Update 2. Juni 2020
Nachdem bekannt wurde, dass die Fördermittel für die Corona-Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nun komplett eingestellt wurden, da zu viele Anträge eingingen und auch der Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, bleiben den kleinen und mittleren Unternehmen andere Fördermöglichkeiten. Hier geht es direkt zur Informationsseite bezüglich der Unternehmensberatung und den entsprechenden Anträgen und Förderbeträgen.
22. April 2020
Was beinhaltet die Beratung?
Webseiten- und DSGVO Prüfung – Einwilligung Ihrer Kunden zur Datenspeicherung
Unser Team aus TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten und spezialisierten Anwälten prüft Ihre Internetseite im Hinblick auf Pflichtangaben und Datenschutz. Wir erstellen eine individuelle DSGVO-Datenschutzerklärung, ein rechtssicheres Impressum und geben individuelle Tipps zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ihrer Internetseite während des Beratungszeitraum.
Das wird geprüft:
- Formale Prüfung Ihrer Webseite
- Datenschutz und DSGVO
- Ihre individuelle DSGVO-Datenschutzerklärung
- Ihr individuelles rechtssicheres Impressum
- Urheber- und Bildrechte
- Haftung für Links und Inhalte
- Tracking Tools, Google Analytics
- E-Mail-Werbung, Newsletter, Kontaktformulare
Optional prüfen wir zudem:
- Abmahnfalle Facebook & Co.
Wir helfen auch bei der technischen Umsetzung
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Einwilligung Ihrer Kunden einholen, um Ihre Kundendaten speichern und weiter verwenden zu dürfen. Auf diese Weise können Sie mit Ihren Kunden per E-Mail, E-Mail Marketing und per Social Media DSGVO-konform kommunizieren. Es wird ein Einwilligungsprozess inkl. des vorgeschriebenen Cookiebanners erarbeitet werden, so dass auf der Webseite die Klickwege des Benutzers verfolgt werden dürfen, um personalisiertes Marketing zu ermöglichen.
Anwaltliches Kurzgutachten
Auf Wunsch erhalten Sie ein anwaltliches Kurzgutachten mit verständlichen Handlungsanweisungen und Empfehlungen.
Wer übernimmt die Kosten für die Beratung?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Not der besonders von der Coronakrise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Freiberuflern erkannt und will mit der Beratungsförderung dafür sorgen, das auch nach dem Hochfahren des gesellschaftlichen Lebens die Unternehmen bestens vorbereitet sind und die Verluste auffangen können. Der Mittelstandsbeauftragte Thomas Bareiß dazu: „Wir erleben, wie immer mehr Unternehmen und Branchen von der Krise getroffen werden. Uns erreichen täglich hunderte Anrufe gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Auftragsrückgängen konfrontiert sind. Viele dieser Unternehmen benötigen Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Dafür weiten wir jetzt unsere Förderung unternehmerischen Know-hows aus – schnell und unbürokratisch.“
Wie erfolgt die Beratung?
Natürlich ist es derzeit nicht möglich, Beratungen vor Ort durchzuführen. Vorteil: Die Kosten für An- und Abfahrt und gegebenenfalls Spesen für den Berater entfallen. Die Beratung erfolgt in unserem digitalen Konferenzraum.
Wie lange kann die Förderung der Beratung beantragt werden?
Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen sind Anfang April in Kraft getreten und gelten befristet bis Ende 2020. Sie sollten jedoch umgehend die Beratungsdienstleistung bei uns in Anspruch nehmen, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
Wie kann ich mir eine Beratung sichern?
Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich umgehend über unser Formular mit uns in Verbindung setzen. Wir vereinbaren einen Telefontermin mit Ihnen und übernehmen im Anschluss für Sie die Antragstellung beim Bundeswirtschaftsministerium, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Wenn der Antrag genehmigt wird, setzt sich unser Partner bezüglich eines Beratungstermines mit Ihnen in Verbindung. Ihnen entstehen keine Kosten, die Rechnung des Beraters erfolgt direkt an das BMWi, nur die Umsatzsteuer für die Beratung müssen Sie selbst übernehmen.
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