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Hospitality Update: Überbrückungshilfe endet, Ölkrise & Hotspot-Chaos im Gastgewerbe beginnen

In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ Fritten-Krise – Pommes fliegen von der Karte +++ Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März +++ Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV nun möglich +++ Gästezufriedenheit leicht gesunken +++ Maskenpflicht entfällt in fast allen Bundesländern +++ 59 Mrd. Euro Verlust in den Destinationen in Deutschland +++ 14 Finalisten des INTERNORGA Zukunftspreises 2022 +++

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Fritten-Krise – Pommes fliegen von der Karte: immer mehr Gastro-Betriebe in Deutschland nehmen Pommes aufgrund des Ukraine-Krieges von der Karte. Denn: das Speiseöl wird knapp, auch Gastronomen stehen so auch bei Großhändlern vor leeren Regalen. Auch nach Ansicht des DEHOGA sind das keine Einzelfälle. Abhilfe könnte eine verbeserte Wiederaufbereitung von Speiseöl verschaffen.  > Bericht auf n-tv.de

Maskenpflicht entfällt in fast allen Bundesländern: ab Samstag (03. April 2022) entfällt in den meisten Bundesländern die Maskenpflicht im Gastgewerbe, ebenso wird es keine generelle 2G oder 3G-Zugangsregelung geben. Theoretisch könnten die Bundesländer an diesen Regelungen dennoch festhalten und ihr gesamtes Bundesland zu einem Corona-Hotspot erklären, die  Mehrheit der Bundesländer plant dies dennoch nicht. Leider entsteht so wieder ein neuer „Hotspot-Flickenteppich“ Auf tagesschau.de finden Sie einen Überblick.

59 Mrd. Euro Verlust in den Destinationen in Deutschland durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2021: Nach aktuellen Berechnungen der Tourismusberatung dwif im Rahmen des dwif-Corona-Kompass beläuft sich der Umsatzausfall in den Destinationen in Deutschland für den Zeitraum Januar bis Dezember 2021 auf 58,9 Mrd. Euro. Der Übernachtungstourismus (Umsatzausfall 31,7 Mrd. Euro) ist davon etwas stärker betroffen als der Tagestourismus (27,2 Mrd. Euro). Die aktuellen Ergebnisse wurden am 29. März 2022 im Rahmen der Online-Reihe „dwif-Impulse“ von Karsten Heinsohn und Moritz Sporer vom dwif präsentiert. > zu den Ergebnissen

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14 Finalisten des INTERNORGA Zukunftspreises 2022: Für junge wie etablierte Unternehmen mit zukunfsträchtigen Ideen ist der INTERNORGA Zukunftspreis eine heiß begehrte Auszeichnung. Zahlreiche Bewerbungen gingen in diesem Jahr für den renommierten Branchen-Preis ein, aus denen die hochkarätig besetzte Jury 14 Finalisten ausgewählt hat. Die nominierten Konzepte zeichnen sich durch eine besonders innovative Nachhaltigkeitsstrategie, hohe Effizienz sowie verantwortungsvolles und zukunftsorientiertes Handeln aus. Die Sieger in den Kategorien ‚Nahrungsmittel & Getränke‘, ‚Technik & Ausstattung‘ sowie ‚Gastronomie & Hotellerie‘ werden am Vorabend der INTERNORGA, am 29. April 2022, in einem festlichen Rahmen in der Handelskammer Hamburg geehrt. > Übersicht der 14 Finalisten

Destinations-Ranking 2022 – Gästezufriedenheit leicht gesunken: Die Corona-Pandemie hat auch 2021 das Reisen in Deutschland beeinflusst. Die Gästezufriedenheit ist im Gegensatz zum Vorjahr jedoch nur leicht gesunken, wie das aktuelle dwif & TrustYou Destinations-Ranking 2022 der über 140 deutschen Regionen zeigt. Bayern darf sich weiterhin über die zufriedensten Gäste und damit Platz 1 im Bundesländerranking freuen. Die Analysen zeigen zudem: Die Betriebe haben umfassende und funktionierende Hygienekonzepte erarbeitet, was sich in einem deutlich verbesserten Covid Score widerspiegelt. Alle Details, u.a. auch wer „Deutscher Meister Gästezufriedenheit“ in der Kategorie Service ist, liefert das aktuelle dwif & TrustYou Destinations-Ranking 2022 

Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März, Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV nun möglich: Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet heute am 31. März 2022. Ab sofort sind Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV möglich. Auf diese Fristen weist der DEHOGA Bundesverband hin. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu einige Informationen rund um die Überbrückungshilfe und sonstige Coronahilfen zusammengestellt, auf die der DEHOGA nun hinweist:

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  • Überbrückungshilfen: Es sei daran erinnert, dass die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus zum 31. März 2022 ausläuft (Erst- und materielle Änderungsanträge). Die registrierten prüfenden Dritten wurden informiert.
    • Bei der Überbrückungshilfe IV können jetzt Änderungsanträge gestellt werden. > zur Anleitung
    • Anfang April wird die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV starten. Das wird, wie schon bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus, über Änderungsanträge erfolgen, d.h. Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März gestellt haben, können über den Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen sofern ihre coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Zu beachten ist, dass nur Erstantragsteller auf Überbrückungshilfe IV Abschlagszahlungen erhalten.
    • Der Betatest der Schlussabrechnung ist erfolgreich angelaufen. Die Einreichung der Schlussabrechnungen wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2022 möglich sein. Ziel ist es, bis Mitte Mai die Antragstellung für die Schlussabrechnung für alle prüfenden Dritten zu starten und anschließend die Bearbeitung im Fachverfahren zu ermöglichen.
    • Damit Unternehmen, die über prüfende Dritte Anträge gestellt haben, auch in der Schlussabrechnungsphase auf dem Laufenden bleiben können, wird ein Informationsportal „Meine Überbrückungshilfe“ eingerichtet mit Übersichten zu den Anträgen, Verfahrensständen etc.. Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfeanträge gestellt haben und Interesse an einer Teilnahme an der Testung des Portals haben, können sich direkt melden bei jan.giesau@init.de (Stichwort: „Teilnahme Betatest Infoportal“). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt unbürokratisch im Windhundverfahren bis genug Teilnehmer vorhanden sind. Das Informationsportal wird voraussichtlich zeitnah mit der Schlussabrechnung an den Start gehen.
  • Neustarthilfen:
    • Die Neustarthilfe Plus (beide Förderzeiträume) läuft ebenfalls zum 31. März 2022 aus (Erst- und materielle Änderungsanträge).
    • Ab Mitte April können Erstanträge auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Achtung: hier ist das Verfahren anders als bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV, bei der für das 2. Quartal 2022 kein Erstantrag, sondern ein Änderungsantrag gestellt werden muss.
    • Auf der Überbrückungshilfesite gibt es jetzt einen Direkteinstieg für Direktantragsteller: Darüber gelangen Sie auch zum neuen Antragspostfach.
    • Die Rücklaufquote zu den Endabrechnungen Neustarthilfe ist recht hoch (90 %). Nur ein Viertel der Antragsteller muss einen Teil des Vorschusses zurückzahlen. Bei Nicht-Einreichen der Endabrechnung muss der Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden. Ab Ende März bis Ende Juni können Direktantragsteller, deren Hilfe bereits bewilligt wurde, eine Endabrechnungen für die Neustarthilfe Plus einreichen.
    • Zur Übersicht aller Maßnahmen mit Änderungen bei den steuerlichen Maßnahmen, Kurzarbeitergeld, erweiterter Grundsicherung und Härtefallhilfen. Die nächste Aktualisierung erfolgt Anfang April.
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