Suche
Anzeige

Booking.com verpflichtet sich rechtsverbindlich zu mehr Transparenz

Am 20.Dezember 2019 gab das Unternehmen dem Druck der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden nach und verpflichtete sich vor der EU-Kommission rechtsverbindlich zu mehr Transparenz und gesetzeskonformer Darstellung. Von welchen konkreten Änderungen profitieren künftig die Verbraucher und was könnte diese Neuerung in Bezug auf den Wettbewerb der Direktbuchungen bedeuten?
stockcam | iStockphoto

Der EU-Komissar für Justiz und Verbraucher, Didier Reynders, stellte klar, dass Unternehmen, die in der EU Geschäfte tätigen wollen, die dort geltenden, verbraucherrechtlichen Standards zu erfüllen haben. Dies gelte vor allem auch für Marktführer wie Booking.com, die in dieser Position auch einer Verantwortung gerecht zu werden hätten. Das Verstecken von Sponsorings in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck während des Bestellvorgangs und falsche Angaben zu Rabatten seien laut Reynders manipulative Techniken, von denen Online-Reservierungssysteme frei zu bleiben hätten. Weiter sicherte er die fortwährende Überwachung aller Online-Reiseplattformen zum Schutze der Verbraucher zu. 

Bis spätestens 16. Juni 2020 hat Booking.com die folgenden Änderungen rechtsgültig zugesagt: 

  • Verzicht auf angebliche zeitliche Begrenzungen, wenn der gleiche Preis auch danach noch verfügbar ist.
  • Transparenz bei Preisvergleichen, die auf unterschiedlichen Umständen (z.B. Aufenthaltsdaten) basieren, Verzicht auf irreführende Bezeichnung dieser Vergleiche als „Rabatt“ 
  • Transparenz bei der Listung der Ergebnisse, inklusive Nennung von Zahlungen des Beherbergers an Booking.com, die die Listenposition beeinflusst haben
  • Aussagen wie „letztes Zimmer verfügbar!“ beziehen sich nur auf die Booking.com-Plattform, dies wird den Verbrauchern klar kommuniziert
  • Transparenz hinsichtlich der Kennzeichnung, ob eine Unterkunft von privat oder gewerblich angeboten wird
  • Verwendung des Begriffs “Rabatt” nur im Falle echter Vergünstigungen, z.B. unter Angabe von Details über den als Referenz genommenen Standardtarif
  • Angabe eines transparenten, verbindlichen Gesamtpreises (inklusive aller unumgänglichen Gebühren, Abgaben und Steuern)
  • Listung ausverkaufter Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den Suchergebnissen  

Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution hofft, dass künftig die neuen Vereinbarungen des Marktführers auch für andere Online-Reiseplattformen ebenfalls den Benchmark setzen. Dies führe mittelbar zu einem faireren Wettbewerb zwischen Buchungsportalen und Direktbuchungen bei den Beherbergungsbetrieben, so Luthe.
Sowohl die EU-Kommission, als auch die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC), unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), sind zuversichtlich, dass Booking.com durch die zugesagten Änderungen künftig mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts konform gehen wird.

Weitere Artikel zum Thema

Novastor
Vom gezielten Angriff von Cyber-Kriminellen auf die Firmen-IT über den Versand von Verschlüsselungstrojanern per Massenmail bis zum Datendiebstahl durch einen Mitarbeiter – Cyber-Risiken sind vielfältig. Vor allem aber sind sie zahlreich: Alle drei Minuten etwa[...]
Best Western
Im vergangenen Jahr hat die BWH Hotel Group Central Europe das Produkt Longstay@Best Western gelauncht. Darunter werden mehr als 80 Hotels der BWH Hotel Group Central Europe vermarktet, die eigene Apartments und spezielle Services für[...]
we celebrate:
Angesicht der veränderten Arbeitswelt mit weniger Büro- aber mehr Homeoffice-Arbeitsplätzen suchen Unternehmen nach neuen Modellen zur Verpflegung ihrer Mitarbeiter. Die klassische Betriebsgastronomie befindet sich in einem gravierenden Umbruch. Zu den Cateringunternehmen, die die Mitarbeiterverpflegung revolutionieren,[...]
Jessica Knowlden, Unsplash
Die Buchungsplattform reisesicherer.de lockt mit einer direkt vom Gast zubuchbaren Regenversicherung und verspricht eine bislang in dieser Form nicht erhältliche „Urlaubs- und Schönwettergarantie“. Zu Preisen ab einmalig 3 Euro sollen für jeden versicherten Regentag pauschal[...]
Das Offensichtliche ist die Location: Nahe der Hamburger Elbbrücken auf einer denkmalgeschützten Fläche gelegen, bietet sich den Gästen an fast jedem Platz der berühmte Elb-Blick.René Flindt
Es ist ein bisschen wie in der Villa Kunterbunt bei Pippi Langstrumpf, Gott sei Dank ohne die Nägel in der Suppe. Immer wieder werden Köche zu Individualisten, selbstbestimmt und mit dem festen Wunsch und Willen,[...]