Denn durch die neue, europäische Lebensmittelinformationsverordnung muss ab dem 13. Dezember 2014 bei allen losen Produkten, die zum sofortigen Verzehr angeboten werden, verpflichtend wie auch bei verpackten Lebensmitteln eine Information über enthaltene Allergene erfolgen. Die europäische Lebensmittelkommission hat 14 Lebensmittel und Zutaten festgelegt, die es in Zukunft zu kennzeichnen gilt. Dies stellt eine große Herausforderung für die tägliche Arbeit in Betrieben und deren Küchen dar. Wer bereits jetzt handelt und das „Mise en place“ korrekt vorbereitet, kann den kommenden Gesetzesentwürfen gelassen entgegensehen. Hersteller und Initiativen geben aktive Hilfe. Eine erste Übersicht lesen Sie im Gastgewerbe Magazin Ausgabe 9.
Allergene: Die neue Deklarationspflicht kommt
Wie gut sind Sie bereits vorbereitet? Informieren Sie sich in unserer kommenden September-Ausgabe darüber, was Sie alles beachten müssen in Sachen Allergenkennzeichnung und wie Sie diese in Ihrem Betrieb in einfachen Schritten umsetzen können.
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