Suche

Darf der Krankgeschriebene früher wiederkommen oder nicht?

Wie geht man als Unternehmer mit einem Mitarbeiter um, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat, aber trotzdem arbeiten möchte?

Der „gelbe Schein“, den ein Mitarbeiter vorlegt, ist bei Arbeitgebern ähnlich beliebt wie Rückenschmerzen oder eine Steuerprüfung. Eine Krankmeldung zieht häufig einiges an Organisation und Improvisation nach sich, auf die man gerne verzichten könnte.

Es gibt allerdings den – wenn auch seltenen Fall -, dass ein Mitarbeiter vor Ablauf der angenommenen Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten möchte. Was dann? Es kursieren teils sonderliche Annahmen, vor allen Dingen im Internet, dass man sich erst „durch den Arzt gesundschreiben lassen müsse“ oder man ansonsten nicht versichert sei.

(Foto: © Alexander Raths – fotolia.com)

Partner aus dem HORECA Scout

Dies ist ziemlicher Unsinn, der sich durch Lektüre des Vordrucks „Gelber Schein“ schnell entlarven lässt. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lautet der relevante Passus, aus dem die Antwort hergeleitet werden kann „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“.

Das bedeutet, dass die Krankheitsmeldung eine Art Prognoseentscheidung des ausstellenden Arztes ist. Es ist aber kein Arbeitsverbot. Der Arzt nimmt aufgrund der Untersuchung an, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich so und so lange arbeitsunfähig sein wird. Da aber selbst Ärzte nicht immer wissen, was morgen sein wird und wie sich Krankheiten entwickeln, eröffnet die „Voraussichtlichkeit“ einen gewissen Spielraum für einen früheren Wiedereinstieg. Versicherungsrechtlich ist das unproblematisch. Es gibt auch keine Hinweis- oder Anfragepflicht bei Krankenkassen oder Ärzten – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.

Was bedeutet das für die Praxis? Fälle, in denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter früher als „voraussichtlich“ wieder am Arbeitsplatz erscheinen und von sich aus arbeiten wollen, dürften die Ausnahmen bleiben. Wenn der krankgeschriebene Mitarbeiter aber aus freien Stücken trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten möchte, darf er dies tun. Die Betonung liegt darauf, dass der Arbeitnehmer auf die Idee kommt, vorzeitig wieder zu arbeiten, und nicht der Arbeitgeber. Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber auf die Entscheidung Einfluss genommen hat, könnte der Schuss dann nach hinten losgehen, wenn es in dieser Zeit zu einem Arbeitsunfall und damit Versicherungsfall kommen sollte.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileSteuernSoftware und SystemeMarketing
Mehr Prüfungen, mehr Überblick: Warum 2026 zur Chance für Gastronomie und Hotellerie wird

Zum guten Schluss: Nach der Wiederaufnahme der Arbeit muss selbstverständlich Gehalt gezahlt werden, die Entgeltfortzahlung entfällt. Zumindest umlageversicherte Betriebe, die von der Krankenkasse eine Erstattung der Entgeltfortzahlung erhalten, sollten dies unbedingt der Krankenversicherung melden!

StockSnap, Pixabay
Branche und Trends

Hunger auf Stammgäste: Wie digitale Kundenbindung die Gastronomie verändert

Steigende Kosten, knappes Personal, verschärfter Wettbewerb – und trotzdem sollen die Tische voll und die Gäste treu bleiben? Ein neuer Branchenreport zeigt: Wer seine Gäste digital bindet, gewinnt nicht nur mehr Umsatz, sondern echte Verbundenheit. Doch Vorsicht: Pauschale Angebote reichen längst nicht mehr. Was Gäste heute wirklich erwarten und warum das Smartphone den Stempelpass ablöst.

NakNakNak, Pixabay
Branche und Trends

Branchenverbände gegen Tierhaltungskennzeichnung: Wenn Bürokratie Tierwohl verhindert

Die Bundesregierung plant, die Tierhaltungskennzeichnung auf Restaurants, Kantinen und verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. Acht Branchenverbände von der Systemgastronomie bis zum Bäckerhandwerk laufen dagegen Sturm. Ihr Argument: Die Reform belastet Betriebe mit Millionenkosten und bürokratischem Aufwand – ohne dass mehr Tierwohl entsteht. Im Gegenteil: Sie könnte sogar dazu führen, dass Gastronomen auf schlechtere Haltungsformen umsteigen.

ZfP Reichenau; Meiko
Allgemeine Haustechnik

Modernes Spül- und Restesystem für einen Betrieb im Wandel

Im Zentrum für Psychiatrie Reichenau werden täglich 800 Mahlzeiten für Patienten und Mitarbeitende zubereitet. Als die alte Spülanlage den Geist aufgab, entschied sich die Klinik nicht einfach für Ersatz – sondern für einen grundsätzlichen Neuanfang. Warum ein funktionierender Spülraum in einer psychiatrischen Einrichtung zum Schlüsselfaktor wird und wie moderne Technik den Arbeitsalltag eines ganzen Teams verändert hat.

Weitere Artikel zum Thema

Patrick Steeger
Während die Fluktuationsrate im Gastgewerbe bei 68 Prozent verharrt und der Krankenstand historische Höchstwerte erreicht, kämpfen Hotels und Restaurants mit strukturellen Personalproblemen. Kann systematisches Gesundheitsmanagement hier mehr sein als nur eine Symptombekämpfung? Ein Blick auf[...]
Patrick Steeger
Isabelle Weyand
Im Gastgewerbe, wo sich Qualität im Takt von Schichten, Auslastung und kurzfristigen Ausfällen verändert, ist eine effektive Führung entscheidend. Um unter diesen Bedingungen erfolgreich zu sein, benötigen Führungskräfte Verfahren, die Entscheidungen beschleunigen und die Folgen[...]
Isabelle Weyand
Hamburg Messe und Congress GmbH, Internorga 2025, Deep Dive Area
Messestände anschauen kann jeder. Aber echtes Praxiswissen mitnehmen? Die HospitalityPioneers zeigen auf der Internorga 2026, wie das geht – in ingesamt 60 kompakten Deep Dives. e2n ist mit sechs Vorträgen zu Personalmanagement, Teamführung und nachhaltiger[...]
Hamburg Messe und Congress GmbH, Internorga 2025, Deep Dive Area
Canva
Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell[...]
Canva
PelfWave
Personalausfall im Restaurant löst eine Kettenreaktion aus: Mehr Schichten für andere, höhere Belastung, neue Ausfälle. 44 Prozent Fluktuation und 40 Prozent unbesetzte Stellen zeigen – wer qualifiziertes Personal hält, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Doch[...]
PelfWave
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.