Suche

Wie Corona-Hilfen zum gefährlichen Bumerang für Betriebe werden

Björn Grimm ist langjähriger Berater und Trainer für die Hotellerie und Gastronomie. Er warnt vor der Problematik, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Fördermittel offensichtlich nicht aufeinander abgestimmt sind. Dies bedeutet konkret, dass Betriebe aufgrund von Beihilferichtlinien durch die Inanspruchnahme von KfW-Krediten den Anspruch auf weitere Hilfsmittel verwirken könnten. Hier wiegen sich viele Betriebe in falschen Sicherheiten, wie ein konkretes Beispiel zeige.

Grimm ConsultingGrimm Consulting

Grimm Consulting betreut aktuell zahlreiche Hotel- und Gastronomiebetriebe, welche mehrheitlich mittelstandsgeprägt sind. Im vorliegenden Beispiel handelt es sich um ein Hotel mit starker gastronomischer Ausprägung. Vorhanden sind 65 Zimmereinheiten, Gastronomie, Wellnessbereich und Saalbetrieb. Beschäftigt sind ca. 70 MitarbeiterInnen. Der Betrieb unterliegt starken saisonalen Schwankungen und ist arg bemüht, die Liquidität für die kommenden Wintermonate sicherzustellen.

In Anspruch genommen und zur Auszahlung gekommen ist hier ein KfW-Darlehen über 800.000 EUR bei einer 10-jährigen Laufzeit. Weiter wurde Überbrückungshilfe von gut 150.000 EUR erwirkt, welche jetzt ggfs. zurückbezahlt werden müssten, da das KFW-Darlehen einerseits mit einem 100%igen Beihilfewert versehen wird und anderseits durch unglückliche Ausgestaltung unter die gleiche Beihilferegelung wie die Überbrückungshilfe I fällt. Dadurch können auch etwaige weitere Förderungen nicht in Anspruch genommen werden. Die beteiligte Hausbank, die im Auftrag der KfW handelt, ist genauso überrascht, ob dieser Umstände.

Unternehmen könnten aufgrund der hochkomplexen und nicht eindeutigen Beihilferegelungen in die Situation kommen, dass Überbrückungshilfe und KfW-Unternehmerkredit unter die gleiche Beihilferegelung fallen und daher je nach Ausgestaltung Beihilfehöchstgrenzen überschritten werden, mit der Folge, dass trotz Hilfs- und Förderbedürftigkeit Gelder zurückgezahlt werden müssen. Im vorliegenden Fall war schlussendlich allein die Laufzeit (>6 Jahre) des KfW-Unternehmerkredits ausschlaggebend dafür, dass man Beihilfegrenzen überschritten haben könnte. Hätte man sich für eine andere Laufzeit (<6 Jahre) entschieden, würde man sämtliche Beihilfegrenzen einhalten. Die Konsequenz dieser Entscheidung war aber selbst für versierte Unternehmer nicht erkennbar, da dies in den Verträgen und Merkblättern nur im Kleingedruckten und nur nach aufwändiger Recherche zu erkennen ist.

Partner aus dem HORECA Scout

Der Darlehensvertrag war dazu nicht eindeutig, die Beihilfewertberechnung des Förderkredits ist nicht nachvollziehbar und die zeitliche Überschneidung der Beantragung und Bewilligung von verschiedenen Förderinstrumenten machte eine beihilferechtliche Einordnung für ein Unternehmen (zumal in einer Situation existenzieller Krise) mehr als herausfordernd. Unterstützende Hinweise dazu seitens der Hausbank oder der KfW erfolgten nicht. Nunmehr ist das Unternehmen in einer Situation, wo es trotz Hilfsbedürftigkeit erhaltene Förderungen zurückzahlen muss und ggfs. weitere Hilfen, wie die Überbrückungshilfe für die Monate Oktober bis Dezember nicht in Anspruch nehmen kann. Dies kann existenzgefährdend werden. Hier bestehe Handlungsbedarf, so Grimm, da die Programme nicht aufeinander abgestimmt zu sein scheinen.

Über den Autor:
Björn Grimm ist der Inhaber der Grimm Consulting, seit nunmehr 20 Jahren als Berater und Trainer in der Hotellerie und Gastronomie unterwegs und hat zwischenzeitlich mit seinem
Team mehr als 2.000 Betriebe beraten dürfen. Der Dipl. Touristikmanager, Hotelbetriebswirt und Hotelmeister verfügt über einen großen Erfahrungsschatz, den er den Mandanten und Teilnehmern in Beratungen, Seminaren und Vorträgen in humorvoller, ehrlicher eindrucksvoller Art weitergibt. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit zählt die betriebswirtschaftliche und operative Beratung von Mittelstandsbetrieben. Mehr Informationen unter: www.grimm-consulting.com / grimm@gastronomieberatung.de

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceSteuernNachhaltigkeit und UmweltschutzMobilität und Logistik
Neue Vorgaben, Förderungen und technische Standards: Das ändert sich 2026 bei der Elektromobilität
nastya_gepp, Pixabay

Statt Krampf mit der Kontaktrückverfolgung – es könnte so einfach sein. Förderung sichern und weiteren Lockdown verhindern.

Mehr lesen

Themen in diesem Artikel
CoronaFörderung

 

Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

CHUTTERSNAP, Unsplash
Deutschland- und europaweit treten 2026 zahlreiche neue Regelungen, Förderprogramme und technische Anforderungen in Kraft, die den Mobilitätssektor nachhaltig prägen werden. Das auf Elektromobilität spezialisierte Beratungsunternehmen M3E gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und[...]
CHUTTERSNAP, Unsplash
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Norbert Braun, Unsplash
Nach den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, des Ukraine-Krieges und konjunktureller Entwicklungen kam die Erholung für den Tourismusmarkt schneller als erwartet: Im zweiten Quartal 2023 kehrte der globale Tourismus fast auf Vor-Covid-19-Niveau zurück. Gleichzeitig ist der Immobilientransaktionsmarkt[...]
Norbert Braun, Unsplash
ECOVIS
Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen der Corona-Beihilfen bis zum 30. Juni 2023 einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der ebenfalls bis zum 30. Juni[...]
ECOVIS
Freepik
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ München hält an Plänen für Bettensteuer fest +++ Bildungspartnerschaft zwischen 25hours Hotels und DHA +++ IT-Sicherheits- und Datenschutz in der Ausbildung +++[...]
Freepik
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.