Suche

„Arbeit auf Abruf“ in Gefahr

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verschiedene Verschärfungen im Teilzeitrecht vorsieht. Die Gastronomie ist dabei besonders von der geplanten Regelung für „Arbeit auf Abruf“ betroffen.
Besonders Kellner werden gerne "auf Abruf" angestellt,.ongchinonn | Pixabay
Anzeige

Geplant ist, dass 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gelten und bezahlt werden müssen, wenn eine ausdrückliche Stundenabrede im Arbeitsvertrag fehlt – egal, ob diese Stunden geleistet werden oder nicht. „Die Absurdität der vorgesehenen 20-Stunden-Regelung zeigt sich schon allein darin, dass bei „auf Abruf“ arbeitenden Minijobbern, selbst bei Bezahlung mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bei 20 Stunden pro Woche die 450-Euro-Monatsgrenze in jedem Fall überschritten würde“, hat der DEHOGA Bundesverband ausgerechnet. Deshalb werde die geplante 20-Stunden-Regelung dem Charakter der Abrufarbeit als „Aushilfsarbeit“ nicht gerecht. Besonders betroffen sind Betriebe, bei denen der Arbeitsanfall nicht planbar ist, also beispielsweise in Freizeiteinrichtungen oder Biergärten.

Wie wichtig ist Arbeit auf Abruf für Ihren Betrieb?

Ergebnis ansehen

Wird geladen ... Wird geladen ...

„Der große und steigende Arbeitskräftebedarf im Gastgewerbe, insbesondere auch im Teilzeitbereich, besteht vor allem zu den Zeiten, zu denen der Gast die Leistung nachfragt – und das ist häufig in der Saison bzw. der Urlaubszeit, am Abend und am Wochenende, beim schönem Wetter, zu besonderen Events wie Familienfeiern, Messen oder Volksfesten. Solche Bedarfe kann man nur abdecken und mit den persönlichen Wünschen der einzelnen Mitarbeiter sowie Fairness und Ausgleich im Team in Einklang bringen, wenn die einzelnen Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, individuelle arbeitsvertragliche Absprachen zur Arbeitszeit zu treffen. Neue komplizierte Rechtsansprüche lösen diese Herausforderung nicht, im Gegenteil!“, heißt es in einer Stellungnahme des DEHOGA Bundesverbandes.

Weitere Artikel zum Thema

ArbeitszeitflexibilisierungPixabay
Die Hoffnungen des Gastgewerbes auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im neuen Koalitionsvertrag haben sich zerschlagen. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht gar von einer „schallenden Ohrfeige“.[...]
Thought Catalog, Unsplash
Beim nahezu in jedem Betrieb herrschenden Personalmangel ist es wichtig, die Beschäftigten flexibel und vielfältig einsetzen zu können. Doch was, wenn dies an mangelnden Lese- und Schreibfähigkeiten scheitert? Das im Rahmen der der Alpha Dekade[...]
Towfiqu Barbhuiya, Unsplash
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein probates Instrument gegen den Fachkräftemangel. Eine entsprechende Weiterbildung am IST-Studieninstitut startet im Oktober wieder. Dr. Martin Lange, Professor für Betriebliches Gesundheitsmanagement an der IST-Hochschule für[...]
Kenny Eliason, Unsplash
Das Unternehmen CANTIBO initiiert eine neue Workshopreihe zum Thema „Entdecken oder erweitern Sie Vertriebspotenziale im Food Service und der Gemeinschaftsverpflegung![...]
10aus7Nick Hillier | Unsplash.com
Der Öschberghof eröffnet mit viel Prominenz neu und in North Carolina gibt es ab Juli das erste Tiny-House Hotel mit 20 Mini-Unterkünften. Außerdem gab es einen überraschenden Stern für Neu-Köchin Alexandra Ziörjen und einen Young[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.