Noch nie gab es so viele Innovationen im Food Markt. Die Kreativität der Gründer scheint grenzenlos und der Glaube von Investoren an das Potential in diesem Segment ist ungebrochen. Die meisten Food Startups beginnen ihre Produkte im Direktvertrieb anzubieten. Ein Online-Shop ist schnell aufgesetzt und der Versand schnell organisiert. Das gilt zumindest für nicht kühlpflichtige Produkte.
Doch dabei haben viele Gründer die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn was für den Endverbraucher funktionieren kann, ist für die Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung ein no go. 88% der Gastronomen lehnen laut einer Umfrage von DerProfitester eine Bestellung in einem Online-Shop ab. Über 60% geben an, ein Produkt solange nicht beziehen zu wollen, bis es bei einem ihrer gewohnten Händler verfügbar ist. Eigentlich eine gute Nachricht für den Großhandel. Umso erstaunlicher, dass es nur sehr wenige Produkte bis zu einer Listung schaffen und der Großhandel bis heute von der anhaltenden Dynamik im Food Markt überfordert scheint. Zwar haben viele Händler Programme aufgesetzt, die helfen sollen, die eigenen Prozesse an die neuen Herausforderungen anzupassen, doch die Mühlen malen langsam.
Bei vielen Händlern und Großhändlern bleibt der Einkäufer das zentrale Nadelöhr. Damit sich der ganze Listungsaufwand lohnt, müssen neue Produkte Abverkaufsziele erreichen. Nichts scheut der Einkäufer mehr, als einen Ladenhüter zu erwischen. Und wer kann schon voraussagen, ob das ajurvedische Erfrischungsgetränk den Nerv der Zeit in ganz Deutschland trifft. Hinzu kommt der Irrglaube vieler Manufakturen und Startups, eine Listung sei gleichbedeutend mit Abverkauf. Wer nicht selber für Nachfrage sorgt und Platzierungen im stationären Handel prüft, wird eine Enttäuschung erleben.
Ein Großhändler bezieht nun zum ersten Mal die Verwender neuer Produkte in die Listungsentscheidung mit ein. Dafür werden die Produkte zunächst von Gastronomen in der Praxis verkostet und die Meinungen bei der Listungsentscheidung berücksichtig. Für die Verkostung können sich alle bewerben, die im Gastgewerbe tätig sind.