Anzeige
Suche

Allergene: Die neue Deklarationspflicht kommt

Wie gut sind Sie bereits vorbereitet? Informieren Sie sich in unserer kommenden September-Ausgabe darüber, was Sie alles beachten müssen in Sachen Allergenkennzeichnung und wie Sie diese in Ihrem Betrieb in einfachen Schritten umsetzen können.
Nestlé Professional

Denn durch die neue, europäische Lebensmittelinformationsverordnung muss ab dem 13. Dezember 2014 bei allen losen Produkten, die zum sofortigen Verzehr angeboten werden, verpflichtend wie auch bei verpackten Lebensmitteln eine Information über enthaltene Allergene erfolgen. Die europäische Lebensmittelkommission hat 14 Lebensmittel und Zutaten festgelegt, die es in Zukunft zu kennzeichnen gilt. Dies stellt eine große Herausforderung für die tägliche Arbeit in Betrieben und deren Küchen dar. Wer bereits jetzt handelt und das „Mise en place“ korrekt vorbereitet, kann den kommenden Gesetzesentwürfen gelassen entgegensehen. Hersteller und Initiativen geben aktive Hilfe. Eine erste Übersicht lesen Sie im Gastgewerbe Magazin Ausgabe 9.

Weitere Artikel zum Thema

Robert Apitzsch
In der Gastronomie und Hotellerie spielen klare Regelungen zur Arbeitszeit eine entscheidende Rolle. Viele Arbeitnehmer tragen zudem spezielle Arbeitskleidung und verrichten physisch anstrengende Tätigkeiten. Oft stellt sich dabei die Frage, ob das Umziehen der Arbeitskleidung[...]
Tingey Injury Law Firm
Ein österreichisches Gericht hat zuletzt eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die massenhaften Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts wurden als missbräuchlich eingestuft. Das Urteil betrifft über 30.000 Unternehmen, die wegen angeblicher Datenschutzverletzungen abgemahnt wurden.[...]
Jas Rolyn, Unsplash
Seit dem 14. November 2024 ist Booking.com verpflichtet, das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) einzuhalten. Doch das marktdominante Buchungsportal hat es nach Einschätzung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) versäumt, die notwendigen Änderungen[...]
Lightspruch | iStockphoto
Der Ar­beit­ge­ber muss ar­beits­wil­li­gen Be­schäf­tig­ten für die Zeit der pan­de­mie­be­ding­ten Be­triebs­schlie­ßung Lohn für aus­ge­fal­le­ne Ar­beits­stun­den zah­len, auch wenn die Beschäftigten nicht im Dienst waren. Auch eine durch eine Pan­de­mie be­grün­de­te Be­triebs­schlie­ßung ge­hö­re zum Be­triebs­ri­si­ko, welches[...]
WWS Gruppe
Ein unerwarteter Ausfall des Unternehmers durch Krankheit, Unfall oder Tod kann Familienunternehmen schnell in eine existenzbedrohende Lage bringen. Ein gut durchdachtes Notfallmanagement, symbolisch als „Notfallkoffer“ bezeichnet, hilft dabei, in Krisensituationen die Handlungsfähigkeit zu bewahren und[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.