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Diskussion über Handhygiene fehlt die Faktenlage?

Corona-Schutzmaßnahmen sind wichtig zur Eindämmung der Pandemie. Doch vorschnell getroffene Anordnungen können ganze Branchen und ihre Arbeitsplätze gefährden, ohne der Gesundheit zu nützen. Ohne valide wissenschaftliche Begründung werde in einer Verordnung empfohlen elektrische Händetrockner generell zu vermeiden, kommentiert ein Hersteller.
Tumisu | Pixabay

So kritisieren die electric Handdryer Association (eHA) und Gründungsmitglied ELECTROSTAR/starmix die jüngste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Ohne valide wissenschaftliche Begründung empfiehlt die Verordnung elektrische Händetrockner generell zu vermeiden. Die Interessenvertretung führender Händetrocknerhersteller sieht in der Neuregelung den Anspruch des Arbeitsschutzgesetzes, Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen, nicht gewahrt und darüber hinaus eine eklatante Verletzung des Wettbewerbsrechts.

Gründliches Händewaschen von mindestens 20 Sekunden mit Seife gehört zu den effektivsten Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus. Das Abtrocknen ist nach dem richtigen Waschen ein wichtiger Faktor. Daher sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vor, in Sanitärräumen Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen bereitzustellen und nennt explizit Einmalhandtücher aus Textil oder Papier.  Elektrische Händetrockner dagegen sollten nicht genutzt werden. Immer häufiger werden elektrische Händetrockner deswegen in öffentlichen Toiletten abgestellt oder für manche Regionen und Einrichtungen sogar verboten. Auf welcher Grundlage diese Anordnungen basieren, bleibt im Dunkeln. Unabhängige Studien von renommierten Gesundheitsorganisationen, beispielsweise der Weltgesundheitsorganisation WHO, die die Unbedenklichkeit von elektrischen Händetrocknern bestätigen, wurden bisher nicht widerlegt. Die Centers for Disease Control sowie die Johns-Hopkins-Universität erklären sogar, es gäbe keinen Beweis, dass elektrische Händetrockner das Corona-Virus verteilen. „Elektrische Händetrockner sind eine durchaus hygienische Wahl, wie zahlreiche Studien belegen. Das neue Coronavirus ändert nichts an dieser Faktenlage“, erklärt Roman Gorovoy, Geschäftsführer von ELECTROSTAR/starmix. Damit wiegt die Verletzung der Wettbewerbsneutralität durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 10. August, die eine ganze Branche gefährdet, umso stärker. Die Interessenvertretung führender Händetrocknerhersteller eHA weist darauf in einem Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hin.

Die Nachteile der gesteigerten Nutzung von Papierhandtüchern, während der Pandemie, sind dagegen bekannt: mehr Abfall, teilweise sogar Sondermüll, mehr Abholzung, sowie ein hoher Energieverbrauch bei der Herstellung eines Wegwerfprodukts. Hier sind elektrische Händetrockner klar im Vorteil: Sie sparen nicht nur Papier, sondern laut unabhängigen Studien auch bis zu 75 Prozent der CO2-Emissionen, die bei der Produktion von Papierhandtüchern anfallen. 

Die eHA und ELECTROSTAR/starmix plädieren daher auch während der Corona-Pandemie für einen besonnen und faktenbasierten Umgang mit Handhygiene. Wichtigster Faktor ist und bleibt dabei gründliches Händewaschen. Der Fokus der öffentlichen Diskussion sollte also darauf liegen und nicht reflexartig auf Methoden des Händetrocknens verschoben werden. 

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