1. Verpflichtung zur E-Rechnung
Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen an Geschäftskunden in elektronischen Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 zu erstellen. Diese Formate ermöglichen eine automatisierte Datenverarbeitung. Eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 soll die Umstellung erleichtern.
2. Ausnahmen für Endverbraucher
Rechnungen an Endverbraucher, also Privatkunden, die Leistungen für den persönlichen Bedarf nutzen, bleiben von der Pflicht unberührt.
Beispiele:
- Hotellerie: Gäste, die Übernachtungen für private Zwecke buchen.
- Gastronomie: Restaurantbesucher oder Privatpersonen, die Catering für eine Familienfeier bestellen.
3. Technische Umsetzung und Übermittlung
Die E-Rechnung kann per E-Mail, über elektronische Schnittstellen oder als Download bereitgestellt werden. Der bevorzugte Übermittlungsweg kann individuell vereinbart werden.
Was sollten Verantwortliche in Betrieben nun tun?
- Systeme überprüfen: Sicherstellen, dass Buchhaltungs- und Kassensysteme E-Rechnungen in den geforderten Formaten erstellen können. – Mitarbeiter schulen: Die neuen Anforderungen in internen Schulungen vermitteln.
- Geschäftskunden informieren: Absprachen über die bevorzugten Übermittlungswege treffen.
Die neuen FAQs des Bundesfinanzministeriums bieten eine detaillierte Orientierungshilfe und sind ein idealer Ausgangspunkt, um die E-Rechnungspflicht rechtzeitig umzusetzen.