Bundesweiter Warntag: Mitteilungen auf alle Smartphones – welche Rolle spielt der Datenschutz?

Regelmäßig testen Bund und Länder sowie teilnehmende Kreise, Städte und Gemeinden ihre Warnmittel. Neben bereits etablierten Kanälen wie Radio und Fernsehen, Warn-Apps und Anzeigetafeln wird am 8. Dezember erstmals jeder Handynutzer direkt über sein Endgerät informiert. Aber welche Rolle spielt der Datenschutz hierbei und wie funktioniert der sogenannte Cell Broadcast?
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Was ist Cell Broadcast?

Tatsächlich gibt es den auch SMS-CB genannten Cell Broadcast bereits seit 1999. Der Mobilfunkdienst versendet Textnachrichten an alle in einer Funkzelle eingeloggten Endgeräte. Dabei verarbeitet keine App, sondern das Betriebssystem die Nachricht und neben dem Erscheinen auf dem Bildschirm wird auch ein akustischer Warnton abgegeben. Verschiedene Länder nutzen dieses Warnsystem bereits seit Jahren, so gibt es den EU-Alert in den Niederlanden bereits seit 2012, In Rumänien und Griechenland seit 2019 und in Italien seit 2021. Einziger greifbarer Nachteil ist die fehlende Netzabdeckung in manchen Teilen des Landes, da die Nachricht nur zugestellt werden kann, wenn das Handynetz funktioniert. Auf die Schnelligkeit der Verbindung kommt es hingegen nicht an, da ausschließlich Textnachrichten übermittelt werden.

Warum ist Cell Broadcast kein Problem für den Datenschutz?

Im Gegensatz zu einer App werden beim Cell Broadcast Daten nur in eine Richtung übermittelt – nämlich von einem Funkmast an die in der Funkzelle eingeloggten Endgeräte. Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, führt aus: „Es fließen keine Daten vom Endgerät ab. Der Sender sendet seine Texte, ohne den Empfänger zu kennen oder ihn erkennen zu können.“ Es werden also keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet.

Wer darf Warnmeldungen über Cell Broadcast versenden?

Zuständig für das Versenden von Warnmeldungen ist auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BKK. Auf Länderebene zeichnen sich die Innenministerien und auf Kommunenebene die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden verantwortlich.

Gesetzlich verankert ist das Cell Broadcasting in der„Technischen Richtlinie DE-Alert“, auch „Mobilfunk-Warn-Verordnung“, die Ende 2021 verabschiedet wurde.

Allgemeine Informationen zum Warntag

Der nächste bundesweite Warntag findet am 8. Dezember ab 11 Uhr statt. Eine Probewarnung in Textform wird an alle Multilplikatoren (TV, Funk, Apps) gesendet, die für die Verbreitung in der Bevölkerung sorgen. Parallel können auch örtlich nutzbare Warnsysteme wie Lautsprecherwagen und Sirenen zum Einsatz kommen. Diese Warntage dienen zur Erprobung des Ernstfalles und sollen die Funktionsfähigkeit der Systeme sicherstellen. Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen findet ihr auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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