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Umstieg auf E-Flotte: Der Staat unterstützt finanziell

Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, sind E-Fahrzeuge für Unternehmen eine interessante Möglichkeit geworden. Denn diese werden in der Anschaffung und bei der Steuer stark gefördert. Das steigert auch das Image eines Unternehmens im Sinne der Nachhaltigkeit. Was müssen Hoteliers und Gastronomen beim Umstieg auf E-Fahrzeuge beachten?

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Wie sieht die Firmenwagensituation in Deutschland generell aus?

Auf deutschen Straßen sind laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mehr als 5,2 Millionen Fahrzeuge gewerblich unterwegs, das heißt, es sind Firmenwagen. Diese werden von Selbstständigen, Unternehmern und Arbeitnehmern gelenkt. Die Bandbreite reicht dabei von Mini-Fuhrparks mit weniger als drei Fahrzeugen bis hin zu sehr großen Flotten mit einer vierstelligen Anzahl von KFZ. Auch in Hotellerie und Gastronomie nutzen Führungskräfte, Mitarbeiter im Vertrieb und Geschäftsleiter regelmäßig Firmenwagen, und ebenso werden diese im Shuttle-Service und für den Transport von Waren, sei es in der Haustechnik, im Einkauf oder im Catering, eingesetzt.

Alternative Antriebe sind ein Megatrend der 2020er Jahre. Wie ist die Akzeptanz?

Die Anteile wachsen stark, wie die Zulassungsstatistik zeigt. Erhebliche Steigerungen bei den alternativen Antriebsarten hatten erneut Elektro- und Hybridfahrzeuge (plus 64,3 beziehungsweise 58 Prozent) vorzuweisen. Der Anteil an Elektro-Pkw stieg von 0,2 Prozent (83.175) auf 0,3 Prozent (136.617) und der an Hybrid-Pkw von 0,7 Prozent (341.411) auf 1,1 Prozent (539.383) an. Die Anzahl an Plug-in-Hybridfahrzeugen verdoppelte sich von 66.997 auf 102.175.

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Wie setzen Hoteliers und Gastronomen E-Fahrzeuge betriebswirtschaftlich sinnvoll in ihren Flotten ein?

Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, sind E-Fahrzeuge für Unternehmen eine interessante Möglichkeit geworden. Denn diese werden in der Anschaffung und bei der Steuer stark gefördert. Das folgt dem Ziel der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Elektroautos auf deutschen Straßen auf die Straßen, um die Klimaziele zu erreichen. Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Im Vergleich zu 1990 müssten sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42 Prozent verringern, soll die generelle Reduzierung der Treibhausgase um 55 Prozent erreicht werden.

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Wie sieht die Förderung konkret aus?

„Sowohl Unternehmen als Halter als auch Dienstwagen profitieren von attraktiven steuerlichen Vergünstigungen und unmittelbaren Zuschüssen. Bei der Besteuerung der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen erfolgt beispielsweise für seit Jahresbeginn 2019 angeschaffte Fahrzeuge eine Halbierung des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für die private Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung. Bei der Fahrtenbuchmethode wird die zu berücksichtigende Abschreibung halbiert“, sagt der Mönchengladbacher Steuerberater Frank Kirsten aus der Kanzlei Schnitzler & Partner. Diese Regelung gelte nun bis 2030, allerdings würden bei der Förderung von Hybridfahrzeugen die Voraussetzungen (derzeit 40 Kilometer Mindestreichweite oder Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer) stufenweise verschärft. Bei Anschaffung ab 2022 steige die Reichweiten-Voraussetzung auf 60 Kilometer, ab 2025 auf 80 Kilometer.

Themen in diesem Artikel
ManagementE-FlotteE-MobilitätElektromobilität

Gibt es weitere Besonderheiten?

Ja, betont Frank Kirsten. So würden Kraftfahrzeuge, die überhaupt keine CO2-Emissionen hätten (also reine Elektroautos), bei der privaten Nutzungsbesteuerung nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage, das heißt 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich berücksichtigt beziehungsweise mit einem Viertel der insgesamt entstandenen Aufwendungen bei der Fahrtenbuchmethode. Und für jeden Kilometer, der zwischen Wohnung und Arbeitsort liegt, würden bei elektrifizierten Firmenwagen 0,03 Prozent von nur noch einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert. „Die Neuregelung gilt ab 2020 und bezieht sich zudem auf entsprechende Kraftfahrzeuge, die bereits 2019 angeschafft worden sind. Im Übrigen sind elektrische Autos auch für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit“, stellt der Steuerberater heraus.

Wie genau berechnen sich die Zuschüsse?

Käufer erhalten bis zu 9000 Euro Netto-Zuschuss von Staat und Industrie. Voraussetzung für den Maximalrabatt ist ein Nettolistenpreis unterhalb von 40.000 Euro netto, also brutto 46.400 Euro bei derzeit 16 Prozent Umsatzsteuer. Je teurer die Autos werden, desto mehr schmilzt der Bonus ab. Bei Preisen jenseits der 65.000 Euro netto wird kein Bonus mehr gezahlt. „Durch die Fördermaßnahmen und steuerlichen Vergünstigungen kann der Umstieg auf alternativ betriebene Flottenfahrzeuge sehr interessant sein. Dazu kommen der Imagegewinn im Sinne der Nachhaltigkeit und die Sicherheit, in Zukunft unabhängiger von steigenden Rohstoffpreisen und eventuellen Fahrverboten aufgrund von Umweltschutzbestimmungen zu werden. Nichtsdestotrotz sollte die Gestaltung professionell durchgerechnet werden“, stellt Frank Kirsten heraus.

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