Suche

Kartenzahlung in der Gastronomie: 3 Tipps, um teure Gebührenfallen zu umgehen

In der heutigen Zeit ist es für Gastronomiebetriebe unerlässlich geworden, Kartenzahlung anzubieten, um den Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden. Doch die Vielzahl an Anbietern für Kartenterminals und der damit verbundene Wettbewerb können dazu führen, dass Gastronomen in Gebührenfallen tappen. Nicht alle Anbieter zeigen Transparenz in ihren Preisen und Konditionen. Worauf müssen Gastronomen achten?
Hispanolistic, iStockphoto

Hinter vermeintlich günstigen Angeboten lauern oft versteckte Kosten, die sich negativ auf die Rentabilität des Unternehmens auswirken können. Daher ist es entscheidend, alle Kosten genau zu vergleichen und das Kleingedruckte in den Verträgen zu prüfen. Mit diesen drei Tipps vermeiden Sie Gebührenfallen und optimieren Ihre Kartenzahlung in der Gastronomie.

Tipp 1: Vorsicht bei verlockend niedrigen Transaktionsgebühren

Bei jeder Zahlung wird eine prozentuale Gebühr vom Kaufpreis fällig. Bei Girokarten (früher „EC-Karten“ genannt) sind dies in der Regel 0,24-0,26% vom Betrag. Kreditkarten sind ein Vielfaches teurer. Und genau hier haben Kartenzahlungsanbieter viel Spielraum für Gebühren, die sehr günstig aussehen, es aber nicht sind.

Wie kann es sein, dass z.B. ein Anbieter wie Bezahlexperten 0,99% für MasterCard und Visa anbietet, ein anderer Anbieter aber 0,59%? Die Erklärung liegt in der Art, wie die finale Gebühr berechnet wird. Bei den Bezahlexperten sind die 0,99% ein sogenanntes „Blended Disagio“, also ein Durchschnittsbetrag. Sie können fest mit diesen 0,99% kalkulieren. Beim anderen Anbieter kommt das „IC++ Modell“ zur Anwendung. Hierbei gibt es quasi einen Sockelbetrag, auf den dann je nach verwendeter Karte noch verschiedene Zuschläge laut Preis-Leistungsverzeichnis dazukommen. Diese Zuschläge haben Bezeichnungen wie 

  • „Mastercard Acceptance Development Entgelt“ (+0,02%)
  • „Security & Quality Fund“ (+0,085%)
  • „Card Scheme Development Fund” (+0,155% + 3 Cent)
  • “Acquirer Purchase Volume Fee” (+0,15%)  
  • “Visa Acquirer Clearing and Settlement Fee” (+0,55%)

Wenn Sie zusammenrechnen, stellen Sie fest, dass sich diese Zuschläge auf 0,96% summieren. Mit der Sockelgebühr von 0,59% – die ja auf den ersten Blick sehr günstig klingt – zahlen Sie also bis zu 1,55% Gebühr bei einer Kreditkarten-Transaktion.

Beim Anbieter Bezahlexperten gibt es all diese Zuschläge hingegen nicht: 0,99% bleiben 0,99%. 

Fazit: Wenn die Gebühren im Vergleich zu anderen Anbietern sehr niedrig aussehen, sollten Sie vorsichtig sein. Tipp: Lassen Sie sich vom Berater schriftlich genau ausrechnen, was Sie eine Zahlung mit einer Visa und MasterCard über 50 Euro kostet. Dann können Sie genau vergleichen.

Tipp 2: Umsatz realistisch einschätzen 

Es gibt Kartenzahlungsanbieter ohne Grundgebühren (z.B. Sumup, Zettle) und Anbieter mit Grundgebühren (z.B. Bezahlexperten, Unzer, Nexi). 

Bei Anbietern ohne Grundgebühr sind in der Regel die prozentualen Gebühren höher. Sumup z.B. berechnet flat 1,39% auf jede Zahlung. Bei den Bezahlexperten sind es 0,25% für Girocard- und 0,99% für Visa oder MasterCard. Dazu gibt es allerdings eine Grundgebühr von 14-20 Euro.

Anbieter ohne Grundgebühr sind sinnvoll, wenn man wenig Umsatz per Karte macht. Ab einem gewissen Betrag steigen aber dann die Kosten stark an. 

(Vereinfachtes) Rechenbeispiel: Eine Gastronomie macht 5.000 Euro Umsatz pro Monat. 75% der Zahlungen sind Girokarten, 25% Visa und MasterCard Kreditkarten.

  • Kosten bei Sumup: 5.000 € x 1,39% = 69,50 Euro
  • Kosten bei Bezahlexperten: 5.000 € x 75% x 0,25% + 5.000 € x 25% x 0,99% + 20 € Grundgebühr = 41,75 Euro

Fazit: Überschlagen Sie, mit welchen monatlichen Kartenumsätzen Sie rechnen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass 60-90% aller Rechnungen per Karte bezahlt werden – in Großstädten tendenziell mehr, auf dem Land etwas weniger.

Tipp 3: In die AGB und das Preisverzeichnis schauen

Beispiel: Wenn die Mietkosten für ein Kartenterminal besonders niedrig ausfallen, sollten Sie genauer hinsehen. Der reguläre Einkaufspreis für moderne Kartenlesegeräte liegt üblicherweise zwischen 300 und 600 Euro. Ein monatlicher Mietpreis von lediglich 1 bis 2 Euro deckt nicht einmal die Anschaffungskosten des Geräts für den Anbieter. Daher sollten Sie bei solchen Angeboten besonders vorsichtig sein, denn oft sind sie mit versteckten monatlichen Gebühren oder Mindestumsätzen verbunden. Diese Gebühren werden häufig übersehen, können sich aber schnell summieren, insbesondere wenn das Kartenzahlungsvolumen niedrig ist.

Um dies zu veranschaulichen, betrachten wir ein kurzes Rechenbeispiel: EC-Geräte benötigen gelegentlich Software-Updates, die automatisch installiert werden und die unausweichlich sind. Die (vermeintlich) günstigen Anbieter berechnen für jedes Update 29 Euro. Bei nur zwei Updates pro Jahr ergibt sich eine zusätzliche monatliche Belastung von 4,80 Euro pro Terminal. Das vermeintlich günstige Angebot erweist sich somit schnell teurer, als man es erwartet hätte.

Fazit: Gebührenfallen umgehen – So funktioniert Kartenzahlung in der Gastronomie 

Insgesamt ist Kartenzahlung zweifellos eine bequeme und notwendige Option für die moderne Gastronomie. Dennoch sollten sich Gastronomen der potenziellen Kostenfallen bewusst sein und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren und die Rentabilität ihres Unternehmens zu schützen. Suchen Sie nach einem Anbieter, der fair und transparent kommuniziert und nicht zögert, Ihnen anhand eines Rechenbeispiels alle anfallenden Kosten für Ihr Kartenzahlungsgerät zu erläutern. 

Weitere Artikel zum Thema

Stadtratte | iStockphoto
Auf Nachfrage des DEHOGA hatte die Gema bereits im März erklärt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen von Betrieben keine Gema-Lizenzgebühren berechnet werden sollen. Doch wie genau funktioniert die Rückerstattung und welche Details sind[...]
Eva-Katalin | iStockphoto.com
Der DEHOGA Bundesverband hat mit einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Vorschläge reagiert, dass Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, wenn Mitarbeiter längere Zeit in der Sonne arbeiten. Auch die Außengastronomie wäre davon betroffen.[...]
Beyond Bookings, iStockphoto
Die Beyond Bookings GmbH begleitet Hotels dabei den stetig steigenden Erwartungen von Gästen u.a. in den Bereichen E-Mobilität, Digitalisierung und Nachhaltigkeit Stand zu halten. Mit dem neusten Leistungsbereich „bebo convert“ bietet das junge Frankfurter Unternehmen[...]
Annabelle Marceau
Durch die Zulassung eines Corona-Impfstoffes scheint der Ausweg aus der Corona-Pandemie eröffnet: Durch die beabsichtigte Immunisierung der Bevölkerung können nunmehr auch Gastronomen und Hoteliers auf eine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ hoffen. Da eine „Herdenimmunität“ in der[...]
South_agency | iStockphoto
Dieses Urteil hat für Verunsicherung in der Hotelbranche gesorgt: das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich bereits aus pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen im Hotelbetrieb eine Reisepreisminderung gemäß § 651 m BGB ergeben könne. Das Gericht hat einem[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.