Suche

Novemberhilfe nur über Steuerberater und Rechtsanwalt möglich?

Der zweite Lockdown in diesem Jahr ist für die Branche eine Bedrohung für die Existenz. Erich Nagl, Branchenexperte von ETL ADHOGA, erläutert, wie Restaurants und Hotels an die Novemberhilfe kommen, warum unbedingt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss und was dabei zu beachten ist.

freie-kreation | iStockphotofreie-kreation | iStockphoto

Seit dem zweiten November befinden sich Hotellerie und Gastronomie wieder im Lockdown – „Lockdown light“, wie ihn viele nennen. Für Hotelbetreiber, Gastronomen und alle anderen Betriebe, die schließen mussten, ist das aber keineswegs ein leichter Lockdown, sondern wieder einer, der die Existenz bedroht. Die Bundesregierung stellt jetzt Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro bereit. 75 Prozent des Umsatzes, den zum Beispiel ein Gastronom im November 2019 erzielt hat, bekommen Betriebe in diesem November als Förderung. Grundlage für die Förderung ist allerdings nur der Umsatz, den die Unternehmen mit Verkäufen In-House getätigt hat, weil die dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterlegen haben.

„Ein Beispiel: 100.000 Euro hat der Betreiber im Restaurant gemacht, 20.000 Euro hat er Außer-Haus-Umsatz gemacht im November 2019. 75 Prozent der 100.000 Euro, die er im Haus gemacht hat, wäre seine Förderung für 2020“, so Erich Nagl von der Steuerberatungs-Gruppe ETL. Umsätze, die Restaurants aktuell mit Außer-Haus-Verkauf machen, werden übrigens nicht von der Förderung abgerechnet und bleiben zu hundert Prozent im Unternehmen. Um die Förderung aber überhaupt zu bekommen, müssen die Unternehmer ihren Steuerberater beauftragen.

Grundsätzlich können alle Betriebe einen Antrag stellen, die direkt von der staatlich angeordneten Betriebsschließung betroffen sind. Über das bereits bekannte Antragsportal zur Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) wird auch die Beantragung dieser außerordentlichen Wirtschaftshilfe möglich sein. Damit ist die Antragstellung nur mit Unterstützung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt möglich.

Partner aus dem HORECA Scout

„Denn nur ein Steuerberater und ein Rechtsanwalt haben den Zugang zu dem Portal für die Überbrückungshilfen und können dort den Antrag einreichen, welchen der Unternehmer aber persönlich und im Original unterschreiben muss. Eine digitale Lösung haben wir dafür noch nicht, stellt Nagl fest.

Habe man noch keinen Steuerberater oder entsprechenden Rechtsanwalt, sollte man sich auf jeden Fall jemanden suchen, der die Sprache seiner Branche spricht, so der Experte weiter. Darüber hinaus werden auch Gründer, die im November 2019 noch nicht existierten und keinen Umsatz hatten, unterstützt. „Von denen wird der durchschnittliche Monatsumsatz, den sie bisher erzielt haben, herangezogen“, informiert Erich Nagl.

Fra­gen und Ant­wor­ten zur No­vem­ber­hil­fe

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels sind ebenfalls antragsberechtigt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind. Die Bundesregierung erläutert auf einer Sonderseite diese außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) anhand häufig gestellter Fragen.

Lesen Sie auch
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen?

DEHOGA: Weitere offene Fragen zu den Details

Der DEHOGA Bundesverband ist derzeit noch mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Kontakt und hat zahlreiche Fragen aus der Branche adressiert und auch konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. So wird derzeit noch u.a. geklärt:

Themen in diesem Artikel
Corona
  • die Antragsberechtigung bei verbundenen Unternehmen und sogenannten Mischbetrieben
  • die Anrechenbarkeit von bereits erhaltenen Hilfen von Bund oder Ländern, von KfW-Schnellkrediten etc.
  • eine Festlegung eines fairen Vergleichszeitraums z.B. für Existenzgründer, Betriebsnachfolger oder Betriebserweiterungen
  • das Wahlrecht für den Vergleichsmaßstab der Umsatzbetrachtung bei Restaurants: Nur 19%-Umsätze oder alle Umsätze

nastya_gepp, Pixabay
Lesen Sie auch
Management
Wachstumsschub in Hotel- und Tourismusbranche hält an

Statt Krampf mit der Kontaktrückverfolgung – es könnte so einfach sein. Förderung sichern und weiteren Lockdown verhindern.

Mehr lesen

 

PROJECT FLOORS
Ausstattung und Interieur

Neue Designboden-Kollektionen für Hotellerie und Gastronomie: Ruhe, Natürlichkeit und Funktionalität im Fokus

Wenn Gäste ein Hotel betreten, nehmen sie viel wahr – oft unbewusst. Der Boden gehört dazu. Er prägt die Atmosphäre, ohne aufdringlich zu sein. Doch welche Optik passt zu welchem Konzept? Und wie vereint man Ästhetik mit den Anforderungen des Betriebs? Zwei neue Kollektionen zeigen, wie sich aktuelle Designtrends mit den praktischen Erfordernissen der Hotellerie und Gastronomie verbinden lassen – ohne Kompromisse bei Langlebigkeit oder Pflege.

johannes86, iStockphoto
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Neue Spielregeln bei der Vergütung: Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Hotellerie und Gastronomie bedeutet

Bis Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen betreffen Betriebe jeder Größe und bringen weitreichende Änderungen im Umgang mit Gehältern. Wer sich jetzt vorbereitet, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung im Wettbewerb um Fachkräfte.

Future Payments GmbH
Finanzen und Controlling

Kartenzahlungsgebühren – Zusammensetzung und typische Fallstricke

Viele Gastronomen wissen nicht, welche Kosten ihr Kartenterminal wirklich verursacht. Gebührenmodelle sind komplex, Verträge unübersichtlich – und das Kleingedruckte kann monatlich mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten. Spätestens mit einer möglichen Kartenzahlungspflicht wird dieses Thema zum wirtschaftlichen Faktor, den kein Betrieb mehr ignorieren sollte.

EVENTMACHINE
Events und Messen

KI-Agent konfiguriert ganze Events und erhält sofortige Angebote – ohne menschliches Zutun

Was geschieht, wenn künstliche Intelligenz nicht mehr nur berät, sondern eigenständig handelt? Ein Event-Tech-Unternehmen hat einen KI-Agenten auf seinen webbasierten Konfigurator losgelassen – mit verblüffenden Ergebnissen. Die Maschine plant komplexe Veranstaltungen, erkennt Sparpotenziale und trifft Designentscheidungen wie ein erfahrener Eventmanager. Für Hotels und Locations stellt sich damit eine existenzielle Frage: Sind ihre Systeme bereit für Anfragen, die nicht von Menschen kommen?

Biohotel Eggensberger, T. Reinelt
Allgemeine Haustechnik

Risikofaktor Hotelklimatisierung – warum klassische Lösungen dem Erfolg im Weg stehen

Klimaanlagen gehören zur Standardausstattung in Hotels – doch genau diese Selbstverständlichkeit wird zum Problem. Denn während Gäste Kühlung erwarten, lehnen viele gleichzeitig die Begleiterscheinungen klassischer Systeme ab: Lärm, Zugluft, trockene Luft. Hotels investieren also in Technik, die zwar gebucht, aber kritisiert wird. Wie kann dieser Widerspruch aufgelöst werden? Und welche Alternativen bieten sich an, die nicht nur die Gästezufriedenheit steigern, sondern auch die Betriebskosten senken?

Weitere Artikel zum Thema

Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Norbert Braun, Unsplash
Nach den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, des Ukraine-Krieges und konjunktureller Entwicklungen kam die Erholung für den Tourismusmarkt schneller als erwartet: Im zweiten Quartal 2023 kehrte der globale Tourismus fast auf Vor-Covid-19-Niveau zurück. Gleichzeitig ist der Immobilientransaktionsmarkt[...]
Norbert Braun, Unsplash
ECOVIS
Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen der Corona-Beihilfen bis zum 30. Juni 2023 einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der ebenfalls bis zum 30. Juni[...]
ECOVIS
Freepik
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ München hält an Plänen für Bettensteuer fest +++ Bildungspartnerschaft zwischen 25hours Hotels und DHA +++ IT-Sicherheits- und Datenschutz in der Ausbildung +++[...]
Freepik
Freepik
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: Nachtschichtzuschläge: BAG stellt keine Unrechtmäßigkeit fest +++ Debatte durch FDP-Vorstoß: Kippt der reduzierte Mehrwertsteuersatz? +++ Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe über Durchschnitt +++ Online-Tastings mit[...]
Freepik
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.