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Corona-Update für das Gastgewerbe: Verlängerung der Corona-Hilfen?

Wir filtern wichtige Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: +++ Verlängerung der Corona-Kurzarbeiterregeln bis Ende September +++ Bundesminister stellt Verlängerung der Corona-Hilfen in Aussicht +++ GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion +++ Bund und Land starten die Härtefallhilfe +++ Impfpriorisierung für das Gastgewerbe in Bayern +++ DEHOGA NRW kritisiert neue Vorgabe für 2 Meter-Abstand

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Bundeswirtschaftsminister Altmaier will staatliche Corona-Hilfen verlängern: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verspricht den Unternehmen in einem Interview mit dem Portal Bild.de, die staatlichen Corona-Hilfen über den bislang geplanten 30. Juni hinaus zu verlängern. „Ich sage Ihnen zu: Wir werden das so lange fortführen, wie es eine nennenswerte Zahl von Unternehmen gibt, die unter den Spätfolgen von Corona nach wie vor leiden“, sagte Altmaier. Über das konkrete Datum der Verlängerung von Überbrückungshilfen werde in der Bundesregierung noch diskutiert. „Ich würde es eigentlich gerne bis Ende des Jahres verlängern, weil ich weiß, dass viele Geschäfte eine Zeit lang brauchen werden, um das alles wieder aufzuholen.“ Voraussetzung der Hilfe bleibe, dass der Umsatz mindestens 30 Prozent unter dem Vorjahr liege. Dann könne man bestimmte Fixkosten angeben und andere Leistungen erhalten.

Regierung will Corona-Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängern: Die Bundesregierung will den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber bis Ende September verlängern. Dies sieht ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Bund und Land starten die Härtefallhilfe: Für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de.

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Impfpriorisierung für das Gastgewerbe in Bayern: der DEHOGA Bayern informiert darüber, dass gastgewerbliche Mitarbeiter (nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 CoronaImpfV) priorisiert und in die Gruppe der erhöhten Priorität (Gruppe 3) eingestuft sind. Das Gesundheitsministerium hat dem Verband am 25. Mai mitgeteilt, dass diese Impfpriorisierung jetzt in dem Anmeldeportal BayIMCO umgesetzt wurde und zur Verfügung steht. Die betreffenden Personen können sich unter Angabe ihrer Daten im Onlineportal www.impfzentren.bayern unter dem Oberbegriff „Ich habe eine besondere Kontaktsituation“ mit dem Punkt „Beschäftigt in Gastronomie oder Gastgewerbe“ anmelden und erhalten sodann einen ihrer individuellen Priorisierung entsprechenden Termin für eine Schutzimpfung.

GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion: Die GEMA teilt mit, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/ Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2021 wird die GEMA somit für vertraglich vereinbarte Dauernutzungen (Jahres-, Quartals- und Monatsverträge) entsprechende Rechnungen stellen und die Vergütungen einziehen.  Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs können Sie unter www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen abrufen.

DEHOGA NRW kritisiert neue Vorgabe für 2 Meter-Abstand: NRW hat den Mindestabstand in der Innengastronomie trotz des Zugangs nur für Getestete, Geimpfte und Genesene und der weiter geltenden AHA-Regeln von 1,5m auf zwei Meter erhöht. Das kostet wieder erheblich Plätze in den Gasträumen, gefährdet Arbeitsplätze in den Betrieben und führt zu teils massivem zusätzlichem Aufwand. Der DEHOGA NRW fordert, wenn schon Mindestabstände gelten müssen, diese nicht zu erweitern. > zur kompletten Meldung

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DEHOGA Bayern fordert Öffnung der Innengastronomie: Nicht nur angesichts einer bundesweiten Inzidenz von unter 50 fordert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern die sofortige Öffnung des gesamten Gastgewerbes: „Generell fordern wir die sofortige Öffnung des gesamten Gastgewerbes für alle Geimpften, Genesenen und Negativ-Getesteten unabhängig von Inzidenzwerten, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, „und in Anbetracht derart niedriger Inzidenzwerte müssen wir zudem schnellstmöglich wieder den Weg zu mehr Normalität ohne Tests wie in der Phase nach dem ersten Lockdown wagen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass unsere Betriebe sicher sind. Dies haben auch zahlreiche Experten immer wieder bestätigt.

 

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