In einem Statement äußert sich Sandra Warden, Geschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, zu dem Thema und macht die Position des Verbandes klar: „Wenn die Vorschläge des Ausschusses zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gegen natürliche UV-Strahlung tatsächlich vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil so verordnet würden, käme auf Betriebe mit Außengastronomie das nächste Bürokratiemonster zu. Das muss unbedingt verhindert werden!
Denn jeder Betrieb, dessen Mitarbeiter in den Sommermonaten tagsüber der Sonne ausgesetzt sind, müsste aufwendig erfassen, wie intensiv die Bestrahlung ist und wie lange sie dauert. Da die Servicemitarbeiter in Biergärten und Terrassencafés typischerweise zwischen draußen und drinnen, Sonne und Schatten (z.B. unter Sonnendächern oder Schirmen) wechseln, ginge das de facto nur mit der Stoppuhr in der Hand.
Falls Mitarbeiter – was in der Gastronomie nur sehr selten der Fall sein dürfte – in den Bereich der Pflichtvorsorge fallen, dürften sie ohne vorherige Beratung durch einen Arbeitsmediziner überhaupt nicht eingesetzt werden. Das ist Wahnsinn, denn Arbeitsmediziner sind in Deutschland Mangelware und für kleine Einsätze insbesondere in ländlichen Regionen sehr teuer und kaum zu bekommen. Das muss das Bundesarbeitsministerium jetzt reflektieren. Schließlich hat nicht nur die Gastronomie diese Bedenken geäußert, sondern in noch viel größerem Maße Branchen wie Bau und Landwirtschaft, mit denen der DEHOGA natürlich in engem Kontakt steht.“
Eine Antwort von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil liegt noch nicht vor.