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Leaders Club ruft Gastronomen auf, sich an Sammelklage zu beteiligen!

Mit der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer sind am 1. Juli erste Teile des Konjunkturpakets der Bundesregierung zur Abmilderung der Corona-Folgen für die Wirtschaft in Kraft getreten. Der Leaders Club sieht die Maßnahmen insgesamt kritisch und befürwortet deshalb ausdrücklich die vom Bund der Gastfreundschaft angestoßene Sammelklage mit dem Ziel, angemessene finanzielle Entschädigungen für die krisengeplagte Gastronomie und Hotellerie durchzusetzen.
Gerd Altmann | Pixabay

Leaders Club Präsident Michael Kuriat, begründet die Unterstützung: „Die Branche fühlt sich von der Politik hingehalten und muss jetzt endlich richtig Druck machen. Je mehr Gastronomen sich der Klage anschließen, desto besser!“

Die Klage wird von der auf zivilrechtliche Großschadensfälle spezialisierten Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Gansel, Deutschlands größter Verbraucherschutzkanzlei, geführt. Sie will gemeinsam mit der IGHD Schadensersatzansprüche aufgrund Corona-bedingter Betriebsschließungen von Gastronomen und Hoteliers gegenüber den Bundesländern geltend machen. Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führten laut Statistischem Bundesamt im deutschen Gastgewerbe – mit mehr als 220.000 Betrieben, 2,4 Mio. Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von 90 Mrd. Euro pro Jahr einer der wichtigsten deutschen Wirtschaftszweige – allein im April zu Umsatzeinbußen von rund 76 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Die Lasten sind ungerecht verteilt

Für Patrick Rüther, Vorstandsvorsitzender des Leaders Clubs und Mitgründer der Initiative Bund der Gastfreundschaft, sind die Lasten des Lockdowns ungerecht verteilt: „Um eine unkontrollierbare Virus-Ausbreitung zu verhindern, waren die von der Politik getroffenen Einschränkungen sicher angemessen und sinnvoll. Während fast alle Bürgerinnen und Bürger davon gesundheitlich profitierten, tragen Restaurants, Bars und Hotels bisher die enormen Kosten weitestgehend allein – und das werden sie auch weiterhin, wenn die Politik nicht endlich handelt.“ Die täglichen Nachrichten über Gastronomen, die aufgeben oder in die Insolvenz gehen, häufen sich bereits. „Und es werden noch Zehntausende folgen, wenn sie keine Unterstützung bekommen“, prognostiziert Rüther.

Der Leaders Club fordert deshalb alle von der Krise schwer getroffenen Gastronomen und Hoteliers auf, sich der Sammelklage anzuschließen. Interessierte Unternehmer können ihre Schadensersatzansprüche ab sofort und ohne jegliches Risiko unter gansel-rechtsanwaelte.de/corona geltend machen. Die entstehenden Kosten werden entweder über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer abgedeckt. „Es ist ausgesprochen wichtig, dass sich so viele Gastronomen und Hoteliers wie möglich an der Klage beteiligen“, appelliert Kuriat an den Kampfgeist der Branche. „Denn nur so kann überall im Land genug Druck aufgebaut werden, um die Politik endlich zum Handeln zu bewegen!“

Konjunkturpaket fördert Schwarzarbeit

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung insgesamt kritisiert der Leaders Club deutlich. Es sieht für förderungsberechtigte Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 80 % zu den betrieblichen Fixkosten der Monate Juni bis August 2020 vor. Voraussetzung dafür ist ein Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. „Umsatzverluste in einer bestimmten Höhe zur Voraussetzung für finanzielle Hilfen zu machen, fördert unserer Ansicht nach in einigen Bereichen der Branche Schwarzarbeit und andere Maßnahmen, um die Erlöse künstlich klein zu halten“, sagt Kuriat. „Damit werden erneut ehrlich arbeitende Gastronomen benachteiligt.“

Letztere befinden sich angesichts der anhaltenden Unklarheiten nach wie vor in einem Schwebezustand. „Wir wissen immer noch nicht, was das Konjunkturpaket für uns letztendlich bedeutet. Wird der für eine Förderung notwendige Umsatzrückgang in den Monaten Juni und Juli noch angepasst? Selbst wenn ein Betrieb ‚nur‘ 40 Prozent unter dem Vorjahresumsatz liegt, reicht eine anteilige Erstattung der Fixkosten in vielen Fällen nicht aus, um wirtschaftlich zu arbeiten. Es bleibt uns also gar nichts anderes übrig, als den Rechtsweg zu beschreiten, wenn Gastronomen überleben wollen“, stellt Kuriat abschließend klar.

Hier können Sie sich den Infoflyer der Gansel Rechtsanwälte herunterladen

 

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