Suche

Überbrückungshilfe III: Gastronomen sollten Ansprüche jetzt prüfen

Zwangsschließungen, Umsatzeinbrüche, Kurzarbeit: Die Gastronomie-Branche leidet weiterhin an den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Der WLAN- und Kommunikationsdienstleister Socialwave rät Gastronomen, die neue Überbrückungshilfe III der Bundesregierung zu prüfen. Denn: Wer Anspruch auf die Überbrückungshilfe hat, ist automatisch für den Anspruch auf Neuinvestitionen in Digitalisierung und Hygienekonzepte qualifiziert. Die Anträge werden in dem Fall zusammen gestellt und mit bis zu 100 Prozent Kostenerstattung durch den Staat gefördert.
SvetaZi | iStockphoto
Anzeige

Großes Digitalisierungspotenzial in der Gastro-Branche

„Die Ansprüche haben sich nachhaltig verändert. Das Take-Away-Geschäft hat einen beispiellosen Boom erfahren und wird auch nach der Pandemie weiterbestehen. Besitzer von Restaurants, Bistros oder Cafés sollten darauf achten, digitale Systeme zu installieren, um das Online-Reputationsmanagement und die Bestellprozesse zu kanalisieren. Auch ausgereifte Hygienekonzepte sind in Zukunft unabdingbar und können derzeit mit staatlicher Hilfe implementiert werden“, sagt Felix Schönfelder, Geschäftsführer der Socialwave GmbH.

Das Unternehmen rät Gastronomiebetrieben, umgehend die Ansprüche auf die Fördergelder zu prüfen. Nur so könnten sie laut Socialwave den wachsenden Anforderungen gerecht werden. Durch Features wie die digitale Speisekarte und die Corona-Registrierung bietet das Münchener Unternehmen aktuell selbst förderfähige Services und Leistungen für Betreiber.

„Wir waren positiv überrascht, wie viele Anfragen zum Thema Überbrückungshilfe III uns gerade erreichen”, erklärt Felix Schönfelder. Anlässlich der anhaltenden Schließungen und eingeschränkter Bewirtungsmöglichkeiten rät der Experte, besonders den Anspruch auf Fixkostenerstattung und Erstattungen für Neuinvestitionen in Digitalisierungs- und Hygienekonzepte zu eruieren, die bis zu 100 Prozent bezuschusst werden.

Überbrückungshilfe III: Betrieblicher Fixkostenzuschuss

Die in Zusammenarbeit von drei Bundesministerien beschlossene Überbrückungshilfe III soll Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen die monatlichen Fixkosten ausgleichen. Voraussetzung für die Hilfe sind Einbußen von mindestens 30 Prozent für jeden Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Die Staffelung des Zuschusses sieht in diesem Fall eine Erstattung der förderfähigen Fixkosten bis 40 Prozent vor. Bei Einbußen von 50 bis 70 Prozent ist ein Kostenausgleich bis 60 Prozent festgesetzt. Wer einen Verlust von mehr als 70 Prozent vorzuweisen hat, erhält eine Erstattung bis 100 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dient der jeweilige Vergleichsmonat aus dem Jahr 2019. Der maximale Zahlbetrag liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Monat.

Anträge für den Zuschuss müssen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer erfolgen. Aktuell kann der Zuschuss, unabhängig von früheren in Anspruch genommenen Hilfen, bis zum 31. August 2021 beantragt werden.

Zur Webseite des Herstellers

Weitere Artikel zum Thema

djile, shutterstock.com
Die Gastronomie verändert sich genauso wie viele andere Wirtschaftszweige rasant. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten sich einzelne Betriebe intensiv mit dem Thema Digitalisierung auseinandersetzen. Damit gehen sie nicht nur mit der Zeit, sie können auch[...]
AND-ONE | iStockphoto.com
Die Versorgung eines kompletten Hotels mit Gäste-WLAN erfordert eine genaue Planung. Stabilität und Netzwerksicherheit sollten von Spezialisten konzeptioniert und installiert werden konzipiert werden.[...]
PeopleImages - iStockphoto.com
Stapel von eingehenden Rechnungen, Ordnerwände mit abgehefteter Buchhaltung – das kennt jeder aus dem betrieblichen Alltag. Das digitale Back-Office-System „Bomito“, eines Partners des DEHOGA Nordrhein, bietet hier eine zukunftsfähige Lösung. [...]
Keine Bildrechte?
Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten geäußert, die durch die Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) entstehen, um vorhandene Kassen manipulationssicher zu machen.[...]
SALOMON FoodWorld®
Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht länger eine fiktive Technologie aus Science-Fiction-Filmen; sie hat Einzug in die Gastronomie gehalten und verändert damit die Art und Weise, wie Restaurants operieren. SALOMON FoodWorld® hat dazu einen Leitfaden entwickelt,[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.