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Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten im Energiebereich zur Bewältigung der Coronakrise

Überarbeitung des Einkaufsmanagement, Digitalisierung der Abläufe – die Liste der Beschäftigungen während der Coronakrise ist lang. Doch die Wenigsten sehen die großen Einsparpotenziale im Bereich der Energiekosten. 5 Tipps, wie im Energiebereich langfristig gespart werden kann.

QuinceCreative | Pixabay

Tobias Thiel, Geschäftsführer der enermarket GmbH und Betreiber des gleichnamigen Online-Vergleichsportals für Strom und Gas, zu Möglichkeiten für Unternehmen aus dem Gastgewerbe, den Auswirkungen der Corona-Krise entgegenzusteuern:
„Im Jahr 2020 beherrscht bisher ein Thema so gut wie alle Bereiche, in denen sich Menschen bewegen: das Coronavirus. Besonders für Unternehmen erfordert der Erreger SARS-CoV-2 großes Umdenken auf mehreren Ebenen. Produktionsstopps, zeitweise Schließungen von Verkaufsräumen, die Einstellung des Gastronomiebetriebs oder das Ausbleiben der Möglichkeit zum Anbieten von Dienstleistungen gehören zu der Vielzahl von Beispielen, die die Pandemie nach sich zog. Für Betriebe bedeutet diese Entwicklung die Bedrohung der Existenz, auftretende Kosten lassen sich schnell nicht mehr decken. Es gilt also sich ausgiebig mit Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die zur Senkung der Ausgaben beitragen – nur so bleiben Unternehmen bestehen. Dabei spielt der Energiebereich eine wichtige Rolle, denn er weist eine Reihe von Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten auf.“

1. Kostentreiber identifizieren – und eliminieren

„Viele Entscheider in Betrieben wissen um die Potenziale zur Kosteneinsparung im Zusammenhang mit Strom und Gas, haben aber Probleme, die konkreten Wege zu erkennen. Oftmals kommt es zu der Einschätzung, dass insbesondere durch die Anpassung des eigenen Verbrauchsverhaltens die Ausgaben gesenkt werden können. Prinzipiell ist das richtig, aber es existieren weitere Stellschrauben. Deren Justierung führt zu schnellen und positiven Ergebnissen. Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Raumheizung, Warmwasser oder Prozesswärme rechnen sich beispielsweise häufig schon kurzfristig, da hohe Energiekosten hier vor allem durch nicht modernisierte Betriebsgebäude sowie ungedämmte Leitungen und Armaturen entstehen. Reduzieren Unternehmen die Durchschnittstemperatur in ihren Räumlichkeiten etwa um ein Grad Celsius, sparen sie außerdem bis zu sechs Prozent der Heizkosten. Senken sie zusätzlich die Temperatur nachts und am Wochenende ab, kann der eingesparte Prozentsatz schnell in den zweistelligen Bereich wandern. Da viele betriebliche Energieentscheider darüber hinaus nur geringe Kenntnis über den Energiemarkt haben, bleibt auch das enorme Potenzial eines Anbieterwechsels häufig ungenutzt.“

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2. Eigene Situation stetig unter die Lupe nehmen

„Noch zu wenige Unternehmen setzen bei ihrer Strategie konsequent auf einen Wechsel ihres Energieanbieters. In den Augen vieler Entscheider beziehungsweise Geschäftsführer besteht eine große Hürde, die dafür sorgt, sich nicht mit einem Versorgerwechsel auseinanderzusetzen: der Aufwand. Zudem wirkt das Thema auf sie zu umständlich, zu kompliziert. Sie wünschen sich einfache Lösungen, um an das Ziel der Kosteneinsparung zu gelangen. In diesem Zusammenhang haben die Versorger die Möglichkeit, ihre Leistungen auf Online-Portalen transparent zu präsentieren. Mit nur wenigen Klicks erhalten Interessierte auf diese Weise ein für sie passendes Angebot oder führen sogar sofort einen Wechsel durch. Dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eventuelles Fachwissen zum Energiemarkt benötigen Entscheider dabei nicht. Beleuchten sie regelmäßig ihre eigene Situation und vergleichen die unterschiedlichen Möglichkeiten, senken sie dauerhaft ihre Ausgaben. Gleichzeitig sollten Anbieter die Vorzüge von Online-Portalen sehen, auf den Digitalisierungszug aufspringen und ihre Angebote online zur Verfügung stellen.“

3. Auf angepasste Regelungen achten

„Aufgrund der besonderen Umstände kommt es zu verschiedenen Veränderungen im Rahmen der für Unternehmen zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen. Beispielsweise hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie reagiert und seine Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows angepasst. Um dem erhöhten Existenzrisiko – hervorgerufen durch Corona-bedingte Rückgänge etwa von Auftragszahlen – entgegenzuwirken, kam am 3. April ein weiteres Modul für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittelständische Unternehmen hinzu. Diese Sonderregelungen gelten zunächst bis zum Ende des Jahres. Von der Krise beeinträchtigte Betriebe erhalten auf diese Weise einen Zuschuss für Beratungskosten von bis zu 4.000 Euro. Verantwortliche können bis zum 31. Dezember dieses Jahres Anträge bei der Bewilligungsbehörde stellen und sich so Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung finanzieren. Hierunter fällt auch eine Energieberatung, die Betriebe beispielsweise zur Ermittlung von Prognoseveränderungen oder Einsparpotentialen nutzen können. Zudem besteht für Unternehmen die Möglichkeit, ein verpflichtendes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 auch nach dem Stichtag – also spätestens vier Jahre nach Einreichung des vorherigen Audits – einzureichen. Hierfür kann es nach Beendigung der Krise einfach mit kurzer Begründung nachgeholt werden. Stichprobenartige Kontrollen zur erfolgreichen Realisierung des Audits entfallen außerdem in diesen Krisenzeiten. Hinzu kommt eine Lockerung der allgemeinen Fristen zum Antragseingang im Förderprogramm ‚Heizen mit erneuerbaren Energien‘. Unternehmen profitieren, da sie auf diese Weise ohne bürokratischen Aufwand mit Unterstützung beispielsweise ihre veraltete Heizungsanlage durch eine effiziente und energiesparende ersetzen können. Gleiches gilt für die strikten zeitlichen Beschränkungen in der Besonderen Ausgleichsregelung: Wegen der Corona-Krise müssen ausnahmsweise nicht alle Unterlagen zur Beantragung bis zum 30. Juni vorliegen. Stromkostenintensive Unternehmen mit internationaler Konkurrenz müssen so nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen – vorausgesetzt, sie holen die vollständige Antragsstellung nach.“

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4. Gegebenheiten modernisieren

„In Krisenzeiten, wie jetzt aufgrund des Coronavirus, steht zudem Kreativität weit oben auf der Prioritätenliste von Unternehmen – das betrifft vor allem auch die Ausstattung. Etwa 40 Prozent des verbrauchten Stroms geht in der Gastronomie auf die Kochvorgänge zurück, gefolgt von Kälteanlagen mit 20 Prozent und dem Abwaschen, das bei 17 Prozent steht. Der restliche Verbrauch teilt sich in Beleuchtung, Lüftung und sonstige Elektronik auf. Moderne und energieeffiziente Geräte bewirken meist schon eine deutliche Reduzierung des Endverbrauchs. Restaurantbetreiber achten bei Elektroherden, Kühlschränken oder Spülmaschinen zudem auf die Energieverbrauchskennzeichnung, um weitere Einsparungen zu generieren. Auch bewähren sich regelmäßige Wartungen von Gerätschaften wie Luftfiltern oder Klimaanlagen. Neben Kälte-, Klima- und Lüftungssystemen steht die Beleuchtung im Vordergrund. Sie bietet großes Einsparpotenzial. Leuchtmittel wie etwa Leuchtdioden (LED) optimieren die Produktivität und Effizienz, da sie sich durch ihre energiesparende Funktionsweise und überdurchschnittlich lange Lebensdauer auszeichnen. Ihre Anschaffung amortisiert sich deswegen bereits nach wenigen Jahren und wird zum Beispiel in Form der Bereitstellung eines günstigen Kredits sowie eines Tilgungszuschusses durch die KfW gefördert. Auch die zeitliche Beschränkung der Beleuchtung auf die Betriebszeiten zahlt sich aus. Hierbei helfen Bewegungsmelder und automatisierte Tageslichtdimmer. Als ebenso wichtig gilt die Anordnung der eingesetzten Leuchtmittel – sie sorgt dafür, kein Licht zu verschwenden. Ein schlüssiges Konzept bei der Beleuchtung trägt demnach maßgeblich zur Senkung der Ausgaben bei. Durch das KfW-Energieeffizienzprogramm besteht in diesem Zusammenhang außerdem die Möglichkeit, Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zu den Beispielen zählen die Bereitstellung eines Kredits zu günstigen Konditionen und ein Tilgungszuschuss beim Zurückzahlen.“

Themen in diesem Artikel
ManagementCoronaEnergiekostenFörderung

5. An einem Strang ziehen

„Bei der Steigerung der Energieeffizienz in der Gastronomie erweist sich auch ein aufmerksames und kompetentes Team als wichtiges Puzzleteil. Mitarbeiter in ihrer Arbeitsweise und ihrem generellen Verhalten am Arbeitsplatz entsprechend zu schulen und für das Thema zu sensibilisieren erweist sich als unerlässlich. Ob nun ein kurzer Blick in einen gut sortierten Gefrierschrank, ein geschlossenes Fenster in einem klimatisierten Raum oder an das Kochgut angepasste Temperaturen auf den Kochflächen: Schon kleinste Optimierungen der Abläufe in der Küche und im Gästebereich zeigen große Auswirkungen auf den Energieverbrauch. Jeder Gastronomiebetrieb hat dabei seine eigenen Einsparpotenziale. Es gilt diese zu finden und nach den besten Möglichkeiten zu nutzen, um sein persönliches Einsparziel zu erreichen. Vor allem in der Küche hilft zusätzlich eine durchdachte Anordnung der Elektrogeräte. Wärme ausstrahlende Apparate sorgen zum Beispiel für einen hohen Energieverbrauch, wenn sie direkt neben Kühlenden stehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, warme Abluft als Energieträger zu nutzen. Oft reicht schon ein einfaches Konzept, um den eigenen Betrieb effizienter zu machen. So kann preiswert und ohne Einbuße an Qualität effektive Ausgabenminderung betrieben werden.“

Weitere Informationen finden Sie unter enermarket.de

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