Neben Ford, Mercedes, BMW und Nissan gibt es auch die elektrifizierte Version des Porsches, der mit 500 km Reichweite weit vorne liegt. Im Vergleich liegt zum Beispiel der BMW i3 mit 33 kW bei 312 km und ein Mercedes B 250 e bei 230 km. Die meisten Hersteller bieten verschiedene Varianten an, sodass der Kunde nach seinen Bedürfnissen wählen kann. Warum also nicht den eigenen Fuhrpark um Elektromobilität erweitern und die zahlreichen Vorteile der elektrischen Variante nutzen?
Wer selbst elektrisch unterwegs ist, sollte überlegen, eine Ladestation auch für Gäste zugänglich zu machen und so direkt einen Pluspunkt im Angebots-Portfolio hinzuzufügen. Was beim Installieren einer Ladestation zu beachten ist finden Sie unten aufgeführt. Wer über diese Investition nachdenkt, sollte die Augen offen halten: Amazon plant, neben dem bereits laufenden Verkauf von Ladegeräten mit den Amazon Home Services, Elektroarbeiten in Kombination mit dem Verkauf von Ladestationen anzubieten.
Gewinnbringend umstellen
Neben dem Aspekt des Umweltbewusstseins und der geringen CO2-Emission kann bis 2019 noch der Umweltbonus geltend gemacht werden. Dieser wird zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von der Automobilindustrie getragen und beläuft sich beim Kauf eines rein batteriebetriebenen Autos auf 4.000 Euro. Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier.
Neben dem Umweltbonus und der KFZ-Steuer-Freiheit sollte noch erwähnt werden, dass eine Förderung durch ein KfW-Darlehen im Rahmen des KfW-Umweltprogramms für gewerblich genutzte Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge möglich ist. Doch nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch der Bau von Ladestationen kann durch dieses Programm finanziert werden.
Was muss beachtet werden, wenn ich meinen Gästen Ladestationen für ihre E-Autos anbiete?
Wie so vieles in Deutschland ist auch das Anbieten von Ladestationen nicht ohne behördlichen Aufwand möglich. Es gibt zahlreiche Regelungen, die beachtet werden müssen, damit keine Strafen fällig werden.
Steuerliche Aspekte
Ob Steuern anfallen, ist davon abhängig, ob Sie der Letztverbraucher sind, oder ob Sie den Strom, den Sie Ihren Gästen zur Verfügung stellen, partiell oder komplett selbst generieren.
Ladesäulenverordnung
Die Ladesäulenverordnung bezieht sich nur auf öffentlich zugängliche Stationen mit mindestens 3,7 kW und definiert Standards zu Zugänglichkeit, Ausstattung und Zahlungsmöglichkeiten.
Baurecht und Straßenverkehrsrecht
Es ist üblich, dass die Systemdienstleister, die die Ladestationen vertreiben und installieren, die rechtlichen Umstände klären. Hierbei geht es um Zugänglichkeit und Sondernutzung.
Förderungen und Meldepflichten
Förderungen müssen vor der Installation der Anlage beantragt werden und setzen den Betrieb mit mindestens bilanziellem Grünstrom voraus.