Suche

Trotz Urteil: Entschädigungsansprüche wegen Corona-Lockdown haben Erfolgsaussichten

Staatshaftungsansprüche von Hoteliers und Gastronomen wegen des coronabedingten Lockdowns haben gute Erfolgsaussichten – trotz einer Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 9. Juli 2020. Rechtsanwalt Stefan Fenzel sowie Rechtsanwalt Harald Nickel ordnen das Urteil ein. Sie meinen: Betroffene Gastronomen und Hoteliers sollten sich von dieser Entscheidung nicht entmutigen lassen.

sesame | iStockphotosesame | iStockphoto

In einer Entscheidung vom 9. Juli 2020 (Geschäftsnummer: 8 O 2/20) hat das Landgericht Hannover Ansprüche eines Gastronomen auf Entschädigung wegen coronabedingter Verdienstausfälle abgewiesen. Betroffene Gastronomen und Hoteliers sollten sich von dieser Entscheidung nicht entmutigen lassen. Es steht zu erwarten, dass Landgerichte mit entsprechenden Klagen wahrscheinlich auch in näherer Zukunft außerordentlich zurückhaltend umgehen werden; auf Dauer ist die Rechtsposition, die das Landgericht Hannover eingenommen hat, allerdings nicht haltbar.

Das Deutsche Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine der Branchen, die vom Lockdown mit am stärksten betroffen gewesen ist. Laut Erhebungen des Bundesverbandes DEHOGA belief sich der Umsatzeinbruch in der Branche bis April 2020 auf 76 % (verglichen mit dem Vorjahresniveau). Die Hotel- und Gaststättenbetreiber haben sich in der Pandemie solidarisch mit der Bevölkerung gezeigt. Allerdings hat die Branche früh zu erkennen gegeben, dass Solidarität „keine Einbahnstraße“ sein kann. In vielen Ladenlokalen hingen Aufrufe dazu aus, dass der Branche aktuell der wirtschaftliche Ruin droht und deswegen nach dem Lockdown die Solidarität der Gesellschaft eingefordert wird.

Die Entscheidung das Landgerichts Hannover scheint nun in die Richtung zu weisen, dass diese gesellschaftliche Solidarität möglicherweise nicht einklagbar ist – und das Hotel- und Gaststättengewerbe sich mit den freiwilligen staatlichen Hilfen (unter anderem einer völlig unzureichenden Mehrwertsteuersenkung) begnügen muss.

Partner aus dem HORECA Scout

Landgericht Hannover: kein Entschädigungsanspruch aus dem Infektionsschutzgesetz

Der Inhalt der Entscheidung: Ein Gastwirt hatte aufgrund der verordneten Betriebsschließung bis zum 10. Mai 2020 einen Schaden in Höhe von insgesamt rund EUR 52.000,00 eingeklagt. Das Landgericht kam zum Ergebnis, dass für einen entsprechenden Entschädigungsanspruch das Infektionsschutzgesetz des Bundes keine Anspruchsgrundlage enthalten würde und auch der allgemeine Anspruch aus dem Rechtsinstitut des enteignenden Eingriffs nicht zutreffen würde. Das Landgericht hat zwar eingeräumt, dass aufgrund der Rechtsverordnung ein Eingriff in eigentumsrechtlich geschützte Güter des Gastronomen stattgefunden hätte. Allerdings sei dieser Eingriff rechtmäßig gewesen und ein sogenanntes „Sonderopfer“ im Vergleich zu anderen betroffenen Betrieben sei im Ergebnis nicht erkennbar. Der Anspruch setze nach Auffassung des Gerichts voraus, dass tatsächlich ein besonders schweres individuelles Sonderopfer vorliege, das sich im Ergebnis von der Betroffenheit der Branche insgesamt deutlich abheben müsse.

Kernfrage: was ist mit dem Begriff „Sonderopfer“ gemeint?

Juristisch werden sich auch in Zukunft entsprechende Rechtsstreitigkeiten im Wesentlichen um den Begriff des sogenannten „Sonderopfers“ drehen. Im Kern geht es darum, dass aufgrund der Coronaschutzmaßnahmen zwar keine gezielte förmliche Enteignung betroffener Betriebe vorliegt – die Betriebe allerdings faktisch so stark betroffen sind, dass die Schwere dieser Folgen einer Enteignung gleichkommt. Eine wesentliche Rolle wird spielen, ob Gerichte zukünftig die Coronaschutzmaßnahmen als rechtswidrig oder rechtmäßig einstufen. Es gibt eine breite Meinung, die davon ausgeht, dass die Coronaschutzmaßnahmen, zumindest was die Schließung von Betrieben anbelangt, in der Vergangenheit unverhältnismäßig gewesen sind. Für den Fall, dass sich in einigen Jahren Oberlandesgerichte oder auch der Bundesgerichtshof dieser Rechtsauffassung anschließt, bestehen ohne weiteres Ansprüche betroffener Gastronomiebetriebe; denn rechtswidrige Eingriffe in den durch Art. 14 GG (Eigentumsgrundrecht) geschützten Bereich müssen nicht entschädigungslos geduldet werden.

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeMarketingRevenuemanagement
Hotelsuche im Wandel: Wie KI und Social Media den Weg zur Buchung verändern

Aber auch dann, wenn die Rechtsprechung bei der jetzigen Linie bleibt, und von der Rechtmäßigkeit der allermeisten Maßnahmen ausgeht, bestehen potenziell Entschädigungsansprüche. Diese Ansprüche bestehen dann, wenn die rechtmäßige Maßnahme sich in den faktischen Auswirkungen für einen betroffenen Betrieb als sogenanntes „Sonderopfer“ darstellt.

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenCoronaEntschädigungGerichtsurteil

In der Vergangenheit ist der Begriff des „Sonderopfers“ tatsächlich einerseits im Verhältnis zu anderen Betrieben aber auch im Verhältnis zum geschützten Rechtsgut betrachtet worden. Man muss sich allerdings vor Augen halten, dass die Pandemie, die Deutschland seit Februar 2020 trifft, historisch ohne Vorbild ist und seit dem 2. Weltkrieg den mit Abstand stärksten Eingriff durch staatliche Maßnahmen in die Wirtschaft ausgelöst hat. In den letzten 50 Jahren betrafen Staatshaftungssachverhalte tatsächlich jeweils Einzelsachverhalte – dass gesamte Branchen und teilweise die gesamte Volkswirtschaft von entsprechenden tief greifenden staatlichen Eingriffen betroffen sein könnte, war bis Februar dieses Jahres außerhalb des Vorstellungsvermögens.

Autoren: Rechtsanwalt Stefan Fenzel, Leipzig, sowie Rechtsanwalt Harald Nickel, Hanau

Access Hospitality
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Hotelsuche im Wandel: Wie KI und Social Media den Weg zur Buchung verändern

Reisende starten ihre Hotelsuche heute auf TikTok, Instagram oder bei KI-Diensten wie Perplexity – nicht mehr nur bei Google. Was bedeutet das für Häuser, die künftig noch gefunden und gebucht werden wollen? Zwischen Stammdatenpflege, Bewertungsmanagement und Social-Media-Strategie entscheidet sich, wer in den neuen Antwortmaschinen auftaucht – und wer unsichtbar bleibt.

Vitaly Gariev, Pexels
Branche und Trends

Was Fußballfans rund um die WM bestellen – und was das für Betriebe zeigt

Während der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 hat ein großer Lieferdienst erstmals ausgewertet, was deutsche Fans vor und nach Spielen bestellen. Das Ergebnis überrascht: Die stärksten Zuwächse finden sich nicht bei Bier und Pizza, sondern bei Partydekoration und Einweggeschirr. Die Daten zeigen, wie sehr Fußball-Großereignisse zum gemeinsamen sozialen Ritual geworden sind – mit klaren Mustern bei Vorbereitung und Verarbeitung.

Weitere Artikel zum Thema

Pavel Danilyuk, Pexels
Minijobs sollen politisch nicht abgeschafft werden. Für Hotellerie und Gastronomie ist das ein wichtiges Signal. Gleichzeitig stehen höhere Arbeitgeberbelastungen im Raum. Betriebe sollten deshalb nicht nur auf den Erhalt der Minijobs schauen, sondern auch auf[...]
Pavel Danilyuk, Pexels
Mathias Reding, Pexels
Eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke steht zur Debatte – und was zunächst wie ein Thema für Hersteller und Handel klingt, landet schnell auf der Getränkekarte. Wo drohen höhere Einkaufspreise, welche Produkte trifft es, und[...]
Mathias Reding, Pexels
CSRIF GmbH
Zehn Prozent der Unternehmen in Deutschland sind insolvenzgefährdet, der höchste Stand seit 2014 – im branchenvergleich liegt Gastronomie ganz vorn. Zahlungsausfälle führen oft zu Dominoeffekten, sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer des Informationsdienstleiters CRIF Deutschland. Wie[...]
CSRIF GmbH
Steuern mit System GmbH
Digitale Lösungen sind im Gastgewerbe längst betriebliche Notwendigkeit. Doch viele Hotels, Restaurants und Freizeitbetriebe nutzen die steuerlichen Möglichkeiten rund um Software, Cloud-Systeme oder digitale Infrastruktur noch unvollständig. Die Folge: Sofort abzugsfähige Ausgaben werden unnötig aktiviert,[...]
Steuern mit System GmbH
Amelie Mourichon, Unsplash; Hospitality Pioneers
Zum zehnten Mal suchen das 196+ forum München und Hospitality Pioneers die innovativsten Köpfe der Branche. Welche jungen Unternehmen es bis auf die Hauptbühne im Hotel Bayerischer Hof schaffen, entscheidet sich in mehreren Runden –[...]
Amelie Mourichon, Unsplash; Hospitality Pioneers
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.