Suche
Anzeige

TSE-Nachrüstung der Kasse: Was ist bei der Steuer zu beachten?

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten geäußert, die durch die Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) entstehen, um vorhandene Kassen manipulationssicher zu machen.
Keine Bildrechte?

Ursprünglich sollten ab Januar 2020 elektronische Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Diese Frist wurde erst bis September verlängert – und mittlerweile zeigen fast alle Finanzbehörden der Länder unter ein paar Bedingungen sogar bis Ende März 2021 Nachsicht.

Jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium zu der Frage geäußert, wie die Kosten der TSE-Implementierung steuerrechtlich zu behandeln sind.

Aktivierung oder Sofortabzug der Aufwendungen?

Sofern eine TSE aus einem USB-Stick, einer Speicherkarte oder Ähnlichem besteht, handelt es sich um ein selbstständiges Wirtschaftsgut, das aber nicht selbstständig nutzbar ist. Die Anschaffungskosten sind daher grundsätzlich zu aktivieren und über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben.

Wenn eine TSE direkt als Hardware fest in eine Kasse eingebaut wird, handelt es sich nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen sind nachträgliche Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes, in das die TSE eingebaut wurde und sind deshalb über dessen restliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Die Aufwendungen für die Implementierung der TSE sind Anschaffungsnebenkosten der TSE.

Laufende Entgelte, die für sog. Cloud-Lösungen zu entrichten sind, sind regelmäßig sofort als Betriebsausgaben abziehbar.

Kassensystem Finder

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Kassensystem Finder starten

Vereinfachungsregelung ermöglicht Sofortabzug

Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Download: Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 21.08.2020

Weitere Artikel zum Thema

EVO Payments International GmbH
In der heutigen modernen Gastronomie sind vor allem Effizienz, Schnelligkeit und Kundenzufriedenheit gefragt. Traditionelle Zahlungsmethoden stoßen dabei jedoch zunehmend an ihre Grenzen, während mobile Bezahllösungen einen modernen, flexiblen und sicheren Ansatz bieten. Diese digitalen Innovationen[...]
Moyo Studio | iStockphoto
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), deren Übergangsfrist zum 30. September offiziell ausläuft. Danach benötigen alle elektronischen Kassensysteme unter anderem eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). SumUp, einer der weltweit führenden Finanztechnologie-Anbieter, stellt[...]
Mobile Payment wird in Zukunft die Bargeldzahlung verdrängen.Gastronovi
Das bargeldlose Bezahlen ist bereits seit vielen Jahrzehnten üblich. In Supermärkten, an der Tankstelle, in Hotels und in Boutiquen ist es seit Langem möglich, mit der Kredit- oder der Debitkarte zu bezahlen. Auch in Bars[...]
valentinrussanov - iStockphoto.com
Mit einem digitalen Kassensystem lassen sich die Abläufe in der Außengastronmie selbst an den sonnigsten Tagen bei hohem Andrang effizient und geordnet gestalten. Auch hierbei ist es sinnvoll, die Kellner mit kleinen Handrechnern auszustatten, um[...]
alvarez -iStockphoto.com
Bei Cafés und Bistros handelt es sich mehrheitlich um kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen. Das macht es schwierig, größere Investitionen vorzunehmen. Wenn die Anschaffung eines neuen Kassensystems ansteht, spielt dieser Faktor daher eine sehr wichtige[...]