Unter anderem enthält die Corona-ArbSchV – auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und zusätzlich zum HACCP-Konzept – die Verpflichtung, in einem „betrieblichen Hygienekonzept“ die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen.
Als Handlungshilfe zur Umsetzung dieser Verpflichtung hat die Berufsgenossenschaft BGN den hier verlinkten Leitfaden entwickelt, wie gastgewerbliche Betriebe dies umsetzen und dokumentieren können. Der Leitfaden enthält inhaltlich nichts Neues, will den Betrieben jedoch auf einfache Art und Weise vermitteln, welche Voraussetzungen mit Blick auf den Arbeitsschutz für eine Wiedereröffnung zu erfüllen sind und was im laufenden Geschäftsbetrieb zu beachten ist. Wie immer sind zusätzliche Anforderungen durch die Corona-Rechtsverordnungen der Bundesländer zusätzlich zu beachten und einzuhalten.
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