Suche

Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe – Mögliche Gründe und Abwicklung

Als die Pandemie begann, war die Corona-Soforthilfe für zahlreiche kleine Unternehmen und Selbstständige ein Rettungsanker. In vielen Fällen wurden die Gelder schnell und vor allem unbürokratisch ausgezahlt. Doch wenn Antragsstellung oder Verwendung nicht rechtmäßig waren, droht nun die Rückzahlung.

Christian Dubovan | Unsplash

Corona-Soforthilfe: Rückzahlung bei Überkompensation

Die Steuerberaterkammer Düsseldorf zeigt sich von der Zweckmäßigkeit der Corona-Soforthilfe überzeugt, weist aber auf mögliche Gründe für eine (Teil) Rückzahlung hin. „Die Maßnahme hat ihre Wirkung nicht verfehlt, denn vielfach konnten wirtschaftliche Schäden dadurch abgemildert und unternehmerische Existenzen gesichert werden“, so die Steuerberaterkammer Düsseldorf.

Dennoch ist auch im Rahmen dieser zügigen Nothilfe auf das Kleingedruckte zu achten. Zwar handelt es sich bei den Soforthilfen vom Bund und den Ländern grundsätzlich um Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass Antragstellung und Verwendung rechtmäßig erfolgt sind. Corona-Soforthilfen sind in den Ländern auf Antrag für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und bei Vorliegen einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage gewährt worden.

Partner aus dem HORECA Scout

Gründe für die Rückzahlung von Soforthilfen

Vielfach haben die anfänglich unklaren Förderbedingungen und der ungewisse wirtschaftliche Ausblick dazu geführt, dass Soforthilfen beantragt und gewährt wurden, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen oder heute nicht mehr vorliegen. Letzteres betrifft insbesondere die Fälle, in denen Unternehmen zu Beginn der Krise ein Liquiditätsproblem befürchtet haben, das sich dann erfreulicherweise nicht oder nicht in dem erwarteten Umfang eingestellt hat. Darüber hinaus wurden aus Vereinfachungsgründen von den zuständigen Stellen meist die Höchstbeträge bewilligt und ausgezahlt, auch wenn der Liquiditätsbedarf der Antragsteller geringer war. Schließlich gab es anfangs auch noch erhebliche technische Schwierigkeiten auf Seiten der Auszahlungsstellen, die möglicherweise zur mehrfachen Einreichung von Anträgen und/oder Bewilligungen von Auszahlungen geführt haben.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass zu viele Zuschüsse ausgezahlt wurden oder nur ein Teil des ausgezahlten Betrages für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes tatsächlich benötigt wurde, sollte von den Unternehmen die (Teil-)Rückzahlung veranlasst werden.

Lesen Sie auch
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen?

Überprüfung der Antragstellung und Verwendung

Ob Anträge auf Soforthilfe richtig gestellt und Mittel zweckbestimmt verwendet wurden, wird von einigen Ländern nun teilweise stichprobenartig, teilweise großflächig geprüft. Das Land NRW hat beispielsweise angekündigt, am Ende des Bewilligungszeitraums alle Soforthilfeempfänger anzuschreiben. Durch die Angabe der Steuernummern bzw. der Steuer-ID kann unabhängig von den Prüfungen der Länder auch eine Prüfung im Rahmen der Steuerveranlagung erfolgen. Die Corona-Soforthilfe ist eine steuerpflichtige Betriebseinnahme und muss daher auch erklärt werden.

Themen in diesem Artikel
BetrugCorona

Dokumentation des drohenden Liquiditätsengpasses

Wer sich als Unternehmer nicht dem Vorwurf aussetzen will, die Corona-Soforthilfe unberechtigt erhalten zu haben, sollte auch für spätere Nachfragen dokumentieren, dass das Unternehmen bei der Beantragung der Soforthilfe von einer existenzbedrohenden Notlage ausgegangen ist. Eine solche Aufzeichnung kann später auch im Rahmen von Nachfragen bei der Steuererklärung vorgelegt werden. Einige Länder halten für die Dokumentation des Liquiditätsproblems auch entsprechende Formulare bereit.

Rückzahlungsverpflichtung bei Überkompensation

Übersteigen die bewilligten Soforthilfen nach Ablauf der drei Monate, für die sie gewährt wurden, nachweislich den Liquiditätsbedarf des Antragstellers (z. B. durch Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen oder höhere Einnahmen als prognostiziert), sind die zu viel gezahlten Zuschüsse vom Antragsteller zurückzuzahlen. Einige Bundesländer haben angekündigt, zur Hilfestellung bei der Berechnung einer solchen Überkompensation einen Vordruck zur Verfügung zu stellen.

Lesen Sie auch
Management
Wachstumsschub in Hotel- und Tourismusbranche hält an

Soforthilfen sollten unverzüglich zurückgezahlt werden, wenn sie aufgrund falscher Angaben des Antragstellers gewährt wurden. Wer gegenüber der zuständigen Stelle unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht oder diese Stelle über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt, muss als Antragsteller zudem mit einer Strafverfolgung u. a. wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) rechnen. Für die Strafbarkeit reicht bereits eine leichtfertige Begehung aus (§ 264 Abs. 5 StGB) aus. Auch wenn eine Rückzahlung eine Strafbarkeit nicht entfallen lässt, kann diese ggf. strafmildernd berücksichtigt werden. Hier ist unter Umständen auch weitergehender anwaltlicher Rat einzuholen.

Abwicklung der (teilweisen) Rückzahlung von Zuschüssen

Stellen sich im Nachhinein Zweifel insbesondere hinsichtlich der Höhe der gewährten Corona-Soforthilfen heraus, sollten Unternehmen dringend prüfen, ob eine Rückzahlung zu veranlassen ist. Dieses ist z. B. dann der Fall, wenn nur ein Teil des ausgezahlten Betrages für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes benötigt wurde.

Fazit

Wichtig ist jetzt zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Höhe der gewährten Corona-Soforthilfen noch bestehen und ggf. die Rückzahlung bei Überkompensation zu veranlassen. Im Einzelfall empfiehlt es sich insbesondere hinsichtlich der Dokumentation der Notlage und der weiteren Liquiditätsplanungen für das Unternehmen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Orientierungshilfe bei der Suche nach einem Steuerberater gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Düsseldorf unter www.stbk-duesseldorf.de.

Autor: Steuerberaterkammer Düsseldorf

StockSnap, Pixabay
Branche und Trends

Hunger auf Stammgäste: Wie digitale Kundenbindung die Gastronomie verändert

Steigende Kosten, knappes Personal, verschärfter Wettbewerb – und trotzdem sollen die Tische voll und die Gäste treu bleiben? Ein neuer Branchenreport zeigt: Wer seine Gäste digital bindet, gewinnt nicht nur mehr Umsatz, sondern echte Verbundenheit. Doch Vorsicht: Pauschale Angebote reichen längst nicht mehr. Was Gäste heute wirklich erwarten und warum das Smartphone den Stempelpass ablöst.

NakNakNak, Pixabay
Branche und Trends

Branchenverbände gegen Tierhaltungskennzeichnung: Wenn Bürokratie Tierwohl verhindert

Die Bundesregierung plant, die Tierhaltungskennzeichnung auf Restaurants, Kantinen und verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. Acht Branchenverbände von der Systemgastronomie bis zum Bäckerhandwerk laufen dagegen Sturm. Ihr Argument: Die Reform belastet Betriebe mit Millionenkosten und bürokratischem Aufwand – ohne dass mehr Tierwohl entsteht. Im Gegenteil: Sie könnte sogar dazu führen, dass Gastronomen auf schlechtere Haltungsformen umsteigen.

ZfP Reichenau; Meiko
Allgemeine Haustechnik

Modernes Spül- und Restesystem für einen Betrieb im Wandel

Im Zentrum für Psychiatrie Reichenau werden täglich 800 Mahlzeiten für Patienten und Mitarbeitende zubereitet. Als die alte Spülanlage den Geist aufgab, entschied sich die Klinik nicht einfach für Ersatz – sondern für einen grundsätzlichen Neuanfang. Warum ein funktionierender Spülraum in einer psychiatrischen Einrichtung zum Schlüsselfaktor wird und wie moderne Technik den Arbeitsalltag eines ganzen Teams verändert hat.

Weitere Artikel zum Thema

HotelFriend AG
Bargeldlos, fehlerlos, reibungslos: Wie automatisierte Zahlungsprozesse den Check-out beschleunigen, Betrug vorbeugen und gleichzeitig die Buchhaltung entlasten – ohne dass Rezeption oder Gast eingreifen müssen.[...]
HotelFriend AG
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Norbert Braun, Unsplash
Nach den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, des Ukraine-Krieges und konjunktureller Entwicklungen kam die Erholung für den Tourismusmarkt schneller als erwartet: Im zweiten Quartal 2023 kehrte der globale Tourismus fast auf Vor-Covid-19-Niveau zurück. Gleichzeitig ist der Immobilientransaktionsmarkt[...]
Norbert Braun, Unsplash
ECOVIS
Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen der Corona-Beihilfen bis zum 30. Juni 2023 einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der ebenfalls bis zum 30. Juni[...]
ECOVIS
Freepik
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ München hält an Plänen für Bettensteuer fest +++ Bildungspartnerschaft zwischen 25hours Hotels und DHA +++ IT-Sicherheits- und Datenschutz in der Ausbildung +++[...]
Freepik
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.