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Lieferdienst und Außer-Haus-Verkauf starten als Alternative in der Corona-Krise

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – eine davon kann das Angebot eines Lieferdienstes sein, um den Gastronomiebetrieb auch im „Lockdown light“ nicht komplett schließen zu müssen. So können Mitarbeiter beschäftigt und Vorräte verarbeitet werden – und die Gäste freuen sich, nicht auf ihre Lieblingsspeisen verzichten zu müssen. Vielleicht ergibt sich so ein Geschäftszweig, der auch in der Zeit nach SARS-CoV-2 eine Umsatzsteigerung verspricht. Noch nicht im Team Außerhausgeschäft? Wir zeigen, worauf es ankommt.
Alexandra Gorn | Unsplash
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Warum auf einen Lieferdienst setzen?

Auch wenn die Gastronomiebetriebe nach den aktuellen Vorgaben der Bundesregierung geschlossen bleiben müssen, sind Lieferdienste und Take-away weiterhin möglich. Wer also die Möglichkeit nutzen und so seine Gäste weiterhin behalten möchte, kann entweder den bereits bestehenden Lieferservice fortsetzen und ausbauen oder hier eine neue Umsatzmöglichkeit entdecken.

Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb haben?

Zunächst sollte sich der Gastronom seiner Zielgruppe und der geografischen Lage bewusst sein. Ist die Infrastruktur gegeben und sind Fahrwege überschaubar, sollte er einen Lieferradius festlegen, damit sowohl die Qualität als auch die entsprechende Temperatur der Speisen gewährleistet werden kann. Wer Vorbestellungen annimmt, kann Wege sparen – eine Kommunikation der Möglichkeit der Vorbestellung ist wichtig!

Wer liefern will, muss natürlich über entsprechende Fahrzeuge verfügen. Je nach Infrastruktur und zurückzulegenden Strecken bieten sich hier von Fahrrad über Roller und natürlich Autos mehrere Alternativen. Während in der Großstadt ein Radfahrer kurze Strecken oft schneller zurücklegt als ein Auto, sind Kraftfahrzeuge in ländlichen Gebieten nicht zu ersetzen.

Grundsätzlich muss der Gastronom wissen, ob er den Lieferdienst oder das Take-away-Angebot komplett selbstständig auf die Beine stellen oder Hilfe in Anspruch nehmen will. Hier sind verschiedene Spielarten möglich, von der Rundumservice-Variante mit Lieferando bis zur selbstständigen Abwicklung mit digitalen Erweiterungen der eigenen Systeme, wie zum Beispiel DISH von der METRO ist alles möglich.

Die Bayern Tourist GmbH bietet in einem Merkblatt einen guten Überblick über das To-go Geschäft.

Welche Speisen sollte ich anbieten?

Wer sich für einen Außer-Haus-Service entscheidet, muss seine Speisekarte genauestens unter die Lupe nehmen. Nicht immer macht es Sinn, die komplette Karte für den Lieferdienst oder das Take-away zu übernehmen. Zum einen müssen die Speisen möglichst schnell zubereitet werden – wer zu Hause auf sein Essen wartet, ist oft weniger geduldig als der enstpannte Gast am Restauranttisch. Zum anderen gibt es Gerichte, die auch bereits bei kurzen Transportwegen optisch und geschmacklich leiden. Hier sollte dann lieber auf das Steak in Roweinsoße auf der Außer-Haus-Karte verzichtet werden.

Die Verpackung spielt eine tragende Rolle – während der Klassiker Pizza schon immer im Standard-Karton auf Reisen ging, gibt es für Nudel- Suppen und Fleischgerichte viele verschiedene Verpackungsmöglichkeiten. Auch in den hektischen Zeiten während der Pandemie sollte auf Nachhaltigkeit geschaut werden, bei einer Großbestellung ist der heimische Müllberg sonst sehr beeindruckend – leider im negativen Sinn. Es ist darauf zu achten, dass sich Betriebe seit dem 1. Januar 2019 registrieren lassen und ihre Daten bezüglich Verpackung und Lebensmittelabgabe melden müssen. Es dürfen zudem nur zertifizierte Verpackungen für Lebensmittel verwendet werden. Sinnvoll sind sicher Pfandsysteme wie Rebowl, zumindest wenn das Liefer- und Take-away-Angebot auch langfristig im Betrieb etabliert werden soll. Geeignete Transportboxen sorgen für einen sicheren und wärmebeständigen Transport zum Kunden.

Kostenloses Kassensystem mit Online-Bestellfunktion

Wer seinen Gästen einen Abhol- und Lieferservice anbieten will, benötigt ein Kassensystem, mit dem Bestellungen online angenommen werden können. Wenn Ihre Kasse nicht über diese Funktion verfügt, dann empfehlen wir einen Blick auf das neue, kostenlose Kassensystem mit Online-Bestellfunktion von Vectron.

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Darf ich meinen Lieferdienst nun bei Google in den Unternehmensnamen schreiben oder nicht?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, den Zusatz Lieferdienst oder Abholservice beim Firmennamen in Google mit aufzuführen. Doch durch die Coronakrise sind die Regeln gelockert worden und es soll nicht mehr geahndet werden. Außerdem will Google selbst den Betrieben die Möglichkeit bieten, mit einem extra Feature auf den Service am Gast hinzuweisen. Mehr erfahren.

Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?

Viele verunsicherte Kunden haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angefragt, ob das Virus auch über Lebensmittel, Mobiltelefone, Gegenstände wie Türklinken, Werkzeuge etc. sowie Geschirr und Besteck auf den Menschen übertragen werden kann. Vor diesem Hintergrund hat das BfR die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst. Eine Übertragung des Virus über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte ist unwahrscheinlich. Dennoch sollten beim Umgang mit diesen die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden. Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden. Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Besteck oder Geschirr gelangen und auf diesen festen Oberflächen eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn das Virus über das Besteck oder über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Dem BfR sind jedoch bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt. Gleiches gilt zur Übertragung über das Berühren von beispielsweise Bargeld, Kartenterminals, Türklinken, Smartphones. Bitte lesen Sie sich aufmerksam das Merkblatt „Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden – Fragen und Antworten“ des BfR durch.

Welche Informationen müssen an die Kunden kommuniziert werden?

Es ist wichtig, alle relevanten Rahmenbedingungen kurz und knapp an die Gäste und potenzielle Kunden zu kommunizieren. So sollten Öffnungszeiten, Liefergebiet und – falls vorhanden – Lieferkosten auf einen Blick sichtbar sein. Die Speisekarte kann entweder online auf der Webseite verfügbar gemacht oder als PDF zum Download angeboten werden. Wer einen komplett digitalen Lieferservice anbietet, hat seine Speisen in einem Shop mit den entsprechenden Auswahlmöglichkeiten inklusive Bezahlvorgang.

Auf welchen Plattformen auf Lieferdienst und Take-away-Service hinweisen?

Hier sind der Phantasie und den Möglichkeiten des Gastronomen keine Grenzen gesetzt. Wer eine Webseite betreibt, sollte hier natürlich auf die Liefer- oder Take-away Möglichkeiten hinweisen, nach Möglichkeit plakativ und auffällig. Auch die Facebook- und Instagram-Seite sind ideale Ansätze, um das Zusatzgeschäft anzukurbeln. Gerade in Zeiten zu Hause sind noch mehr Nutze auf den sozialen Netzwerken unterwegs. Eine Anzeige mit den entsprechenden Informationen im regionalen Anzeigenblatt oder der Wochenzeitung bringt auch die Gäste ohne Affinität zu den Online-Medien auf den Geschmack. Zudem entstehen aktuell immer neue Plattformen, die über die Lieferdienste von lokalen Unternehmen informieren. In den letzten Wochen haben sich zudem zahlreiche neue Online-Plattformen darauf spezialisiert, Anbieter von Lieferservice und Take-away gebündelt darzustellen. In Baywern gibt es zum Beispiel die Lokal-Helden, in NRW Dein-Lokal-nebenan. Auch unabhängige Plattformen wie Pepperfox ermöglichen die Suche nach Lokalen mit Außer-Haus-Angeboten, regional gibt es ebenfalls städtebezogen zahlreiche Initiativen.

In Zeiten der Krise werden auch manche Services kostenlos zum Testen angeboten, so auch das Handymarketing der Pogastro.com. Das System ermöglicht es jedem registrierten Gastronomen, Speisenangebote kostenlos auf alle Handys von Gästen im direkten Umkreis des jeweiligen Restaurants zu senden. Es ist dem Gastronomen möglich, seine Speisekarte zu digitalisieren und auch Take-away- und Lieferangebote täglich zu wechseln und ins Internet oder auf Social Media zu stellen.

Bestellung, Abholung und Bezahlung: So wenig Kontakt wie möglich

Um möglichst wenig direkten Kontakt zum Kunden zu haben, ist das Anbieten mehrerer Zahlungsmöglichkeiten von Vorteil. Wird bereits bei der Bestellung via Paypal oder Kreditkarte bezahlt, kann das Essen komplett kontaktlos zugestellt werden. Erfolgt auch die Bestellung über ein Online-Bestellsystem, ist die Abwicklung vom Eingang der Bestellung über Zubereitung bis zu Bezahlung und Auslieferung am effizientesten, da die Vorgänge über ein System laufen. In der aktuellen Krisenzeit sollte auf die Zahlung mit Bargeld nach Möglichkeit verzichtet werden.

Warum nicht mit dem Rad?!

Auch Fahrradkuriere sind eine Möglichkeit, um das Essen gerade in Ballungszentren schnell zum Kunden zu bringen. Gastronomen können nun auch die Infrastruktur von radkurier24.com nutzen.  Die Kuriere sind in ganz Deutschland unterwegs und liefern alles, was in einen Rucksack/Foodbag passt – und zwar mit dem Fahrrad, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Über eine Onlinemap können die Kunden direkt sehen (ohne sich anmelden zu müssen), wo Radkuriere gerade in der Stadt unterwegs sind, welche verfügbar und welche beschäftigt sind. Kommunikation und Zahlung geschieht direkt über Endkunde und Kurier. Über den Live Radar kann man das Profil des Fahrradkuriers auswählen und ihn über SMS, Messenger oder Anruf kontaktieren

Steuertipp: Achten Sie auf den richtigen Mehrwertsteuersatz!

Speisen, die geliefert oder abgeholt werden, sind im Gegensatz zu im Lokal servierten Gerichten nur mit 5 Prozent (bis zum 31.12.2020, dann vorr. wieder 7 Prozent) zu versteuern. Achten Sie darauf, dass die Angaben auf dem Rechnungsbeleg korrekt sind!

Was sind die Vor- und Nachteile von Lieferdienst-Apps wie Lieferando?

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Wer sich für eine Lieferdienst-App entscheidet, hat mit der kompletten organisatorischen Abwicklung wie Bestellung und Bezahlung nicht mehr viel zu tun, da alles automatisch abgewickelt wird. Auch der Aufbau des Bestellsystems inklusive der Speisekarte und der Zahlungsmodalitäten sind betriebsunabhängig. Die Daten des Gastronomiebetriebes wie Öffnungszeiten, Lieferumkreis werden einmalig hinterlegt, die Speisen eingepflegt.
Ein weiterer Vorteil sind die eigenen Fahrer der Lieferdienste. Der Gastronom kann sich ganz auf die Zubereitung der Speisen konzentrieren und muss nur die fertigen Bestellungen an den Fahrer übergeben. Gerade bei der derzeit oft kurzfristigen Umsetzung eines Lieferdienstes eine große Hilfe.
Jedoch sollte der Gastronom auch den großen Nachteil der Liefer-Apps nicht außer Acht lassen. Bei Lieferando, dem derzeit europaweit fast einzigen Anbieter, schlagen etwa 15 Prozent Provision (Angabe ohne Gewähr) zu Buche.

Alternative Take-away

Wer sich nicht mit den Bedingungen und Konsequenzen rund um die Implementierung eines Lieferdienstes auseinandersetzen möchte, kann auch auf Take-Away setzen. Die Gäste bestellen per Telefon und bezahlen entweder vorab via Paypal oder nach Möglichkeit kontaktlos mit Karte im Betrieb und holen die Speisen vor Ort ab. Hierbei ist natürlich auf die Vorgabe der Abstände zu achten und auch die Kontaktsperre muss berücksichtigt werden. Idealerweise können die Speisen über ein Fenster oder eine provisorische Theke an der Tür an die Abholer übergeben werden. Es ist vor allem zu beachten, dass sich keine Menschenansammlungen bilden und die Speisen nicht vor Ort verzehrt werden. Weisen Sie Ihre Kunden deutlich auf das Abstandhalten (1,5 Meter) und Hygienemaßnahmen hin.

Kostenloses Kassensystem

Neue Umsätze mit Take-Away Service: Beim neuen Kassensystem von Vectron werden alle Hardware-Komponenten kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Online-Bestellservice ist im Lieferumfang enthalten. Kosten entstehen erst, wenn Umsätze mit dem Take-Away Service erzielt werden.

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