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Mehrwegpflicht im Gastgewerbe: Was sich ab 2023 ändert

Laut aktuellen Zahlen des Umweltbundesamts fallen in Deutschland jährlich circa 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Allein 770 Tonnen entstehen in diesem Zuge täglich durch Take-away-Verpackungen. Um Ressourcen zu schonen und Umweltverschmutzung zu vermeiden, hat der Bundestag eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Mehrwegpflicht verpflichtet Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel dazu, Mehrwegverpackungen als Alternative zu den bisher verwendeten Einwegverpackungen anzubieten.
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Mit dem erneuerten Verpackungsgesetz und der Einführung von Mehrwegalternativen soll ein weiterer Schritt getan werden, um die Umwelt zu schonen. Denn im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens war bereits das EU-weite Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik wie etwa Einwegbesteck und -teller, Strohhalme und Rührstäbchen 2021 verabschiedet worden. Doch was bedeutet die Gesetzesänderung für die betroffenen gastronomischen Betriebe? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es und was gilt es zu beachten?

Wer ist von der Gesetzesnovelle betroffen?

Pandemiebedingt haben Lieferservices und das To-Go-Geschäft einen regelrechten Boom erlebt. Negativer Nebeneffekt dabei: Die Menge an Einwegverpackungen ist weiter angewachsen. Ab sofort soll dem entgegengewirkt werden. Die sogenannten letztvertreibenden Gastronomie-Unternehmen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, müssen zusätzlich zu Einwegbehältern mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Zu diesen Betrieben zählen beispielsweise Bistros, Restaurants, Cafés, Imbisse und Tankstellen, aber auch der Lebensmitteleinzelhandel, wenn dort Frischetheken und Salatbars vorhanden sind.

Von der Pflicht ausgenommen sind alle Betriebe, die weniger als 80 m² und fünf oder weniger Mitarbeitende haben. Gastronomiebetriebe dieser Art müssen Kund:innen lediglich anbieten, von diesen selbst mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Ist die Verkaufsfläche kleiner als 80 m², die Filiale jedoch Teil einer Kette, gilt auch hier die neue Gesetzesänderung. Alle betroffenen Betriebe müssen gut sicht- und lesbare Informationen zu den angebotenen Mehrwegverpackungen innerhalb der Verkaufsfläche anbringen.

Mehrwegsysteme – die Gastronomen haben die Wahl

Betroffene Gastronomen sind nun also mit der Frage konfrontiert, welches Mehrwegsystem sie anbieten sollen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Betrieb kann entweder eigene Behälter, beispielsweise aus Edelstahl, Kunststoff oder Glas anschaffen. Oder aber mehrere Gastronomien schließen sich auf lokaler Ebene in einem Verbund zusammen und beschaffen gemeinsam entsprechende Behältnisse. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Mehrwergverpackungen über darauf spezialisierte Dienstleistungsunternehmen zu organisieren. Hier spricht man dann von einem Poolsystem, bei dem Gastronomen entweder ein Entgelt pro Nutzung oder einen pauschalen Mitgliedsbeitrag zahlen.

Im Rahmen jeder dieser Möglichkeiten fallen für die betroffenen Betriebe jedoch Anschaffungs- bzw. Mietkosten an. Besonders herausfordernd ist dabei die Frage, wie viele Behälter überhaupt angeschafft werden müssen. Momentan geht der Trend zwar dahin, dass Kund:innen immer umweltbewusster werden und vermehrt nachhaltige Angebote annehmen, aber wie stark Mehrwegalternativen genutzt werden, ist noch nicht klar abzuschätzen. Hilfreich für die Akzeptanz solcher Alternativen ist mit Sicherheit die gesetzliche Vorgabe, dass Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen nicht teurer sein dürfen als solche, die in Einwegbehältern verpackt sind. Dennoch besteht eine gewissen Hemmschwelle, da Kund:innen für Mehrwegalternativen ein Pfand bei den Gastronomen hinterlegen müssen und die Behälter auch wieder zurückbringen müssen. Im Vorteil sind hier die Betriebe, die sich in einem Verbund organisieren – jedes Mitglied hat das gleiche Mehrweggeschirr in Umlauf. Das heißt, Kund:innen haben mehrere Anlaufstellen zur Rückgabe der Behälter.

Zentral vs. dezentral

Ein weiterer Aspekt, den Letztvertreibende berücksichtigen müssen: die ordnungsgemäße und hygienische Reinigung der Mehrwegbehältnisse. Große Gastronomiebetriebe oder Fastfoodketten haben es hier vergleichsweise einfach. Sie haben meist die wirtschaftlichen und logistischen Ressourcen, um verschmutztes Geschirr abholen und an einer zentralen Stelle reinigen zu lassen. Danach werden die Behälter wieder zu den entsprechenden Betrieben gebracht. Das bedeutet auch, dass in diesen Fällen die Lagerung nur ein untergeordnetes Problem darstellt, da eine geringere Menge an Behältern in den Betrieben selbst im Umlauf ist.

Ganz anders sieht es hier bei den Unternehmen aus, die das Mehrweggeschirr selbst und vor Ort reinigen. Diese müssen sich intensiver mit den Thematiken rund um Spülung, Trocknung und Lagerung befassen. Da Küchen und Gastronomien im Allgemeinen gut durchgeplant sind, bleibt meist sehr wenig Platz, um große Mengen an zusätzlichem Geschirr zu verstauen. Die Behälter werden dann in den meisten Fällen gestapelt gelagert. Damit hierbei alle Hygienestandards eingehalten werden ist die wichtigste Voraussetzung eine vollständige und ordnungsgemäße Reinigung und Trocknung der Behälter. Wie können Gastronomen diese sicherstellen?

Mehrweggeschirr richtig reinigen

Geht es um Fragen zu Spültechnik und Hygiene sind Gastronomiebetriebe gut beraten, auf die Expertise der Anbieter solcher Technologien zu vertrauen. Je nach Material und Beschaffenheit gibt es unterschiedliche Anforderungen an das Zubehör professioneller Spülmaschinen. Bei Mehrweggeschirr aus Kunststoff beispielsweise gibt es spezielle Körbe, die mit sogenannten Schrägstellern sicherstellen, dass Wasser und Reinigungsmittel alle Stellen am Behälter erreichen und dieser auch optimal trocknen kann. Auch für Mehrwegflaschen gibt es eigene Körbe mit speziellen Düsen, die Wasser direkt in die Flaschen spritzen, um diese vollständig und rückstandslos zu reinigen.

Zudem gibt es auch für eine möglichst schnelle und restlose Trocknung Zubehör, das auf die Anforderungen von Mehrwegverpackungen zugeschnitten ist. Dies ist von besonderer Relevanz, wenn es beispielsweise darum geht, gespülte Mehrwergbecher zeitnah wiederzuverwenden oder trocken zu lagern. Dies fängt bei der Wahl des richtigen Klarspülers an und geht bis hin zu Technologien wie der Luft- und Vibrationstrocknung.

Energie- und ressourcenschonende Spültechnik

Spricht man von Spül- und Trocknungsprozessen, ist damit immer auch ein bestimmter Energieaufwand verbunden. Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Kosten für Energie immer weiter steigen und Gastronomiebetriebe ohnehin schon belasten, ein wichtiges Thema. Hier lohnt es sich in jedem Fall in moderne Spültechnik zu investieren, die zum Beispiel durch Wärmerückgewinnung im Spülbereich Energie spart und zudem weniger Wasser verbraucht. Mit diesen ressourcenschonenden Techniken schließt sich dann auch wieder der Kreis zum Thema Nachhaltigkeit. Dabei sollten Gastronom:innen auch bedenken, dass es grundsätzlich nachhaltiger und auch ökonomischer ist auf langlebige Maschinen und innovative Technologien zu setzen.

Mit Mehrweg in ein eine nachhaltigere Zukunft

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Mehrwegpflichtgesetzt die Gastronomiebranche vor einige Herausforderungen stellt. Von der Frage, was und wieviel angeschafft werden soll, über Fragen der Reinigung und Lagerung bis hin zu neu entstehenden Kosten und einem zusätzlichen Zeitaufwand, müssen Betriebe neue Prozesse implementieren, um damit effizient umzugehen. Stellt man dem jedoch gegenüber, dass dadurch Unmengen von Verpackungsmüll vermieden werden kann und so ein echter Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird, sind das Investitionen, die sich lohnen. Vor allem wenn man bedenkt, dass es auf lange Sicht wirtschaftlicher ist, einmal in Mehrwegbehälter zu investieren, als sich permanent Einwegbehälter einzukaufen.

Die Gesetzesnovelle ist eine echte Chance, sich als Unternehmen nachhaltiger aufzustellen. Da der Klimawandel und alle damit verbundenen Probleme in nächster Zeit immer dringlicher werden, werden Unternehmer nicht umhinkommen, in nachhaltigere Geschäftsbereiche zu investieren. Vor allem, da politische und gesetzliche Vorschriften auch in Zukunft weiter in diese Richtung drängen werden. Daher lohnt es sich auch für kleinere Betriebe, die aktuell noch nicht von der Mehrwegpflicht betroffen sind, ihr Take-Away-Geschäft dahingehend umzustellen.

meiko.de

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