Suche

Darf der Arbeitgeber mir vorschreiben, wohin ich in den Urlaub fahre?

Nachdem die Corona-Einschränkungen gelockert und Urlaubsreisen wieder möglich sind, planen viele Arbeitnehmer auch kurzfristig Urlaub. Grundsätzlich liegen die Ausgestaltung des Urlaubs und die Wahl des Urlaubsortes alleine in der Privatsphäre des Arbeitnehmers. Aber wie immer in Zeiten von Corona ist der Infektionsschutz entsprechend zu berücksichtigen. Denn sonst droht der Verlust des Entschädigungsanspruchs. Ansgar F. Dittmar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Hintergründe.
Ansgar F. Dittmar

Folgender Beispielfall: Der Arbeitnehmer möchte in ein Land reisen, für das es bislang noch immer eine Reisewarnung gibt. Er  muss daher damit rechnen, dass er nach Rückkehr in Quarantäne muss. Sein Arbeitgeber hat ihn nun gebeten, dass der Arbeitnehmer sich doch besser ein anderes Urlaubsziel aussuchen soll. Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer den Urlaubsort vorschreiben?

Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers: Infektionsschutz beachten

Ein Arbeitnehmer hat gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf sein volles Gehalt als Entschädigung, wenn eine Quarantäne angeordnet wird. Der Entschädigungsanspruch erfolgt gegenüber der Behörde, die die Quarantäne anordnet. § 56 IfSG schreibt aber sehr kryptisch folgendes:

Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

Dieser Passus muss so verstanden werden, dass jemand, der selbstverschuldet durch sein Verhalten die Anordnung der Quarantäne auslöst, einen möglichen Entschädigungsanspruch verliert. Das ist vom Rechtsgedanken her vergleichbar mit § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, bei der auch bei einer Erkrankung, die aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers entstanden ist, kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.

Selbstverschuldete Quarantäne führt zum Verlust des Entschädigungsanspruchs

Im Ergebnis bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer, der sehenden Auges bewusst eine Urlaubsreise antritt, wissend, dass er im Anschluss eine Quarantänemaßnahme zu erwarten hat mit seinem Anspruch auf Lohnzahlung (bzw. dessen Entschädigungsanspruch) spielt.

Achtung: Vor Urlaubsantritt Reisewarnungen prüfen

In der Beratung kann nur dringend geraten werden, diese Fragen vor Urlaubsantritt genau zu prüfen. Andernfalls könnte das bedeuten, dass zum teuren Urlaub auch noch das fehlende Gehalt für den Zeitraum der Quarantäne kommt.

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht in Zeiten von Corona haben, dann nehmen Sie Kontakt auf mit Rechtsanwalt Ansgar F. Dittmar: Kanzlei  BERNZEN SONNTAG, Tel.: +49 (0) 69-2097378-0, frankfurt@msbh.de.

Weitere Artikel zum Thema

Kostenloser Download DSGVO-konformer Meldeschennaobim, Pixabay | IHA
Das Ausfüllen des Meldescheines beim Hotel-Check-in ist einer der Momente, dem Hoteliers im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) große Beachtung schenken und die bisherige Praxis einer Überprüfung unterziehen sollten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat jetzt einen[...]
#helpinghotels stellt Hotelbetten für Risikopatienten zur VerfügungRhema Kallianpur | Unsplash
Die Corona Pandemie hat die ganze Welt fest im Griff. Länderübergreifend befindet sich die Menschheit in einer noch nie dagewesenen Ausnahmesituation durch COVID-19. Doch neben Angst und Panik herrschen Solidarität und tolle Ideen und Hilfsaktionen[...]
Gerd Altmann | Pixabay
Mit der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer sind am 1. Juli erste Teile des Konjunkturpakets der Bundesregierung zur Abmilderung der Corona-Folgen für die Wirtschaft in Kraft getreten. Der Leaders Club sieht die Maßnahmen insgesamt kritisch und[...]
Johannes Höfer
Zur Unterstützung der Wiederbelebung von öffentlichem Leben und der Wirtschaft hat die Bundesregierung auch eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen. Zuvor wurde der für die Gastronomie der Steuersatz für Speisen von 19 % auf 7 %[...]
sesame | iStockphoto
Staatshaftungsansprüche von Hoteliers und Gastronomen wegen des coronabedingten Lockdowns haben gute Erfolgsaussichten - trotz einer Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 9. Juli 2020. Rechtsanwalt Stefan Fenzel sowie Rechtsanwalt Harald Nickel ordnen das Urteil ein. Sie[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.