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Kostenloser Online-Check: Prüfung der Chancen auf die Reduzierung der Gewerbemiete oder -Pacht

Von Corona-Maßnahmen betroffene Betriebe können mit Gansel Rechtsanwälte eine Reduzierung ihrer Gewerbemiete auf Grundlage einer Gesetzesnovelle erreichen. Ziel des Vorgehens ist eine Vereinbarung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen für den Erhalt der Geschäftsbeziehung. Neben einer Mietanpassung ist auch die vorzeitige Vertragsbeendigung oder die künftige Verringerung der Mietfläche möglich. Gewerbetreibende können ihre Möglichkeiten ab sofort und kostenfrei online prüfen lassen.

Tim Mossholder, UnsplashTim Mossholder, Unsplash

Aufgrund der anhaltenden Corona-Auflagen können viele stationäre Unternehmen ihre gemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten nur noch sehr eingeschränkt nutzen. Die Miete oder Pacht dafür ist trotzdem fällig. Um eine faire Verteilung dieser Last zu erreichen, hat die Bundesregierung im Dezember 2020 eine Gesetzesnovelle erlassen. Durch den neuen Artikel 240 § 7 EGBGB können gewerbliche Mieter und Pächter ihre monatlichen Zahlungen unter bestimmten Bedingungen* reduzieren, so lange die Störung der Beschäftsgrundlage besteht – rückwirkend ab dem ersten Lockdown im März 2020 und für die Zukunft. Dr. Timo Gansel, Vorstand der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts-AG: „Die Situation für viele Unternehmen ist trotz staatlicher Hilfen weiterhin kritisch. Insbesondere Mietzahlungen stellen eine hohe Belastung dar, denn sie laufen weiter, auch wenn die Mieträume nicht genutzt werden können. Mit unserem Angebot wollen wir den Gewerbetreibenden nun schnell unter die Arme greifen. Es geht darum, die finanzielle Belastung der Krise auf mehrere Schultern zu verteilen, ohne eine Seite an den Pranger zu stellen. Mit unserem Service erhalten betroffene Unternehmen nun eine direkte Anwendungsmöglichkeit für das neue Gesetz.“

Diese Betriebe können profitieren

Von der Gesetzesnovelle können alle Betriebe profitieren, die aufgrund staatlicher Maßnahmen ihre Geschäftsräume nur eingeschränkt nutzen können und konnten. Das gilt insbesondere für das Gastgewerbe, den Einzelhandel oder die Veranstaltungsbranche, aber auch für Büros, bei denen die Belegschaft ins Home-Office geschickt wurde.

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Einvernehmliche Lösung für beide Seiten – ohne Kostenrisiko

Da Gewerbetreibende im Regelfall die Geschäftsbeziehung zu ihrer/m Vermieter:in langfristig erhalten wollen, ist auch das Vorgehen von Gansel Rechtsanwälte primär nicht konfrontativ angelegt. Statt Vermieter:innen in eine anwaltliche Auseinandersetzung zu zwingen, soll es am Ende eine für beide Seiten akzeptable Lösung geben, die das Miet- oder Pachtverhältnis erhält. Auf Wunsch organisiert Gansel Rechtsanwälte für die beteiligten Parteien zudem ein Mediationsverfahren mit geschulten, neutralen Mediatoren. Sollte ein Betrieb hingegen Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses haben, so auch das die Zielrichtung des anwaltlichen Vorgehens sein.

Alle interessierten Unternehmen können ab sofort einen kostenlosen Online-Check durchführen, bei dem eine mögliche Mietminderung geprüft wird. Bei positivem Ergebnis können sich die Unternehmer:innen dann für eine Durchsetzung mit Gansel Rechtsanwälte entscheiden. Zur Finanzierung ohne Kostenrisiko gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder ist eine Eintritts-pflichtige Rechtsschutzversicherung vorhanden oder ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko der Verhandlung. Dieser erhält nur im Erfolgsfall ein Honorar.

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