Suche

Wiedereingliederung im Unternehmen – wo greift der Datenschutz?

Nicht nur nach Corona-Infektionen sind Mitarbeiter zum Teil für viele Wochen arbeitsunfähig, auch ein Beinbruch oder andere Krankheiten können eine lange Auszeit bedingen. Wenn die Wiedereingliederung ansteht, stellt sich schnell die Frage nach den zu beachtenden Aspekten des Datenschutzes. Was muss berücksichtig werden?

LuckyLife11, PixabayLuckyLife11, Pixabay

Was ist überhaupt Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Wenn Mitarbeiter:innen länger als sechs Wochen oder wiederholt krank sind und ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten, muss das Unternehmen Betriebliches Eingliederungsmanagement betreiben. Auf diesem Weg soll dem Beschäftigten der sanfte Wiedereinstieg ermöglicht und ein Krankheitsrückfall vermieden werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung gilt dieses Gebot nach §167 Abs. II SGB IX ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit.

Müssen Beschäftigte das BEM in Anspruch nehmen?

Nein, denn nach §167 Abs. II SGB IX ist die wichtigste Voraussetzung für Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement das Einverständnis und die Beteiligung der betroffenen Person.

Partner aus dem HORECA Scout

Was muss aus Sicht des Datenschutzes geschehen, damit die Daten des Beschäftigten verarbeitet werden dürfen?

Da beim BEM Daten verarbeitet werden müssen, ist eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich. Dies kann entweder eine Betriebsvereinbarung oder die schriftliche Einwilligung des Angestellten sein.

Lesen Sie auch
Software und SystemeBranche und Trends
No-Shows in der Gastronomie: Ursachen, wirtschaftliche Auswirkungen und wirksame Gegenmaßnahmen im Reservierungsmanagement

Bei der Nutzung der Betriebsvereinbarung als Ermächtigungsgrundlage muss diese unbedingt die Grundsätze der DSGVO berücksichtigen, besonders relevant ist der Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Empfohlen wird jedoch die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit. a) iVm. § 26 Abs. 2 BDSG. Dafür ist es nötig, den/die Mitarbeiter:in genauestens darüber aufzuklären, welche personenbezogenen Daten im Rahmen des BEM verarbeitet werden und wie im Anschluss an das Verfahren mit den Daten umgegangen wird.

Der sogenannte Zweckbindungsgrundsatz verweist eindeutig darauf, dass die Daten nur für den festgelegten Zweck, also die BEM, erhoben und nicht für andere Zwecke genutzt werden dürfen (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Themen in diesem Artikel
DatenschutzDatenschutzWiedereingliederung

Es muss beachtet werden, dass neben der Einwilligung zum Wiedereingliederungsverfahren auch auf Basis vollständiger Datenschutzhinweise die Einwilligung in die Datenverarbeitung einzuholen.

Wie darf der Arbeitgeber die Daten im Rahmen der BEM erfassen und ablegen?

Wichtig ist, dass die Daten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement getrennt von der eigentlichen Personalakte abgelegt werden. Es sollte also nach Einwilligung in die Maßnahme eine gesonderte BEM-Akte für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin erstellt werden. So werden die sensiblen und in der DSGVO als schutzwürdige gekennzeichneten Gesundheitsdaten datenschutzkonform erfasst. Die BEM ist eine der Ausnahmen, die die Verarbeitung der ansonsten für den Arbeitgeber untersagten Gesundheitsdaten ermöglicht.

Welche Anforderungen werden an die BEM-Akte gestellt?

Wie bereits erwähnt ist die Trennung der Personal- von der BEM-Akte unabdingbar, es dürfen keine Inhalte der Akte zur Betrieblichen Eingliederung in die Personalakte übernommen werden und auch die Aufbewahrung ist räumlich und funktional zu trennen. Es müssen getrennte Schränke für die jeweilige Art der Akte vorhanden sein, wobei der Schrank mit den BEM-Akten im Sicherheitsbereich eines BEM-Verantwortlichen aufzustellen ist.

Lesen Sie auch
SpültechnikKünstliche Intelligenz, KI und AutomationNachhaltigkeit und UmweltschutzKostenmanagement
KI in der Spülküche: Wenn die Maschine erkennt, was sie spült

Der Zugriff auf die BEM-Akte ist nur für eine fest definierte und limitierte Personenzahl zulässig, die erfolgten Zugriffe müssen schriftlich mit Datum und Unterschrift protokolliert werden.

Achtung Ausnahme!

Ist das BEM ordnungsgemäß abgeschlossen, dürfen einige Angaben in die Personalakte übernommen werden. Dazu zählen Datum und Ergebnis des Angebotes zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie die Aufführung der konkreten angebotenen und umgesetzten Maßnahmen.

Darf ich den Beschäftigten nicht kündigen, wenn das BEM durchgeführt wurde?

Doch, eine Kündigung ist auch nach einem BEM möglich, selbiges ist nur die Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Erfolgt die Kündigung aus unabhängigen Gründen, ist das BEM keine formelle Voraussetzung für deren Wirksamkeit.

Wichtig: die während des BEM gesammelten Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Vorbereitung einer Kündigung genutzt werden. Es ist nur die Information über die Durchführung des BEM gestattet, Inhalte der BEM-Akte dürfen hier nicht wiedergegeben werden.

Wie lange darf die BEM-Akte aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist ist laut Datenschutz-Grundverordnung bis zu dem Zeitpunkt festgelegt, zu dem der Zweck der Speicherung der Daten endet. Theoretisch endet mit dem BEM-Verfahren also auch die Aufbewahrungsfrist. Die praktischen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass bei erfolgreicher Durchführung des BEM eine Aufbewahrung für drei Jahre sinnvoll ist. Wurde das angebotene BEM vom Beschäftigten abgelehnt oder die Einwilligung widerrufen, sollte die BEM-Akte gelöscht werden. Wichtig ist hier eine Notiz in der Personalakte über das erfolgte Angebot des Verfahrens zur Wiedereingliederung.

Sie haben Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb? Wir helfen Ihnen gerne!

TheFork
Branche und Trends

No-Shows in der Gastronomie: Ursachen, wirtschaftliche Auswirkungen und wirksame Gegenmaßnahmen im Reservierungsmanagement

Nicht wahrgenommene Reservierungen zählen zu den wirtschaftlich relevantesten Einflussfaktoren im Gastronomiebetrieb und wirken sich unmittelbar auf Umsatz und Auslastung aus. Aktuelle Marktauswertungen zeigen zugleich, dass sich No-Shows durch strukturierte Prozesse im Reservierungsmanagement deutlich reduzieren lassen. Welche Maßnahmen führen dabei in der Praxis zu stabileren Abläufen?

Gemini
Kostenmanagement

KI in der Spülküche: Wenn die Maschine erkennt, was sie spült

Bandspülmaschinen mit Kameras, Untertischgeräte mit Lernkurve, Spülanlagen mit dynamischer Energieverteilung – die Hersteller bringen Künstliche Intelligenz in einen der unterschätztesten Bereiche der Profi-Küche. Ein Überblick über drei Ansätze, die sich erkennbar unterscheiden.

SumUp, Unsplash
Finanzen und Controlling

E-Rechnungspflicht: Warum Hospitality-Betriebe jetzt handeln müssen

Die digitale Rechnungsstellung wird zur gesetzlichen Pflicht – und das schneller als viele denken. Während der Empfang elektronischer Rechnungen bereits seit Jahresbeginn verpflichtend ist, müssen Hotels und Restaurants ab 2027 schrittweise auch beim Versand umstellen. Wer weiterhin auf Papier oder simple PDF-Dokumente setzt, riskiert Compliance-Probleme. Die HGK Hotel- und Gastronomie-Kauf eG bietet mit einer cloudbasierten Lösung einen Weg, der ohne umfangreiche IT-Projekte auskommt.

Luciano Oliveira, Unsplash
Marketing

Alle 104 Spiele, drei WM-Kanäle, ein Frühstücksclub: So zeigen Telekom und Sky die Fußball-WM 2026

Wenn die WM um drei Uhr morgens anpfeift: Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Nordamerika stellt das deutsche Publikum vor eine ungewohnte Frage: Wie schaut man eigentlich gemeinsam, wenn die Spiele mitten in der Nacht laufen? Telekom und Sky haben darauf jetzt eine gemeinsame Antwort gefunden – mit allen 104 Spielen in der Gastronomie, drei eigenen WM-Kanälen und einem „Breakfast Club“ für die frühen Stunden.

Anastasia Ilina-Makarova, Pexels
Branche und Trends

HolidayCheck Bewertungs-Report 2026: Wie unterschiedlich Generationen bewerten – von objektiver Recherche bis zur digitalen Selbstinszenierung

Fünf Sterne oder ein TikTok-Video? Eine repräsentative Studie zeigt: Wie Menschen Hotelbewertungen nutzen und verfassen, hängt stark vom Alter ab. Während Babyboomer systematisch mehrere Plattformen vergleichen, entscheidet die Gen Z spontan und emotional – und vertraut dabei besonders auf Social Media. Was bedeutet diese Verschiebung für Hoteliers und Gastronomen?

Weitere Artikel zum Thema

Anton Ryazanov, Unsplash
Seit Mitte April 2026 verarbeitet Microsoft Copilot Daten auch außerhalb Europas – standardmäßig und ohne explizite Zustimmung. Was nach einem technischen Detail klingt, wird für Betriebe mit Gästedaten zur Compliance-Frage. Drei Klicks können das Problem[...]
Anton Ryazanov, Unsplash
NOBIX Group GmbH
IT-Sicherheit spielt auch für kleine Unternehmen eine große Rolle: 80 Prozent aller gemeldeten Ransomware-Angriffe 2025 trafen KMU. Auch, weil sie oft eine leichte Beute sind. Wer rechtlich für sein Unternehmen verantwortlich ist, sollte daher handeln[...]
NOBIX Group GmbH
Mohamed_hassan, Pixabay
Die Hotellerie steht im Visier von Cyberkriminellen. Von gefälschten Buchungsbestätigungen bis zu manipulierten Zahlungsaufforderungen – die Angriffe nehmen zu und werden raffinierter. Die HSMA Deutschland e.V. hat gemeinsam mit der Kanzlei Spirit Legal einen Praxis-Leitfaden[...]
Mohamed_hassan, Pixabay
applord GmbH
Künstliche Intelligenz verändert den Gastronomiealltag rasant – doch zwischen Effizienzgewinn und Rechtssicherheit liegt ein schmaler Grat. Während automatisierte Prozesse Arbeitsabläufe beschleunigen, verschärfen EU-Verordnungen die Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Wer KI rechtskonform einsetzen will, muss[...]
applord GmbH
mip Consult GmbH
E-Mail-Marketing lebt von Reichweite – doch ohne rechtskonforme Einwilligungen wird jede Kampagne zum Risiko. Moderne Consent-Management-Plattformen sind längst mehr als digitale Pflichtübung: Sie verknüpfen Marketing, Kundenservice und Compliance zu einem durchgängigen System, das Vertrauen schafft[...]
mip Consult GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.