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Ein Siegel für den Infektionsschutz

Unternehmen und Institutionen sind aufgefordert, die gesetzlich festgelegten Arbeitsschutzstandards COVID 19 umzusetzen, um ihren Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen. Betriebe, die bei der dazu notwendigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Hilfe der B·A·D-Fachkräfte für Arbeitssicherheit und -Arbeitsmediziner in Anspruch nehmen, erhalten das B·A·D-Siegel Arbeitsschutzstandard COVID 19.

Ein Siegel für den Hygiene-StandardDavid Emrich, Unsplash

Die Betriebe dokumentieren mit dem B·A·D-Siegel Arbeitsschutzstandard COVID 19, die notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen ergriffen zu haben, um Beschäftigte und Kunden bestmöglich vor der Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. „Für die Betriebe ist es eine große Herausforderung, die Vorgaben in die Arbeitsabläufe zu integrieren.“ sagt Michael Kasper, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Leiter des B·A·D-Clusters Ulm.

Ulrike Schubert, Geschäftsführerin des Mediendienstleisters für Synchronisation und Untertitelung VSI in Berlin: „Für uns ist es wichtig, den Geschäftsbetrieb sicherzustellen und alles dafür zu tun, dass unser Team – egal ob festangestellt oder freiberuflich tätig – gesund bleibt und sich sicher bei der Arbeit fühlt. Hier zahlt sich die Betreuung aus einer Hand aus. Das Covid 19-Siegel, mit dem wir unsere Maßnahmen nach außen dokumentieren können, hilft uns dabei.“ 

Dabei erfolgte die Beratung persönlich durch B·A·D-Experten. Marcel Letz, Fachkraft für Arbeitssicherheit im B·A·D-Gesundheitszentrum Berlin-Wilmersdorf, ist überzeugt: „Durch die Kombination von konkreter Hilfe vor Ort und neuen digitalen Angeboten und Infopaketen wie Webinaren, Podcasts sowie Hotlines findet jeder Kunde die passende Lösung für sein Unternehmen in der Corona-Krise.“

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