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Mindestlohn steigt – 450,-Euro-Grenze für Minijobs bleibt

Der Mindestlohn wird im kommenden Jahr steigen, doch nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums soll die Grenze für Minijobs bei 450 Euro im Monat bleiben. Eine weitere Anhebung sei nicht vorgesehen und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags, hieß es Mitte der Woche aus dem SPD-geführten Ministerium.
450-Euro-Grenze für Mini-Jobs soll angehoben werden.andresr | iStock
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Der Ministeriums-Aussage ging eine Forderung des DEHOGA Bundesverbandes voraus, der gefordert hatte, die Grenze bei Mini-Jobs anzuheben. „Die Anhebung der 450-Euro-Grenze ist längst überfällig. Seit Einführung des Mindestlohns verschärft die Verdienstgrenze die ohnehin bestehende Personalknappheit im Hotel- und Gastgewerbe“, erklärte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Die Grenze sollte an die Lohnentwicklung gekoppelt werden und jährlich automatisch mitwachsen.“

Unterstützung erhielt der DEHOGA von Seiten der Union. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, sprach sich für die automatische Anhebung aus: „Was für den Mindestlohn gilt, muss für den Minijob recht und billig sein.“ Auch im Wahlprogramm der CDU/CSU stand bereits: „Geringfügig Beschäftigte sollen an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Wir realisieren den mitwachsenden Minijob.“

Der DEHOGA wird sich weiterhin für eine Anhebung der Grenze einsetzen, denn die letzte Anpassung liegt bereits fünf Jahre zurück und seitdem hat sich durch die Einführung des Mindestlohnes vieles verändert. Der DEHOGA verweist auch darauf, dass gerade das Gastgewerbe mit seinem überdurchschnittlichen Wachstum an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zeige, dass die Minijobs sich darauf nicht wie häufig behauptet negativ auswirken, sondern zur Schaffung und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beitragen.

Ist eine Erhöhung der Grenze für Minijobs nötig?

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