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DEHOGA fordert schnelle Klarheit bei der Zertifizierung von Kassensystemen

Das Bundesministerium der Finanzen hat erste Entwürfe zu den beiden für die Branche relevanten Themen Einzelaufzeichnungspflicht und Kassennachschau vorgelegt. In einer aktuellen Stellungnahme hat der DEHOGA Änderungs- und Klärungsbedarf dargelegt, da die Entwürfe eine Reihe von Fragen aufwerfen.

Manipulationssichere Kassenshironosov | iStockphotoshironosov | iStockphoto

Von den Neuregelungen zum Schutz vor Manipulationen bei Kassensystemen, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten, sind Gastronomen und Hoteliers in besonderem Maße betroffen. Ab dann dürfen nur noch Kassen verwendet werden, die manipulationssicher sind. Nach dem 25. November 2010 angeschaffte, nicht manipulationssichere Kassen dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden. Die neuen Regeln bedeuten für viele Unternehmer der Branche Neuanschaffungen, sie haben Anspruch auf Planungs- und Investitionssicherheit. In diesem Sinne fordert der DEHOGA, dass möglichst schnell Klarheit hinsichtlich der anstehenden Zertifizierung solcher Systeme herrscht. Es müsse schnell festgelegt werden, welche Sicherheitsmodule die Kassenhersteller einbauen müssen, damit die Unternehmer, die bald eine neue Kasse kaufen (müssen), bereits eine Kasse mit zertifizierter Sicherheitslösung kaufen können.

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Quelle: DEHOGA compact

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