Suche

Aktualisierter Fragen-Antworten-Katalog zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht, von dieser Regelung sind die meisten Betriebe im Gastgewerbe betroffen. Problematisch ist, dass keine bundeseinheitliche Umsetzungsvorgabe existiert. Eine Orientierungshilfe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen ist der aktualisierte Fragen-Antworten-Katalog des Lebensmittelverbandes.
Ksandrphoto - Freepik.com
Anzeige

Viele Betriebe im Gastgewerbe sind derzeit mit der Umsetzung der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht befasst. Passend dazu hatet der DEHOGA ein Merkblatt zur Mehrwegverpackungspflicht veröffentlicht.

Der DEHOGA auf eine weitere hilfreiche Veröffentlichung zu diesem Thema hin: der Lebensmittelverband hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht herausgegeben (Stand 10/2021). Dieser Katalog wurde jetzt ergänzt mit. Die Aktualisierungen betreffen die Auslegung der für die Mehrwegangebotspflicht relevanten Regelungen im Verpackungsgesetz (Download). Der Lebensmittelverband weist einleitend ausdrücklich darauf hin, dass er in seiner Interpretation dem Wortlaut der §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz in Verbindung mit den Begriffsbestimmungen des § 3 unter Heranziehung der amtlichen Begründung folgt.

Darüber hinaus sind für den Verband die Vereinbarkeit der Mehrwegangebotspflichten mit den bestehenden Grundpflichten des Lebensmittelunternehmers zur Gewährleistung der einwandfreien Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und seiner Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz leitend.

Der Fragen-Antworten-Katalog des Lebensmittelverbandes mit den aktuellen Ergänzungen könne Betrieben als Orientierungshilfe dienen.

Zu beachten sei aus Sicht des DEHOGA, dass derzeit keine abgestimmte, gefestigte Meinung der Behörden im Sinne einer bundesweit einheitlichen Anwendung der Vorgaben bekannt sei. Allerdings würden verschiedene Behörden bei Anfragen oder mit eigenen „Merkblättern“ unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung einzelner Vorgaben der Mehrwegangebotspflichten vertreten. Zum Teil stünden diese im Widerspruch zu den Hinweisen des Lebensmittelverbandes – und entsprechend auch zu den Hinweisen des DEHOGA.

Daher müssten die Betriebe bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen abwägen, welcher Rechtsauffassung sie folgen. Ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht“ existiere bisher nicht. Mit einem solchen sei frühestens im Februar 2023 zu rechnen sein, also erst, nachdem die Mehrwegangebotspflicht schon gelte.

Weitere Artikel zum Thema

greenbox
Nachhaltigkeit muss nicht aufwendig und kompliziert sein. Das gilt auch für Veranstaltungen, auf denen Besucher bestenfalls schnell kulinarisch versorgt werden sollen. Wie das erfolgreich gelingen kann, zeigte sich Anfang September beim Stadtteilfest „Hemelinger Vielfalt“ in[...]
Keine Bildrechte?
Rund 280.000 Tonnen Verpackungsmüll fallen in Deutschland jährlich an. Das im Januar 2023 in Kraft getretene Mehrweggesetz soll dem ein Ende bereiten. Mehrweg-Experte Vytal hat Einwegmüll für To-go Essen und Delivery schon vor Gesetzeseinführung den[...]
Recup
Zwei führende Anbieter für Mehrweglösungen, die reCup GmbH und die Crafting Future GmbH, schließen sich zusammen. Damit sind sie die ersten Unternehmen am Mehrwegmarkt, die mit diesem Schritt ihre Kompetenzen bündeln und gemeinsam an einem[...]
Recup
Am 1. Dezember 2022 startet NOVUM Hospitality die Zusammenarbeit mit RECUP und REBOWL, Deutschlands größtem Mehrwegsystem für die Gastronomie. In über 100 NOVUM Hospitality-Hotels in Deutschland können sich Gäste beim Kauf von To-go-Getränken und Take-away-Speisen[...]
photoguns, iStockphoto
Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Krise bieten mehr Gastronomiebetriebe Speisen zum Mitnehmen bzw. Essenslieferungen an. Laut Umweltbundesamt (UBA) verursachten 2017 Einweggeschirr und Verpackungen „to-go“ über 346.000 Tonnen Müll, unter Corona stieg der Verpackungsmüll nochmal um[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.