antworten finden Sie hier im Merkblatt des DEHOGA Bundesverbandes
Wichtig: Wer den Steuersatz nicht den Fristen entsprechend anpasst, schuldet dem Finanzamt die versäumten Beträge.