Welche Voraussetzungen müssen für die Freistellung erfüllt sein?
Die Betriebsstätte muss aufgrund einer behördlichen Anordnung im Zuge der Corona-Pandemie mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen gewesen sein. Die Freistellung muss nach Wiedereröffnung der Betriebsstätte schriftlich beim Beitragsservice beantragt werden. Direkt zum Antrag
Welche Nachweise müssen für die Schließung einer Betriebsstätte erbracht werden?
Grundlage für die Prüfung der Freistellungsanträge sind die entsprechenden Verordnungen der Länder und Kommunen. Diese sind öffentlich einsehbar. Nachweise sind dem Antrag daher zunächst nicht beizufügen. Im Einzelfall kann der Beitragsservice verlangen, dass für die Betriebsschließung und ihre Dauer geeignete Nachweise vorgelegt werden.
Warum kann der Antrag erst nach der Wiedereröffnung der Betriebsstätte gestellt werden?
Dies dient vor allem der praktischen Handhabbarkeit des Freistellungsverfahrens und der zügigen Bearbeitung aller Vorgänge. Da die behördlich angeordneten Betriebsschließungen je nach Bundesland höchst unterschiedliche Laufzeiten haben und ein Ende der Schließung im Vorfeld nicht immer absehbar ist, wird die Freistellung rückwirkend gewährt.
Warum gilt eine Freistellung erst ab einem Schließungszeitraum von drei Monaten?
Nach den Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags muss eine Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate stillgelegt sein, damit sie von der Rundfunkbeitragspflicht freigestellt werden kann. Hieran orientiert sich auch die Freistellungsregelung für Unternehmen, die infolge der Coronakrise eine Betriebsstätte vorübergehend schließen mussten.
Was gilt für Unternehmen, die ihren Betrieb nicht vollständig eingestellt haben (beispielsweise Restaurants, die einen Lieferservice oder den Außerhausverkauf von Speisen anbieten)?
Die Freistellung einer Betriebsstätte ist nur dann möglich, wenn der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt wurde. Bei einer Teilöffnung der Betriebsstätte (beispielsweise bei Außerhausverkauf von Speisen und Getränken oder der Reduzierung der Verkaufsfläche) gilt diese als geöffnet und ist in diesem Zeitraum nicht für eine Freistellung berechtigt.
Wurde der Geschäftsbetrieb hingegen vollständig eingestellt, obwohl unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbetrieb möglich wäre (beispielsweise in einem Hotel, das geschlossen bleibt, obwohl es für Geschäftsreisende eigentlich öffnen dürfte), gelten die Voraussetzungen für eine Freistellung als erfüllt.
Welche ergänzenden Entlastungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise in finanzielle Nöte geraten?
Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, haben unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen für eine rückwirkende Freistellung erfüllen, die Möglichkeit, mit dem Beitragsservice Zahlungserleichterungen wie eine Ratenzahlung oder eine Stundung ausstehender Beiträge zu vereinbaren. Zu den Zahlungsinformationen
Sind Kraftfahrzeuge auch freigestellt?
Die Freistellung einer Betriebsstätte umfasst auch die Kraftfahrzeuge, die der Betriebsstätte zugeordnet sind.
Was gilt für Ferienwohnungen?
Die Verordnungen der Länder verbieten touristische Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Gewerblich genutzte Ferienwohnungen, die aus diesem Grund mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate nicht mehr vermietet werden können, erfüllen daher ebenso wie Hotels und Pensionen die Voraussetzungen für eine Freistellung.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Freistellungsantrags?
Wie alle öffentlichen Einrichtungen arbeitet auch der Beitragsservice während der Corona-Krise unter Hochdruck daran, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und alle eingehenden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Aufgrund des aktuell erhöhten Vorgangsaufkommens ist jedoch mit einer gewissen Wartezeit zu rechnen.
Weitere Informationen: Rundfunkbeitrag.de