Hinzu kommt noch ein anderer Aspekt: Speziell junge Menschen wollen heute mehr denn je einen Sinn in ihrer Arbeit finden, wollen weiterkommen, sich immer besser qualifizieren, um mit möglichst vielen Skills ihren Arbeitsalltag zu bereichern. Sie wollen sich einbringen und einen immer größeren Teil zum Gesamterfolg beitragen. Vor diesem Hintergrund wird qualifizierte Aus-, aber vor allem strategische Weiterbildung zu einem ganz wichtigen Mittel gegen den Fachkräftemangel.
Immer mehr Hoteliers und Gastronomen haben das erkannt und bieten für die Mitarbeiter Weiterbildungsmöglichkeiten an. Das verbessert die Qualität für die Gäste, das bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darüber hinaus tolle Entwicklungsmöglichkeiten. Eine zusätzliche Qualifikation kann für den einen oder anderen Mitarbeiter nicht nur eine tolle Abwechslung sein, sondern ihm auch neuen Schwung und neue Motivation für die zukünftigen Aufgaben bringen. So eröffnet jeder Kurs und jedes Seminar neue Horizonte und bringt neue Ideen für die Optimierung des Betriebes – genau das, was für den Erfolg heute enorm wichtig ist.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen richtig und wichtig sind, hängt vom Betrieb und den Mitarbeiter, vom Konzept und den Zielen ab. Fakt ist jedoch: Ohne Weiterbildung geht es nicht.
> btg-service.de (für Bayern)
> dehoga-akademie.de (für NRW)
> dehoga-thueringen.de (für Thüringen)
Tipp: Weiterbildung bindet
Die Angst ist berechtigt: Er bildet sich ein Mitarbeiter weiter, dann geht er – gut ausgebildet – zu einem Mitbewerber. Der Ausbilder bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten für die Weiterbildung sitzen. Diese Angst ist unbegründet, denn Arbeitgeber können mit dem Mitarbeiter eine Vereinbarung abschließen, dass eine Rückzahlungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum von maximal 36 Monaten verteilt wird. Verlässt ein Mitarbeiter auf eigenen Wunsch oder nach einer durch den Mitarbeiter verschuldeten Kündigung das Unternehmen vor dem vereinbarten Zeitraum, kann der Unternehmer den noch offenen Betrag der Weiterbildungsmaßnahme zurückfordern. Auf diese Art können Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, die insbesondere der zusätzlichen Qualifikation des Mitarbeiters dienen und vom Arbeitgeber finanziert werden, abgeschmolzen werden. Gleichzeitig trägt dies aber auch zur Bindung des Mitarbeiters ans Unternehmen bei.