Ist-Zustand überprüfen
Die aktuelle Situation muss auf den Prüfstand gestellt werden. Das heißt etwa, unternehmerische Strukturen anzupassen. Idealerweise werden diese darauf ausgerichtet, dass im Falle eines erneuten Lockdowns und den daraus resultierenden Einschränkungen der Geschäftsbetrieb weiter funktioniert. Falls also noch nicht geschehen, sollten Offline-Betriebe beispielsweise nun erwägen einen Onlineshop aufzubauen. Hier gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die Lösung anbieten, um einen solchen aufzubauen. Für jedes Unternehmen gibt es ein passendes Shopsystem. Überblicke wie etwa der Shopsystem-Guide Mollie können bei der Entscheidungsfindung helfen.
Online-Tools in den Joballtag integrieren
Um die interne, aber auch die externe Zusammenarbeit zu optimieren, sind Online-Tools wie Slack, Zoom und Co. hilfreich. Etwa greift die HR-Software Personio dem Personalbereich bei Recruiting und Personalmanagement unter die Arme, die Social-Intranet-Software COYO fördert die interne Unternehmenskommunikation, den internen Austausch und die digitale Teamarbeit und das Task-Management-Tool Meister hilft Teams dabei den Überblick über Aufgaben und Deadlines zu behalten. Dank solcher digitalen Instrumente sind Kolleginnen und Kollegen miteinander verbunden und in der Lage ortsunabhängig zu arbeiten.
Finanzen im Blick behalten
Vielleicht wichtiger als bisher ist, dass Unternehmen nicht nur auf Bankkredite setzen. Denn laut der aktuellen KfW-ifo-Kredithürde steigen die Barrieren beim Kreditzugang für mittelständische Unternehmen. Zweifelsohne ist es ein positives Signal der Regierung, dass die Corona-Hilfen bis zum Sommer 2021 in die Verlängerung gehen – insbesondere Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche sollen hiervon profitieren. Auch der Unternehmerlohn für Freiberufler und Selbstständige wie bereits in NRW durchgeführt, ist seit letzter Woche als bundesweite Lösung im Gespräch. Zusätzlich sollen die KfW-Kredite verbessert werden, so beispielsweise durch bessere Tilgungszuschüsse.
Doch es gibt auch eine große Auswahl im Bereich der Finanzierungsmöglichkeiten fernab von klassischen und staatlichen Angeboten. So bietet etwa die Non-Profit-Initiative des Sparkassen Innovation Hub und Atento #gemeinsamdadurch von der Coronakrise betroffenen kleineren Unternehmen wie Cafés, Friseuren, Handwerksbetrieben oder Buchhändlern schnelle Unterstützung. Auf der Projektwebseite können Betroffene ihre Unternehmensprofile erstellen. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit, Online-Gutscheine zwischen 10 Euro und 100 Euro ganz traditionell über einen ins Schaufenster gehängten QR-Code oder via Social Media zum Verkauf anzubieten. Den Erlös erhalten die Unternehmen sofort.
Ziel der Initiative ist es kurzfristig Liquidität bereitzustellen und dabei zu helfen, die laufenden Kosten der Kleinbetriebe zu decken. Käuferinnen und Käufer können somit direkt ihre Lieblingsgeschäfte und -läden aus der Nachbarschaft unterstützen. Eine ähnliche Initiative, die allerdings nur für das Bundesland Berlin gilt, ist helfen.berlin. Über den Kauf von Gutscheinen konnten so, vor allem während des Lockdowns, die Lieblingsrestaurants und -cafés unterstützt werden. Inzwischen hat die Non-Profit-Plattform, die DAS B-CARD ins Leben gerufen, mit der das Gastgewerbe langfristig unterstützt und vor der Insolvenz gerettet werden kann.
Ein weiteres Stichwort lautet alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Crowdfunding oder Crowdinvesting sind eine Alternative, mit der sich Unternehmen finanzieren können. Beispielsweise indem ein Teil aus Eigenkapital erbracht wird und der andere Teil mit Hilfe von Softwarelösungen wie der von CrowdDesk über die Crowd finanziert wird. Auf diese Weise konnte eRockit seit Ende Mai mehr als 60.000 Euro von Investoren einsammeln. Mit der Finanzierung kann das Brandenburger Start-up nicht nur die Herstellung seiner Elektromotorräder schneller vorantreiben, sondern auch effizienter produzieren und zu besseren Konditionen einkaufen.
Im Zusammenhang mit alternativen Finanzierungen ist die Zukunft vielversprechend: Die jüngst von der Europäischen Union beschlossene Verordnung European Crowdfunding Service Provider, kurz ECSP, tritt im Januar 2021 in Kraft. Sie ermöglicht es Unternehmen europaweit von Anlegerinnen und Anlegern finanzielle Unterstützung einzusammeln während diese wiederum über Landesgrenzen hinweg in die Unternehmen investieren können, an die sie glauben. Das gab es vorher so noch nicht und bietet dem Markt unzählige neue Möglichkeiten.