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Flotte voraus

Fuhrpark, Fahrzeugflotte – wohlklingende Begrifflichkeiten, doch ab wie vielen betrieblich genutzten Fahrzeugen gelten diese Bezeichnungen und welche Vor- und Nachteile können sich für den Hotelier ergeben?
Fuhrpark, Fahrzeugflotte – wohlklingende Begrifflichkeiten, doch ab wie vielen betrieblich genutzten Fahrzeugen gelten diese Bezeichnungen?hedgehog94 - iStockphoto.com
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Grundsätzlich können schon zwei Fahrzeuge als Fuhrpark bezeichnet werden. Nach oben gibt es kaum Grenzen, manche Betriebe verwalten mit professionellem Flottenmanagement mehrere hundert Autos für ihre Mitarbeiter.

Ausgangspunkt für den Hotelier sollten die Bedürfnisse seiner Gäste sein. Diese werden sicher je nach Hotelklassifizierung, Lage und Größe divergieren, im Endeffekt können Sie jedoch mit ein paar Fragen eine konkrete Einschätzung Ihrer Ansprüche an potenzielle Fahrzeuge definieren:

  • Gibt es Mitarbeiter, die eigene Fahrzeuge benötigen, z. B. die Küche für den täglichen Einkauf oder auch der Hotelmanager, ggf. als Prämie?
  • Wie oft wird von Gästen ein Shuttle-Service zu einem Bahnhof oder Flughafen gewünscht? Wie weit sind diese Anlaufpunkte entfernt?
  • Haben meine Gäste das Bedürfnis, während ihres Aufenthalts selbst Hand ans Steuer zu legen?
  • Welche Alters- und Familienstruktur haben meine Gäste? Sollte eher ein Kleinbus, ein Van oder auch ein flotter Zweisitzer Sinn machen und meine Gäste zu einer Spritztour verführen?
  • Macht es Sinn, in einer landschaftlich attraktiven Umgebung auch über den Verleih von E-Bikes nachzudenken?

Die Antworten auf diese Fragen zeigen, wie der Fuhrpark aufgebaut werden sollte. Nahezu alle Hersteller bieten Fullservice-Leasingverträge für das persönliche Flottenmanagement an. So bleibt alles in einer Hand und Sie können sich extra Vorteile sichern. Ford bietet zum Beispiel in ausgewiesenen Gewerbewochen Top-Finanzierungsangebote sowie einen Gewerbebonus. Hier sind außerdem Wartungs- und Verschleißkosten inklusive. 

Kauf oder Leasing?

Eine Frage, die sich bei jeder Neuanschaffung zu stellen lohnt. Der grundsätzliche Unterschied besteht darin, dass beim Abschluss eines Leasingvertrages kein Unternehmenskapital gebunden wird. So können gerade kleinere Betriebe ihre Liquidität erhöhen, Ressourcen für andere Investitionen frei halten und sich Zinsvorteile sichern. Ein weiterer Vorteil des Leasings besteht darin, dass gemietete Fahrzeuge nicht in der Unternehmensbilanz aufgeführt werden müssen, da der juristische Eigentümer während der Vertragslaufzeit die Leasinggesellschaft bleibt. Daraus ergibt sich ein direkter Vorteil für die Eigenkapitalquote des Unternehmers.

Achtung: Ausnahmen gelten bei Bilanzierung nach IRFS (International Financial Reporting Standards) bzw. US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles). Nicht zu vergessen, dass Leasingraten als Betriebsausgaben sofort steuerlich absetzbar sind.

Wer nun in seinem Fuhrpark schon seit Jahren gekaufte Fahrzeuge sein Eigentum nennt, wird sicher nicht sofort vollständig auf Leasingverträge umsteigen können und wollen. Doch wenn die nächste Anschaffung fällig wird, sollte das Gespräch mit einer Leasinggesellschaft oben auf der To-do-Liste stehen.

Versicherungen

Wenn Sie mehrere Fahrzeuge über Ihren Betrieb laufen lassen, lohnt sich der Vergleich bei den Versicherungen besonders. Je nachdem, welchen Anbieter Sie wählen, gibt es schon ab zwei Fahrzeugen einen vergünstigten Flottentarif. Bei anderen Versicherungen gilt dieser erst ab fünf Wagen, wird in der Gesamtsumme aber pro Fahrzeug günstiger. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter auf jeden Fall.

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