Die DSGVO ist nun seit einem halben Jahr gültig und auch wenn die erwartete Panik ausgeblieben ist, so haben doch alle Unternehmer mehr oder weniger rechtzeitig die Zügel in die Hand genommen und alle notwendigen Maßnahmen für ihren Betrieb getroffen. Doch auch wenn das eigen Datenschutz-Konzept auf sicheren Füßen steht, was ist mit Werbung für mein Unternehmen? An wen darf ich noch E-Mails versenden und wen darf ich anrufen? Und was ist, wenn ich eine Visitenkarte bekomme?
Auf all diese Fragen gibt es Antworten, darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Angaben nicht zum Versenden werblicher Informationen genutzt werden dürfen, zum Beispiel Informationen aus dem Impressum einer Webseite. Die hier angegebene E-Mail-Adresse steht dort nur aus rechtlichen Gründen und darf nicht für E-Mail-Marketing genutzt werden.