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Kinderfreie Restaurants? Eine Diskussion im deutschen Sommerloch.

Es war wohl das Aufreger-Thema in diesem Sommer: Auf der Ferieninsel Rügen hatte Rudolf Markl sein Restaurant „Oma’s Küche“ ab 17 Uhr für Kinder unter 14 Jahren geschlossen. Große Schlagzeilen in den Medien und heiße Diskussionen in den sozialen Medien.

Diskriminierung oder gleiches Recht für alle?djedzura | iStockphoto.comdjedzura | iStockphoto.com

Inhaber Markl begründete seinen Schritt mit über Jahre gereiften Überlegungen, denn das Verhalten der Kinder werde immer schlimmer und führe immer häufiger zu Störungen der anderen Gäste. Im Interview mit Spiegel Online formulierte er die Schuld aber nicht allein bei den Kindern: „Vor allem die Eltern sind mit der Zeit immer ignoranter geworden. Manche geben ihre Verantwortung an unserer Tür ab. Unser Job ist es aber nicht, Kinder zu erziehen, sondern den Gästen eine gute Zeit mit leckeren Essen und Getränken zu bescheren.“. Deshalb bleibt „Oma’s Küche“ ab 17 Uhr für Kinder tabu.

Die ganze Aufregung, die durch einen Bericht entstanden ist, kann Markl nicht ganz verstehen, denn er habe auch viele positive Rückmeldungen bekommen. „Unsere Gäste sind ja nicht ausschließlich Touristen, sondern auch Leute, die auf der Insel arbeiten. Nach Feierabend wollen die ihre Ruhe haben.“ Für Eltern mit Kindern gebe es auf der Insel ja noch über 300 andere Restaurants.

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So ähnlich sieht es auch der DEHOGA Bundesverband, der von einer Diskriminierung, die von der Branche ausgehe, nicht gelten lassen will. Kinder nicht in den Betrieb zu lassen sei ein individuelles Konzept, das sich an eine spezielle Zielgruppe wende. „So wie man in einzelnen Betrieben speziell auf die Bedürfnisse von Erwachsenen eingeht, haben sich viele gastgewerbliche Betriebe auch speziell auf die besonderen Wünsche und Bedürfnisse von Familien eingestellt“, so der DEHOGA Bundesverband.

Noch zusätzlich befeuert wurde das Thema durch ein Statement der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Behörde hält einen Ausschluss von Kindern in Restaurants für rechtlich bedenklich und bezieht sich auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch vor Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters schütze. Es müsse einen „nachvollziehbaren Grund“ für den Ausschluss geben, wobei ein zu hoher Lärmpegel, der andere Gäste störe, wohl nicht ausreiche. Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle, schlug vor statt einer pauschalen Regelung einzelne Eltern mit ihren störenden Kindern aus dem Lokal zu verweisen. Dann ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen, um dieses Wortspiel zu missbrauchen.

Offen bleibt bei diesem Thema die Frage, warum sich die Medien zwischen München und Hamburg gerade auf dieses Beispiel stürzten, denn in allen Regionen und Städten gibt es kinderfreie Restaurants. Auch bleiben einige Hotel für Gäste unter 16 Jahren verschlossen, weil die Gäste dort nach Ruhe und Erholung suchen statt durch Kinderlachen und -geschrei „gestört“ zu werden. Viel Lärm also in den Medien um ein Thema, das weder neu noch wirklich interessant ist. Aber klar, nach mehr als sechs Wochen Dauerhitze waren wohl die anderen Sommerloch-Themen schon abgearbeitet…

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