Suche

Anzug als Berufskleidung?

Verkäufer im Autohaus, Rezeptionisten, Bestatter – in vielen Berufen ist seriöse Businesskleidung gefragt. Dazu gehören Anzüge und Kostüme in vielen Varianten. Für einige also klar Arbeitskleidung. Aber wer übernimmt die Kosten?

Free-Photos | PixabayFree-Photos | Pixabay

Bei klassischer Arbeitskleidung beispielsweise im Handwerk oder in der Industrie ist es eine klare Sache: Ist aus gesetzlichen oder betrieblichen Gründen Arbeitskleidung oder Schutzkleidung vorgeschrieben und bei der Ausübung der Arbeit zu tragen, können die Kosten für Anschaffung, Änderungen, Reparatur und auch die Pflege der Kleidung in aller Regel steuerlich als Werbekosten abgesetzt oder gleich direkt durch den Arbeitgeber übernommen werden. Doch was ist mit jenen, die im Job einen Anzug, ein Kostüm oder auch nur ein Poloshirt tragen müssen? Mit Versicherungsvertretern? Hotelmitarbeitern an der Rezeption? Oder Verkäufern im Autohaus? Ist solch eine Businesskleidung auch absetzbar? Wer zahlt sie? Wie ist die rechtliche Einordnung?

„Das Thema ist differenziert zu betrachten“, so Urs Raschle, Geschäftsführer für Recht und Strategie bei der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH. „Grundsätzlich wird ein Anzug nicht als Berufskleidung angesehen, weil er etwa zu festlichen Anlässen auch privat getragen werden kann. So das Argument – das Finanzamt verwehrt daher hier in aller Regel einen Werbekostenabzug für die verauslagten Kosten.“

Anders gestaltet sich die Sachlage laut dem DBL Vertragsexperten jedoch bei einem Businesshemd oder auch einem Sakko auf dem ein großes, gut sichtbares Logo am Hemdkragen oder am Jackenrevers angebracht ist, z.B. gepatched oder eingestickt. Und dass man nur im Verkaufsbereich des jeweiligen Unternehmens trägt, bzw. tragen darf respektive muss. Etwa als Rezeptionist oder Verkäufer. „In solch qualifizierten Fällen ist die Kleidung in aller Regel als Berufskleidung zu werten und dies kann dann auch entsprechend steuerlich geltend gemacht werden.“

Partner aus dem HORECA Scout

Denn je mehr Werbung im Corporate Design – also Logo und Embleme – auf Anzug und Kostüm aufgebracht ist, also je mehr die Nutzung der Bekleidung im Interesse des Arbeitgebers liegt, desto eher sind die entsprechenden Auslagen steuerlich als abzugsfähige Kosten einzuordnen. „Wenn der Arbeitgeber die Businesskleidung zur Verfügung stellt, sie nicht privat getragen werden darf und es in der Firma idealerweise auch Umkleidemöglichkeiten gibt, dann kann diese in der Einzelfallabwägung als steuerlich zu berücksichtigende Berufskleidung gewertet werden“, so Urs Raschle.

Viele Arbeitgeber übernehmen hier für die Mitarbeiter die Kosten, stellen entsprechende Kleidung bereit. Eine Alternative ist für die Unternehmen auch Businesskleidung im Mietservice. Denn textile Mietdienstleister wie die DBL bieten ein breites Sortiment qualitativ hochwertiger Businesskleidung – von klassisch bis leger. Sie organisieren für die Betriebe, die ihren Mitarbeitern Businesskleidung zur Verfügung stellen, die Beschaffung und die fachgerechte Pflege. Und sie sorgen bei Personalwechsel auch flexibel für Ersatz. Und das alles zu fairen, transparenten Leasingkosten. „Die Organisation durch einen professionellen Dienstleister bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in jedem Fall ein Argument, das für Berufskleidung und damit auch für die steuerliche Geltendmachung spricht“, fasst Urs Raschle zusammen.

ACCONSIS
Finanzen und Controlling

Warum Stornos bei der Kassennachschau zum Prüfungsrisiko werden

Die Kassennachschau kommt meist unangekündigt – und entscheidet sich selten an einem einzelnen Fehler, sondern an Mustern, Abläufen und Nachvollziehbarkeit. Gerade in der Gastronomie erleben wir immer wieder dieselben Schwachstellen: technisch oft korrekt, aber organisatorisch angreifbar. In unserer 10-teiligen Beitragsserie zeigen wir die 10 größten Fehler bei der Kassennachschau.

Stella He, Unsplash
Gastro, Recht und Gewerbe

Neue BGN-Themenseite „Küchenbetriebe“: Alles Wichtige zum Arbeitsschutz auf einen Blick

Die Küche zählt zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen im Gastgewerbe – doch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Unfallprävention waren bislang über zahlreiche Dokumente verstreut. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ändert das jetzt mit einer zentralen Anlaufstelle. Was Betriebe dort finden – und warum sich ein Lesezeichen lohnt.

Gastronovi
Finanzen und Controlling

Gastronomen verschenken bis zu 70.000 Euro jährlich

Viele Gastronomen nutzen bereits digitale Kassensysteme, Reservierungstools oder Warenwirtschaftslösungen. Doch ein Großteil der integrierten Funktionen bleibt oft ungenutzt. Hochgerechnet auf ein Jahr kann sich das ungenutzte Potenzial auf über 70.000 Euro pro Betrieb belaufen. Christian Jaentsch von Gastronovi hat die am häufigsten übersehenen Funktionen analysiert und gibt praxisnahe Tipps, wie Gastronomen ihre bestehende Infrastruktur besser ausschöpfen können.

Günther Dillingen, Pexels
Kostenmanagement

Parkraum als Umsatzbremse: Warum ungenutzte Stellplätze Betriebe direkt Geld kosten

Keine Parkplätze, keine Gäste? In deutschen Städten verschärft sich die Stellplatzsituation – und wird für Gastronomen und Hoteliers zum handfesten Umsatzproblem. Doch das eigentliche Dilemma liegt nicht im Mangel, sondern in der ineffizienten Nutzung. Während Dauerparker und Fremde Flächen blockieren, stehen Stellplätze außerhalb der Stoßzeiten leer. Wie lässt sich Parkraum so steuern, dass er die eigene Wertschöpfung unterstützt statt zu bremsen?

Führungscrew der Augustinum Gastronomie mit Geschäftsführer Christoph Specht (rechts), Augustinum
Branche und Trends

Erfolgreicher Einsatz gegen Lebensmittel-Abfälle

Die Augustinum Gastronomie hat ihr selbstgestecktes Ziel zur Reduzierung von Lebensmittel-Abfällen deutlich übertroffen. Statt der angestrebten 30 Prozent wurden bereits 36 Prozent erreicht – das entspricht einer jährlichen Einsparung von 228 Tonnen bundesweit. Das Unternehmen versorgt 23 Seniorenresidenzen sowie Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Bis 2030 soll die Reduktion auf 50 Prozent gesteigert werden.

Weitere Artikel zum Thema

DBL
Gerade in der Gastronomie ist die Berufskleidung eine optische Visitenkarte – aber sie muss trotzdem bequem sein, jede Bewegung mitmachen und echte Entlastung bieten. Clevere Komponenten und nachhaltige Lösungen können den Arbeitsalltag spürbar erleichtern –[...]
DBL
DBL
Die Gastronomie hatte in den letzten Monaten zu kämpfen – und tut es immer noch. Flexibles Reagieren ist hier an der Tagesordnung. Das betrifft auch das Team und dessen Auftritt in passender Berufskleidung. Was ist[...]
DBL
DBL
Kleidung als schnelllebiges Wegwerfprodukt? Das ist ein Auslaufmodell. Gut für textile Mietdienstleister, die bei ihrer Berufskleidung auf Qualität setzen. Denn Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit sind nachhaltige Konzepte. Doch dazu bedarf es Know-how, damit es den Träger[...]
DBL
Das Team imagegerecht einzukleiden und das Budget im Blick zu haben, ist gerade für Existenzgründer oft eine Herausforderung. Textile Mietdienstleister wie die DBL unterstützen die Betriebe mit ihrem Full-Service.DBL
Alles vorbereitet. Das Team steht. Fehlt nur noch die richtige Berufskleidung. Jetzt nur keine (kostspieligen) Fehler machen. Textilexpertin Anja Scherbel-Erlinghagen, DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH, beantwortet die Fragen von Unternehmensgründern.[...]
Das Team imagegerecht einzukleiden und das Budget im Blick zu haben, ist gerade für Existenzgründer oft eine Herausforderung. Textile Mietdienstleister wie die DBL unterstützen die Betriebe mit ihrem Full-Service.DBL
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.