Suche

Vorsicht bei Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen

Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) sind bis zum 30. Juni 2023 über einen prüfenden Dritten den Bewilligungsstellen über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen. Den aktuellen Stand der Dinge zum Thema Schlussabrechnungen erläutert Ihnen Steuerberater Lars Rinkewitz von ECOVIS NRW.

ECOVISECOVIS

Fristen

Schlussabrechnungen müssen zwingend für

  • die Überbrückungshilfen 1 bis 4 sowie
  • die November- und Dezemberhilfen
Partner aus dem HORECA Scout

erstellt werden.

Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss die erhaltenen Fördergelder oder Coronahilfen vollständig zurückzahlen!

Als Abgabefrist gilt der 30. Juni 2023. Eine allgemeine Verlängerung dieser Frist wird es Stand heute nicht geben. Es gibt allerdings eine Möglichkeit zur individuellen Fristverlängerung: Wer seine Schlussabrechnung erst bis zum 31. Dezember 2023 kann und will, kann über das Portal des prüfenden Dritten einen Antrag auf Einzelfristverlängerung stellen.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Auch für die Neustarthilfen waren Endabrechnungen zu erstellen. Die Einreichungsfristen sind allerdings schon ausgelaufen.

Bearbeitungszeiten seitens der Bewilligungsstellen

In Bayern beginnt die Bearbeitung der Schlussabrechnungen erst Anfang 2024 und wird etwa zwei Jahre lang dauern. In anderen Bundesländern wird das wahrscheinlich ggf. anders gehandhabt. Allerdings sind aufgrund der Vielzahl von Abrechnungen überall sehr lange Bearbeitungszeiten zu erwarten.

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenCorona-Hilfen

Rückzahlungen (Fördersumme lt. Schlussabrechnung ist geringer als beim ursprünglichen Antrag)

Aufgrund des zweistufigen Antragsverfahrens (erst Antrag und dann Schlussabrechnung) ergibt sich der finale Förderbetrag erst nach Einreichung und Bearbeitung der Schlussabrechnung. Deshalb kann es bei den einzelnen Hilfen zu Rückforderungen, Nachzahlungen oder Bestätigungen kommen.

Noch einmal muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass nur das Ergebnis im zu erlassenden Schlussbescheid der Bewilligungsstelle maßgebend ist. Das was im Berechnungstool der Schlussabrechnung ausgegeben wird, kann nur als vorläufiges Ergebnis angesehen werden. Daher ist aktuell von vorzeitigen oder freiwilligen Rückzahlungen direkt nach dem Einreichen der Schlussabrechnung abzusehen.

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeMarketing
Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die sich ergebenden Rückzahlungen werden in der Regel erst sechs Monate ab Erstellung des finalen Bescheids fällig. Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung sind möglich. Bei einer verspäteten Rückzahlung von über sechs Monaten werden drei Prozent Zinsen über Basiszins fällig.

Bei Nichteinreichung der Schlussabrechnung ist die gesamte Fördersumme zurückzahlen. Die Frist dafür ist ein Monat ab Datum des Schlussbescheids. Zusätzlich ergeht ein gesonderter Zinsbescheid, in dem Zinsen, fünf Prozent über dem Basiszins, ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung festgesetzt werden.

Coronabedingte Umsatzrückgänge

Coronahilfen werden dann bewilligt, wenn die relevanten Umsatzeinbrüche coronabedingt waren. Dieses Kriterium ist auch im Rahmen der Bearbeitung der Schlussabrechnungen dringend zu beachten. Liegen keine coronabedingten Umsatzrückgänge vor, sind die Hilfen nicht zu gewähren. Der Bund hat alle Bewilligungsstellen der Länder dazu aufgefordert, die Coronabedingtheit der Umsatzeinbrüche in den Schlussabrechnungen vollumfänglich zu prüfen.

Die „Coronabedingtheit des Umsatzeinbruchs“ ist zudem ab der Überbrückungshilfe 3 Plus relevanter geworden und wurde zur Überbrückungshilfe 4 dann noch einmal stark verschärft. Die Bewilligungsstellen haben bereits mehrere Anträge abgelehnt, bei denen in der Überbrückungshilfe 3 Plus vor Einführung von 2G/3G-Regelungen im November 2021 bzw. bei der Überbrückungshilfe 4 im zweiten Quartal 2022 die Coronabedingtheit des Umsatzeinbruchs nicht plausibel dargelegt werden konnten.

Kosten nach Fälligkeit ansetzen

Gemäß den FAQ zu den Überbrückungshilfen sind die ansetzbaren betrieblichen Fixkosten in dem Fördermonat zu berücksichtigen, in dem diese fällig sind. In den FAQ heißt es dazu: „Bei einer Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel gelten die Fixkosten mit dem Erhalt der Rechnung als fällig. Betriebliche Fixkosten, die nicht im Förderzeitraum fällig sind, dürfen nicht anteilig angesetzt werden. Dies gilt auch für periodisch (zum Beispiel jährlich oder quartalsweise) anfallende Kosten.“
Da die Fälligkeiten der Kosten lt. Rechnungen/Verträgen im Regelfall nicht direkt aus den Buchhaltungen der Unternehmen zu entnehmen waren, lehrt die Erfahrung, dass bei den Anträgen nicht alle Kosten richtig berücksichtigt wurden. Allerdings gibt es in den aktuellen FAQ keine Ausnahmeregelungen dazu.

Aber einige Bundesländer gehen nun hin, und haben über ihre Bewilligungsstellen Vereinfachungsregelungen bzw. Klarstellungen verlautbart. Dazu gibt es allerdings noch keine bundeseinheitliche Lösung. Zum Beispiel die L-Bank ((Staatsbank für Baden-Württemberg) sowie die ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) sagen nun, dass sie nun für bestimmte Fälle relativ pauschal auf das Rechnungsdatum bei den Überbrückungshilfen abstellen. Andere Länder wollen andere Regelungen implementiert haben. Dieses deutet aktuell auf einen bundesweiten Flickenteppich hin. Ob es eine bundeseineintliche Lösung geben wird, bleibt abzuwarten. Auch wird interessant sein, wie sich die verschiedenen Verwaltungsgerichte diesbezüglich bei den zu erwartenden vielen Klagen positionieren werden.

Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag auf Corona-Hilfen für alle verbundenen Unternehmen gemeinsam stellen. Diese wichtige Voraussetzung wird im Rahmen der Schlussabrechnungen auch noch einmal von den Bewilligungsstellen aufgegriffen. Die Bewilligungsstellen sind mit den Finanzämtern, den Amtsgerichten und weiteren Behörden vernetzt, so dass seitens der Bewilligungsstellen auch Unternehmensverbünde aufgedeckt werden.
Werden diese nicht schon bei der Schlussabrechnung beachtet, werden im Rahmen der gezielten Rückfragen der bewilligungsstellen umfangreiche Erörterungen notwendig. Daher prüfen Sie noch einmal sogfältig alle Voraussetzungen zum beihilferechtlichen Verbundsbegriff mit den Hinweisen in den jeweiligen FAQ der Coronahilfen, um am Ende nicht böse Überraschungen zu erleben. Denn denken Sie daran, bei Subventionen und Beihilfen steht schnell das Wort Subventionserschleichung im Raum.

Fazit

Die ganze Thematik der Coronahilfen bleibt weiterhin spannend. Nun sind die Schlussabrechnungen zu erstellen und die verschiedenen Themen kochen noch einmal hoch. Wichtig ist die Einhaltung der Fristen.

Die ersten Rückfragen der Bewilligungsstellen zu eingereichten Schlussabrechnungen zeigen deutlich, dass die Voraussetzungen engmaschig überprüft und auch viele Belege angefordert werden. Ferner dürfen grundsätzlich auch Prüfungen durch externe Prüfer:innen vorgenommen werden. Wie sich das Ganze entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Dringender Rat: Nehmen Sie die Schlussabrechnungen und die notwendige Dokumentation der Voraussetzungen nicht auf die leichte Schulter!

Ein Factsheet zu den Schlussabrechnungen der Coronahilfen hat IHK für München und Oberbayern herausgegeben. Darin finden sich auch Hinweise und Verlautbarungen, die bundesweit relevant sind. Auch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt äußert regelmäßig aktuell zu diesen Themen.

Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

Canva
Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und[...]
Canva
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept[...]
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Andreas Muhme für TA Steuerberatung GmbH
Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft, die auch das Hotel- und Gastgewerbe unmittelbar betreffen. Neben der dauerhaft gesenkten Umsatzsteuer auf Speisen verändern sich unter anderem Abschreibungsregeln und arbeitsnahe Rahmenbedingungen. Welche Stellschrauben sind[...]
Andreas Muhme für TA Steuerberatung GmbH
applord GmbH
Künstliche Intelligenz verändert den Gastronomiealltag rasant – doch zwischen Effizienzgewinn und Rechtssicherheit liegt ein schmaler Grat. Während automatisierte Prozesse Arbeitsabläufe beschleunigen, verschärfen EU-Verordnungen die Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Wer KI rechtskonform einsetzen will, muss[...]
applord GmbH
mip Consult GmbH
E-Mail-Marketing lebt von Reichweite – doch ohne rechtskonforme Einwilligungen wird jede Kampagne zum Risiko. Moderne Consent-Management-Plattformen sind längst mehr als digitale Pflichtübung: Sie verknüpfen Marketing, Kundenservice und Compliance zu einem durchgängigen System, das Vertrauen schafft[...]
mip Consult GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.